14134-2022 - ErgebnisDeutschland-Düsseldorf: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
OJ S 7/2022 11/01/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Land NRW vertreten durch den Landesbetrieb Information und Technik NRW
Postanschrift: Mauerstraße 51
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40476
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): ZB 13 / Zentrale Vergabestelle
E-Mail: ausschreibung@it.nrw.de
Fax: +49 21194498075
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.it.nrw.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Landesbetrieb
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Unterstützungsleistung im Regelbetrieb und bei der Erweiterung der ZDI (Zentrale Datenaustausch Infrastruktur)
Referenznummer der Bekanntmachung: 21-4340500044
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Der Auftraggeber schreibt Unterstützungsleistungen im Regelbetrieb und bei der Erweiterung der ZDI aus.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 4 700 000,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung: Land NRW vertreten durch den Landesbetrieb Information und Technik NRW Mauerstraße 51 40476 Düsseldorf
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Der Auftraggeber schreibt Unterstützungsleistungen im Regelbetrieb und bei der Erweiterung der ZDI aus.
Für die digitale Transformation in der Landesverwaltung wurde eine neue technische Infrastruktur als Grundlage für Zentrale Fachverfahren sowie entsprechende IT Services bereitgestellt und ist im Geschäftsbereich IT-Betrieb verortet. Einer diese zentralen IT-Services ist die zentrale Plattform für den Datenaustausch ZDI. Diese ermöglichte zum einen den Datenaustausch zwischen Netzwerkbereich mit unterschiedlichen Schutzbedarf Einstufungen. Zum anderen ermöglichst sie als Intermediär den Datentransport zu Fachverfahren innerhalb und außerhalb von IT.NRW.
Die ZDI (Zentrale Datenaustausch Infrastruktur) ist im Land Nordrhein-Westfalen als Basiskomponente der Gesamtarchitektur der Standard für den Datenaustausch zwischen Portalen und Fachverfahren sowie für die Anbindung externer Verfahren an bei IT.NRW betriebenen Systeme und Verfahren.
Das Projektportfolio der Zentralen Datenaustausch Infrastruktur umfasst sowohl Konzeptions- und IT-Entwicklungs- sowie Wartungs- und Betriebsprojekte. Auftraggeber für die Projekte sind IT.NRW interne Fachabteilungen als auch Ministerien.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Bewertung des Konzeptes / Gewichtung: 70
Kostenkriterium - Name: Preis / Gewichtung: 30
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Der geschätzte Gesamtbedarf bis zum 31. Dezember 2024 beläuft sich demnach auf circa 7.740 PT.
Aufgrund der bestehenden Unwägbarkeiten über die lange Projektlaufzeit hinweg ist nicht auszuschließen, dass während der Vertragslaufzeit bis zu 9.700 PT erforderlich sein werden (maximales Abrufkontingent / Obergrenze).
Das geschätzte Abrufvolumen steht unter dem Vorbehalt der Freigabe entsprechender Projektbudgets für die Jahr 2022 bis 2024.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 184-479071
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 4600000348
Bezeichnung des Auftrags:
Unterstützungsleistung im Regelbetrieb und bei der Erweiterung der ZDI (Zentrale Datenaustausch Infrastruktur)
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
30/11/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Seven Principles Solutions & Consulting GmbH
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 4 700 000,00 EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 4 700 000,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPNYDRD0JW
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: +49 2211472889
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gem. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Antrag auf Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
06/01/2022