1416-2019 - WettbewerbDeutschland-Koblenz: Militärfahrzeuge und zugehörige Teile
OJ S 1/2019 02/01/2019
Auftragsbekanntmachung
Lieferungen

Richtlinie 2009/81/EG

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw)
Nationale Identifikationsnummer:
Postanschrift: Ferdinand-Sauerbruch-Straße 1
Ort: Koblenz
Postleitzahl: 56073
Land: Deutschland
Zu Händen von: TEDREMOVED
E-Mail: BAAINBwK2.2@bundeswehr.org
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers: http://www.evergabe-online.de/
Elektronischer Zugang zu Informationen: http://www.evergabe-online.de/

Elektronische Einreichung von Angeboten und Teilnahmeanträgen: http://www.evergabe-online.de/

Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken:
die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen: Offizielle Bezeichnung: Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr -E1.3- Angebotssammelstelle
Nationale Identifikationsnummer:
Postanschrift: Ferdinand-Sauerbruch-Straße 1
Ort: Koblenz
Postleitzahl: 56073
Land: Deutschland
E-Mail: baainbwe1.3-angebotssammelstelle@bundeswehr.org
Fax: +49 26140013960
Internet-Adresse: http://www.evergabe-online.de/
I.2.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.3.
Haupttätigkeit(en)
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
I.4.
Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber / anderer Auftraggeber
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein

Abschnitt II: Auftragsgegenstand

II.1.
Beschreibung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber
Ergänzungsbeschaffung RC Sys -Manipulatorfahrzeug-
II.1.2.
Art des Auftrags und Ort der Ausführung bzw. Lieferung
Lieferauftrag
Kauf
Hauptort der Ausführung: Koblenz, Stetten am kalten Markt
NUTS-Code DEB1 Koblenz,DE149 Sigmaringen
II.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung
II.1.4.
Angaben zur Rahmenvereinbarung
II.1.5.
Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
Der Auftrag beinhaltet die Herstellung und Lieferung von 4 Manipulatorfahrzeugen und dazugehörige Anbaugeräte wie Manipulatorarm, Minenfräse, Schlägelwerk, Hubvorrichtung, Räumschild und Schaufel. Das Manipulatorfahrzeug ist Bestandteil des Route Clearance Systems (RC Sys) und wird zur Räumung von Sprengkörpern eingesetzt.
II.1.6.
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
35400000 Militärfahrzeuge und zugehörige Teile
II.1.7.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Der Bieter muss alle Änderungen angeben, die sich bei Unterauftragnehmern während der Auftragsausführung ergeben

II.1.8.
Lose
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.9.
Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.
Umfang der Beschaffung
II.2.1.
Gesamtmenge bzw. -umfang
Herstellung und Lieferung von ca. 4 Manipulatorfahrzeugen, inklusive die Herstellung und Lieferung der dazugeöhrigen Anbausätze.
II.2.2.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.3.
Angaben zur Vertragsverlängerung
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.3.
Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1.
Bedingungen für den Auftrag
III.1.1.
Geforderte Kautionen oder Sicherheiten
Siehe Vergabeunterlagen
III.1.2.
Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind
Siehe Vergabeunterlagen
III.1.3.
Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt wird, haben muss
Gesamtschuldnerische Haftung mit einem bevollmächtigten Vertreter
III.1.4.
Sonstige besondere Bedingungen für die Auftragsausführung, insbesondere bezüglich der Versorgungs- und Informationssicherheit
— Formlose Eigenerklärung, dass nur Personen mit der Auftragsdurchführung betraut werden, bei denen eine Sicherheitsüberprüfung nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) durchgeführt wurde bzw. bis zum 30.12.2019 wird (siehe Ziffer III.1.5),
— Formlose Eigenerklärung, dass für die elektronische Kommunikation auf Aufforderung des Auftraggebers das Verschlüsselungsprogramm Chiasmus genutzt wird,
— Der Bewerber muss in einer formlosen Eigenerklärung bestätigen, dass für die Abwicklung der Verträge und die Kommunikation mit dem Auftraggeber nur Personal vorgesehen ist, das die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrscht.
III.1.5.
Angaben zur Sicherheitsüberprüfung

Bewerber, die noch keine Sicherheitsüberprüfung absolviert haben, können die Sicherheitsbescheinigung erlangen bis: 30.12.2019

III.2.
Teilnahmebedingungen
III.2.1.
Persönliche Lage
Kriterien für die persönliche Lage der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: (1) Der Bewerber hat das Bewerber-/Bieterunternehmen mit Firma und Anschrift sowie Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners mit E-Mail, Telefon- und Faxnummer zu bezeichnen;
(2) Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag Angaben zur Eigentümerstruktur zu machen;
(3) Der Bewerber muss einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister, nicht älter als ein Jahr gerechnet ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge in Ziffer IV. 3.4) dieser Bekanntmachung einreichen;
(4) Der Berwerber muss eine Kopie der Haftpflichtversicherungspolice in Höhe von mindestens 20 000 000,00 EUR dem Teilnahmeantrag beifügen;
(5) Der Bewerber muss eine unterschriebene Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender oder fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (Formular BAAINBw-B-V 034) vorlegen;
(6) Der Berwerber muss eine unterschriebene Eigenerklärung zum Schutz von Verschlusssachen durch den Bewerber/Bieter bei Aufträgen nach § 104 Abs. 3 GWB (Formular BAAINBw-B-V 031) einreichen;
(7) Der Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung muss das Formular BAAINBw-B-V 047, ausgefüllt und von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterschrieben, vorlegen;
(8) Der Bewerber bestätigt durch formlose Eigenerklärung, dass er die gesetzlichen Pflichten aus dem Mindestlohngesetz (MiLoG), insbesondere § 20 MiLoG, einhält, soweit er zur Erfüllung von Verpflichtungen aus der geschäftlichen Verbindung mit dem Auftraggeber Arbeitnehmer beschäftigt, die unter den Geltungsbereich des MiLoG fallen;
(9) Der Bewerber muss in einer formlose Eigenerklärung dokumentieren, dass er über eine zur kaufmännischen Auftragsdurchführung geeignete Betriebsstätte verfügt. Unter kaumännische Betriebstätte ist jede feste Geschäftseinrichtung oder Anlage zu verstehen, die der Tätigkeit eines Unternehmens dient.

