Beschreibung der Beschaffung
Das Hafengelände weist mehrere ISPS-Zonen auf:
a) „Deutsches Offshore Industrie Zentrum“
b) „Hansakai“
c) „Steubenhöft/Neue Seebäderbrücke“
d) weitere ISPS-Anlagen des Hafengeländes „Seehafen Cuxhaven“ (Ziffer 7)
e) „Automatenleerung/ Geldeinzahlungen“
Der Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen und die für die Leistungserbringung geltenden Qualitätsstandards richten sich nach DIN EN 16747 (Sicherheitsdienstleistungen für Seeschifffahrt und Seehäfen; Deutsche Fassung EN
16747:2015), der VERORDNUNG (EG) Nr. 725/2004 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES in der Fassung vom 31.03.2009 zur Erhöhung der Gefahrenabwehr auf Schiffen und in Hafenanlagen (ISPS-Code), dem auf der Grundlage der §§ 5 Abs. 4, 6 Niedersächsisches Hafensicherheitsgesetz (NHafenSG) erstellten und staatlich genehmigten Gefahrenabwehrplan für die Hafenanlage sowie den weiteren gesetzlichen Bestimmungen für Wach- und Sicherheitsleistungen, insbesondere der Bewachungsverordnung in ihrer jeweils gültigen Fassung.