141350-2025 - Ergebnis
Schweiz – Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung – Leachables Studien
OJ S 44/2025 04/03/2025
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: armasuisse CCWTO
E-Mail: wto@armasuisse.ch
Rechtsform des Erwerbers: Von einer zentralen Regierungsbehörde kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Verteidigung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Leachables Studien
Beschreibung: Der Bereich Entwicklung und Produktion der Armeeapotheke stellt Infusionslösungen her. Das Material der Infusionsflaschen ist Kunststoff. Die Armeeapotheke, als Hersteller dieser Arzneimittel in Kunststoffflaschen, muss nachweisen können, dass über die ganze Produktlaufzeit der Inhalt (das Arzneimittel) keine schädlichen Stoffe aus dem Kunststoff herauslöst. Für diesen Nachweis dienen die Leachables Studien. Der Nachweis durch Leachables Studien ist eine Verpflichtung gegenüber der Heilmittelbehörde und dient der Patientensicherheit. Nach den abgeschlossenen Vorstudien «Extractables Study» und «Leachables-Check» sind nun die Leachables Studien durch ein Labor durchzuführen.
Kennung des Verfahrens: df79eab9-1b33-42e1-9784-2f4b04f9d42c
Verfahrensart: Offenes Verfahren
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 73000000 Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Begründung des Zuschlagentscheides Den Zuschlag erhält die Firma Nelson Labs, welche als einzige Anbieterin ein Angebot eingereicht hat. Das Angebot erfüllt die Eignungskriterien sowie die technischen Spezifikationen vollumfänglich.
Rechtsgrundlage: 
Richtlinie 2014/24/EU
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Leachables Studien
Beschreibung: Der Bereich Entwicklung und Produktion der Armeeapotheke stellt Infusionslösungen her. Das Material der Infusionsflaschen ist Kunststoff. Die Armeeapotheke, als Hersteller dieser Arzneimittel in Kunststoffflaschen, muss nachweisen können, dass über die ganze Produktlaufzeit der Inhalt (das Arzneimittel) keine schädlichen Stoffe aus dem Kunststoff herauslöst. Für diesen Nachweis dienen die Leachables Studien. Der Nachweis durch Leachables Studien ist eine Verpflichtung gegenüber der Heilmittelbehörde und dient der Patientensicherheit. Nach den abgeschlossenen Vorstudien «Extractables Study» und «Leachables-Check» sind nun die Leachables Studien durch ein Labor durchzuführen.
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 73000000 Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71600000 Technische Tests, Analysen und Beratung, 85000000 Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Schweiz
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Gemäss Pflichtenheft
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2030
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium: 
Art: Qualität
Beschreibung: Zuschlagskriterien
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Die Zuschlagskriterien wurden den Anbietern mit der Ausschreibung zugestellt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: 
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: 
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundesverwaltungsgericht
Informationen über die Überprüfungsfristen: Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen. Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: armasuisse CCWTO
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 585 426,00 CHF
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0000
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner: 
Offizielle Bezeichnung: DE_Nelson Labs
Angebot: 
Kennung des Angebots: 77c284d7-1515-4baf-bef1-b513d4d23c58
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000
Wert des Angebots: 585 426,00 CHF
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: nein
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag: 
Kennung des Auftrags: N/A
Datum des Vertragsabschlusses: 03/03/2025
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge: 
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Bandbreite der Angebote: 
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots: 585 426,00 CHF
Wert des höchsten zulässigen Angebots: 585 426,00 CHF
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: armasuisse CCWTO
Registrierungsnummer: 0e86589a-b5b3-4b6b-b1dc-c1994a97f837
Postanschrift: Guisanplatz 1
Stadt: Bern
Postleitzahl: 3003
Land, Gliederung (NUTS): Bern / Berne (CH021)
Land: Schweiz
E-Mail: wto@armasuisse.ch
Telefon: +41584632323
Rollen dieser Organisation: 
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Bundesverwaltungsgericht
Registrierungsnummer: BVGER
Postanschrift: Postfach
Stadt: St. Gallen
Postleitzahl: 9023
Land, Gliederung (NUTS): St. Gallen (CH055)
Land: Schweiz
E-Mail: info@bvger.admin.ch
Telefon: +41584652626
Internetadresse: https://www.bvger.ch
Rollen dieser Organisation: 
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Simap.ch
Registrierungsnummer: CH001
Postanschrift: Holzikofenweg 36
Stadt: Bern
Postleitzahl: 3003
Land, Gliederung (NUTS): Bern / Berne (CH021)
Land: Schweiz
E-Mail: support@simap.ch
Telefon: +41584646388
Internetadresse: https://www.simap.ch
Rollen dieser Organisation: 
TED eSender
8.1.
ORG-0010
Offizielle Bezeichnung: DE_Nelson Labs
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Mittleres Unternehmen
Registrierungsnummer: f942cb5c-d657-4995-bf1d-d7e4775c0bfa
Postanschrift: Romeinse Straat 12, Internal Mail Reference 3
Stadt: Leuven (Heverlee )
Postleitzahl: 3001
Land, Gliederung (NUTS): Arr. Leuven (BE242)
Land: Belgien
Rollen dieser Organisation: 
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0000
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: fb983011-cb90-4758-9373-03ced04b2545  -  01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 03/03/2025 02:25:55 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch, Französisch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 141350-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 44/2025
Datum der Veröffentlichung: 04/03/2025