Als Betriebsstätten sind insbesondere die Stätte der Geschäftsleitung, Zweigniederlassungen, Geschäftsstellen, Werkstätte, Warenlager und Verkaufsstellen zu verstehen. Die Formulare stehen zum Download unter www.baainbw.de/Vergabe/Unterlagen zur Angebotsabgabe bereit oder können der Ausschreibung entnommen werden. Unterlagen in einer anderen als der Deutschen Sprache ist eine Übersetzung beizufügen.

Kriterien für die persönliche Lage von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: (1) Der Bewerber hat die Unterauftragnehmer mit Firma und Anschrift ab einen Unterauftragsvolumen in Höhe von 50 000,00 EUR zu nennen;
(2) Der Bewerber hat eine unterschriebene Eigenerklärung des Unterauftrag- nehmers zum Nichtvorliegen zwingender oder fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (Formular BAAINBw-B-V 034) einzureichen;
(3) Der Berwerber hat eine unterschriebene Eigenerklärung zum Schutz von Verschlusssachen durch Unterauftragnehmer bei Aufträgen nach § 104 Abs. 3 GWB (Formular BAAINBw-B-V 032) vorzulegen.
III.2.2.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Siehe Eingungskriterien
Hinweis: Der Bewerber kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/ Nachunternehmer/konzern-
Verbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (sog. Eignungsleihe). Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in in Ziffer III.2.3) dieser Bekanntmachung genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung steht. Hierfür ist eine durch den Dritten unterzeichnete Verpflichtungserklärung vorzulegen. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, sagt der Bewerber zu, Nachweise auf Verlangen spätestens vor Zuschlagserteilung vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, eine Wirtschaftsauskunft/einen Gewerbezentralregisterauszug über den Bewerber einzuholen.
Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit von Unterauftragnehmern (die zu deren Ablehnung führen können)
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Keine gefordert
III.2.3.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Siehe Eignugskriterien
Hinweis: Der Bewerber kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/ Nachunternehmer/konzern-
Verbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (sog. Eignungsleihe). Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in in Ziffer III.2.3) dieser Bekanntmachung genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung steht. Hierfür ist eine durch den Dritten unterzeichnete Verpflichtungserklärung vorzulegen. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, sagt der Bewerber zu, Nachweise auf Verlangen spätestens vor Zuschlagserteilung vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, eine Wirtschaftsauskunft/einen Gewerbezentralregisterauszug über den Bewerber einzuholen.
Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können)
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Keine gefordert
III.2.4.
Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.3.
Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
III.3.1.
Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.3.2.
Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Verfahrensart
IV.1.1.
Verfahrensart

Verhandlungsverfahren

Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten Verhandlungsverfahren) nein
IV.1.2.
Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
IV.1.3.
Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs

Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote nein

IV.2.
Zuschlagskriterien
IV.2.1.
Zuschlagskriterien
das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
IV.2.2.
Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische Auktion wurde durchgeführt: nein
IV.3.
Verwaltungsangaben
IV.3.1.
Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber
Q/K2BJ/IA216 /GA050
IV.3.2.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

nein

IV.3.3.
Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung
Kostenpflichtige Unterlagen: nein
IV.3.4.
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
31.1.2019 - 14:00
IV.3.5.
Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.3.6.
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
Deutsch.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1.
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
VI.3.
Zusätzliche Angaben
Der Teilnahmeantrag (formlos) ist mit allen seinen Anlagen in 3-facher Ausführung (ein Original und 2 Kopie) in deutscher Sprache einzureichen.
Die Übermittlung hat schriftlich in einem verschlossenen Behältnis/Umschlag ausschließlich an die in Abschnitt I.1 i. V. m. Anhang A.III genannte Stelle zu erfolgen und ist unter expliziter Angabe des Aktenzeichens wie folgt zu kennzeichnen: „nicht öffnen - EU Teilnahmewettbewerb Verhandlungsverfahren; Bearbeitungsnummer: Q/K2BJ/IA216/HA050; Schlusstermin: 31.1.2019, 14.00 Uhr“
Per Fax oder elektronisch eingehende Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt. Die Bewerber haben zu beachten, dass der Teilnahmeantrag unterzeichnet ist. Der Teilnahmeantrag ist entweder von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter unterzeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beizufügen.
Die Einreichung von Unterlagen in elektronischer Form (virengeprüfte und -freie Datenträger: CD, DVD) ist zulässig. Dies gilt jedoch nur für die Anteile des Teilnahmeantrages, die nicht unterzeichnet werden müssen und für Kopien. Die elektronischen Kopien sind in einem nicht-bearbeitbaren Format (z. B. geschützte, jedoch druckbare Dateien) bereitzustellen. Mit der Abgabe des Teilnahmeantrags versichert der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft, dass die Inhalte der elektronischen Kopien vollumfänglich und mit den eingereichten Originalen uneingeschränkt identisch sind.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
VI.4.2.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht

https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html

§ 135 Unwirksamkeit

https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html

VI.4.3.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
28.12.2018