Da Solvin bereits in den letzten Monaten die Umsetzung durchgeführt hat und im CR11 noch offene Anpassungen und Verbesserungen realisiert werden sollen, wäre ein Wechsel in der "Umsetzungsphase" mit sehr hohen Risiken verbunden (zeitlicher Verzug durch Einarbeitung eines neuen Entwicklers, Qualitätsminderung/Mangel durch Entwicklerwechsel,...) und auch aus finanziellen bzw. wirtschaftlichen Gründen nicht sinnvoll (zusätzliche Kosten für Einarbeitung in die komplex realisierte Lösung ohne den Nutzen des Endproduktes zu erhöhen).
Somit hat die Firma Solvin information management GmbH hinsichtlich der Dienstleistung ein Alleinstellungsmerkmal. Die Voraussetzungen des § 14 Abs. 4, Nr. 2 b) VgV sind erfüllt. Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb mit einem Bieter durchgeführt werden.