Kurze Beschreibung
Die Universität ist mit mehr als 40.000 Studierenden und ca. 6.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine der größten Forschungs- und Ausbildungseinrichtung Norddeutschlands.
Zur Durchführung diverser Veranstaltungen beabsichtigt die Universität Hamburg eine Rahmenvereinbarung gemäß § 21 VgV für die Dienstleistung der Veranstaltungsleitung abzuschließen. Die Veranstaltungsleitung soll die Universität Hamburg vor Ort vertreten (siehe Verordnung über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten – VstättVO) und beratend tätig sein.
Die Veranstaltungsleitung soll die Universität Hamburg vor Ort vertreten und beratend tätig sein.