144114-2026 - Ergebnis
Schweiz – IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung – (24138) 609 Führung von Produkt Lebenszyklen
OJ S 42/2026 02/03/2026
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungBundesamt für Bauten und Logistik BBL
E-Mailbeschaffung.wto@bbl.admin.ch
Rechtsform des ErwerbersVon einer zentralen Regierungsbehörde kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel(24138) 609 Führung von Produkt Lebenszyklen
BeschreibungEs werden in 5 Losen (vgl. Auflistung) mehrere fachlich spezialisierte, bestens ausgewiesene externe Leistungserbringer in unterschiedlichen Bereichen der Führung von Produkt Lebenszyklen gesucht. Die Vertragslaufzeit dauert 5 Jahre (2025 bis 2029). Die Leistungen umfassen im Wesentlichen: 1. Führung als Product Owner 2. Führung als Product Owner mit SAP Kenntnissen 3. Führung als Product Manager 4. Führung als Product Manager mit SAP Kenntnissen 5. Technische Führung und Continuous Integration & - Delivery Mit den Zuschlagsempfängern der einzelnen Lose wird jeweils ein Rahmenvertrag abgeschlossen. Alle Leistungen werden rein optional ausgeschrieben.
Kennung des Verfahrens2cbb1536-ee94-4d22-94d8-10bfc1224d42
VerfahrensartOffenes Verfahren
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenBegründung des Abbruchs Die öffentliche Ausschreibung wird abgebrochen und die Leistungen werden neu ausgeschrieben. Es wird eine wesentliche Änderung der nachgefragten Leistung erforderlich (Art. 43 Abs. 1 Bst. f BöB) und aufgrund veränderter Rahmenbedingungen sind vorteilhaftere Angebote zu erwarten (Art. 43 Abs. 1 Bst. c BöB). Der CI/CD-Consultant wird neu zwingend benötigt. In der Ausschreibung war er nicht zwingend anzubieten. Man erhielt nur Punkte, sofern ein CI/CD-Consultant vorhanden war. Dadurch wurden in Bezug auf den CI/CD-Consultant keine Mindestanforderungen verlangt und er musste auch nicht angeboten werden. Für die nächste Ausschreibung ist vorgesehen, die CI/CD‑Consultant‑Rolle explizit als Pflichtleistung zu definieren und Mindestanforderungen als Musskriterium aufzustellen. Zudem soll der Beschaffungsgegenstand in mehrere, klar abgegrenzte Lose aufgesplittet werden. Auf diese Weise soll die Marktteilnahme erhöht, die Qualität der Leistungen gesichert und die Wirtschaftlichkeit der BIT-Vorhaben gewährleistet werden. Aufgrund dieser wesentlichen Änderung der nachgefragten Leistung sowie aufgrund der Rahmenbedingungen auf dem Markt ist davon auszugehen, dass vorteilhaftere Angebote zu erwarten sind. Zudem hat nur ein einziges Angebot anstatt drei Angebote sämtliche Mussanforderungen erfüllt. Bei einem Zuschlag bestünde das Risiko, dass der Bedarf des BIT volumenmässig und hinsichtlich der Rollen nicht gedeckt werden könnte. Auch würde dies keine wirtschaftliche Beschaffung erlauben (Art. 43 Abs. 1 Bst. d BöB).
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
5. Los
5.1.
LosLOT-0005
TitelTechnische Führung und Continuous Integration & - Delivery
BeschreibungGemäss Anhang 4: Leistungsbeschriebe, Kapitel 5 Anzahl Zuschlagsempfänger: 3
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Optionen
Beschreibung der OptionenMaximales optionales Beschaffungsvolumen: CHF 20 Mio. (exkl. MWST)
5.1.2.
Erfüllungsort
LandSchweiz
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche InformationenDer Erbringungsort der Leistungen wird im jeweiligen Abruf bzw. Einzelvertrag geregelt. Auf Verlangen sind die Leistungen vor Ort zu erbringen, d. h. in den Räumen der Bundesverwaltung in der ganzen Schweiz, wenn ein Auftrag dies aus betrieblichen und kundenspezifischen Gründen erfordert. Innerhalb der Bundesverwaltung erfolgt die Leistungserbringung in der Regel im Bundesamt für Informatik und Telekommunikation in Zollikofen.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit1 825 Tage
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen1
Weitere Informationen zur VerlängerungEinzelverträge können maximal für 3 Jahre über die Dauer des vorliegenden Rahmenvertrages hinaus vereinbart werden.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungZK 1 Projekterfahrung Leistungskategorien
Beschreibung- ZK 1.1 Technical Project Manager - ZK 1.2 Technical Architect - ZK 1.3 CI/CD Consultant
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl30
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungZK 2 Projekterfahrung Anwendungsgebiete
Beschreibung- ZK 2.1 SW-Entwicklung und Integration Fachapplikationen
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl40
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungZK 3 Preis
BeschreibungMax. Stundensatz in CHF exkl. MWST
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl30
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleBundesverwaltungsgericht
Informationen über die Überprüfungsfristen: Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen. Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltBundesamt für Bauten und Logistik BBL
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0005
Status der PreisträgerauswahlEs wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurdeSonstiges
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungBundesamt für Bauten und Logistik BBL
Registrierungsnummer191b749b-87f2-44c8-8e55-56cd766f424c
PostanschriftFellerstrasse 21
StadtBern
Postleitzahl3003
Land, Gliederung (NUTS)Bern / Berne (CH021)
LandSchweiz
E-Mailbeschaffung.wto@bbl.admin.ch
Telefon+41584655003
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungBundesverwaltungsgericht
RegistrierungsnummerBVGER
PostanschriftPostfach
StadtSt. Gallen
Postleitzahl9023
Land, Gliederung (NUTS)St. Gallen (CH055)
LandSchweiz
E-Mailinfo@bvger.admin.ch
Telefon+41584652626
Internetadressehttps://www.bvger.ch
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungSimap.ch
RegistrierungsnummerCH001
PostanschriftHolzikofenweg 36
StadtBern
Postleitzahl3003
Land, Gliederung (NUTS)Bern / Berne (CH021)
LandSchweiz
E-Mailsupport@simap.ch
Telefon+41584646388
Internetadressehttps://www.simap.ch
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung39af6b46-b407-4c54-be9d-54707db706bc  -  01
FormulartypErgebnis
Art der BekanntmachungBekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung27/02/2026 02:26:15 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutschFranzösisch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung144114-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe42/2026
Datum der Veröffentlichung02/03/2026