144070-2022 - ErgebnisDeutschland-Bonn: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
OJ S 55/2022 18/03/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1.
Name und Adressen Offizielle Bezeichnung: Bundesinsitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR), SWD - Forschungsverwaltung
Art des öffentlichen Auftraggebers Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5.
Haupttätigkeit(en) Andere Tätigkeit: Sonstige Dienstleistung auf dem Gebiet: Bauwesen, Raumordnung und Stadtentwicklung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Modellvorhaben der Raumordnung (MORO): Raumentwicklung im Ostseeraum- Deutscher VASAB-Vorsitz 2022/2023
Referenznummer der Bekanntmachung: 10.05.06-21.6.1
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil 73000000 Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
II.1.3.
Art des Auftrags Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Im Januar 2022 wird Deutschland turnusmäßig den Vorsitz in der Kooperation der Raumordnungsminister im Ostseeraum (VASAB) übernehmen. Er läuft bis Juni 2023. Gegründet 1992, arbeitet VASAB seit 2010 unter dem Dach des Ostseerates. Das VASAB-Sekretariat in Riga fungiert seit einigen Jahren als Koordinator des Politikbereichs Raumordnung der EU-Strategie für den Ostseeraum und steuerte in dieser Rolle maßgeblich den koordinierten Aufbau einer ostseeweiten Meeresraumordnung. VASAB beteiligt sich darüber hinaus an Projekten im Bereich der ländlichen Mobilität, der Raumbeobachtung und anderer für die Bundesraumordnung relevanter Themen. Das MORO-Vorhaben soll den deutschen Vorsitz inhaltlich begleiten. Den Abschluss bildet eine internationale Konferenz zur Raumordnung im Ostseeraum im Frühjahr 2023.
II.1.6.
Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
53179 Bonn
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Gemäß Leistungsbeschreibung und Ausschreibungsunterlagen
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Problem- und Aufgabenverständnis / Gewichtung: 25
Qualitätskriterium - Name: Personaleinsatz- und Zeitplanung / Gewichtung: 25
Preis - Gewichtung: 20
II.2.11.
Angaben zu Optionen Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Die optional anzubietenden Leistungen ergeben sich aus den Ziffern 2.2 und 3.2 der Leistungsbeschreibung.
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 189-492133
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftrags-Nr.: 10.05.06-21.6.1
Bezeichnung des Auftrags:
Modellvorhaben der Raumordnung (MORO): Raumentwicklung im Ostseeraum- Deutscher VASAB-Vorsitz 2022/2023
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1.
Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.
Zusätzliche Angaben
Siehe "Informationen zur Vergabe"
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß §160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung 15/03/2022