145068-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Diverse Brandschutzausrüstungen – MSE-Brandmelde- und Kommunikationsanlage
OJ S 45/2025 05/03/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung - Änderungsbekanntmachung
Lieferleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungBundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
E-MailBAAINBwU2.5@bundeswehr.org
Rechtsform des ErwerbersZentrale Regierungsbehörde
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersVerteidigung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelMSE-Brandmelde- und Kommunikationsanlage
BeschreibungDer Auftraggeber beabsichtigt den Abschluss eines Rahmenvertrages mit einem oder mehreren Wirtschaftsteilnehmern über verschiedene Anteile der Brandmelde- und Kommunikationsanlagen für den Basisversorgungspunkt (BVP) und Modulare Sanitätseinrichtung (MSE), zur Erfüllung des gesetzlichen Brandschutzbestimmungen. Hierbei soll die Vertragsverlaufzeit 15 Jahre umfassen. Die Zusammensetzung der einzelnen Sätze können der Leistungsbeschreibung bzw. den darin angeführten Versorgunsnummern entnommen werden. Mit Vertragsschluss soll folgende mögliche Bestellleitsung festgelegt werden: - bis zu 202 SE Brandmeldeanlage Grundausstattung MSE - bis zu 52 SE Brandmeldeanalge Ergänzungsausstattung MSE - bis zu 26 SE Prüfausstattung Brandmeldeanlage MSE - bis zu 400 SE Akustische und visuelle Warnanlagen - bis zu 22 SE Kommunikationsanlage Grundausstattung MSE - bis zu 22 SE Kommunikationsanlage Ergänzungsausstattung MSE
Kennung des Verfahrensa0f0445a-3bca-414b-9ce3-b31cfd906062
Interne KennungQ U2ED QD005 R9071
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 44480000 Diverse Brandschutzausrüstungen
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtMärkische Heide
Postleitzahl15913
Land, Gliederung (NUTS)Dahme-Spreewald (DE406)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenDie zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de). Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
Korruption
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Betrugsbekämpfung
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Zahlungsunfähigkeit
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
Titel1 - Brandmeldeanlage
BeschreibungLieferung von bis zu: - 202 SE Brandmeldeanlage in der Grundausstattung für Modulare Sanitätseinrichtungen (MSE) - 52 SE Brandmeldeanlage in der Ergänzungsausstattung MSE - 400 SE Akustische und visuelle Warnanlagen - 26 SE Prüfausstattung Brandmeldeanlage MSE
Interne KennungLOT-0001
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 44480000 Diverse Brandschutzausrüstungen
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtMärkische Heide
Postleitzahl15913
Land, Gliederung (NUTS)Dahme-Spreewald (DE406)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/09/2025
Enddatum der Laufzeit31/08/2040
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärungen zum Nichtvorliegen zwingender oder fakultativer Ausschlussgründe

Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
Beschreibungwirtschaftlichstes Angebot
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=747517
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungZulässig
Adresse für die Einreichunghttp://www.evergabe-online.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote10/03/2025 13:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss51 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenDer öffentliche Auftraggeber kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene/leistungsbezogene Unterlagen nachfordern (gem. § 56 Abs. 1 VgV). Nachforderungen von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskritereien betrffen, ist ausgeschlossen (§ 56 Abs. 2 S. 1 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin10/03/2025 13:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer999
Begründung der Laufzeit der RahmenvereinbarungDie Rahmenvereinbarung soll eine Laufzeit von 15 Jahren haben. Gemäß § 21 Abs. 6 VgV darf die Laufzeit einer Rahmenvereinbarung 4 Jahre nicht überschreiten, es sei denn es liegt ein im Gegenstand der Rahmenvereinbarung begründeter Sonderfall vor. Ein solcher Sonderfall liegt hier vor. Die MSE, für die die Brandmelde- und Kommunikationsanlagen beschafft wird, ist in Ihrer Nutzungsdauer bis 2040 konzipiert. Auch der BVP verfügt über eine ähnliche Nutzungsdauer. Für das Brandschutzkonzept ist es essentiell, dass die entsprechenden Anlagen für dieselbe Nutzungsdauer ausgelegt sind. Würde die Laufzeit der Rahmenvereinbarung auf 4 Jahre begrenzt, würde dies dazu führen, dass bereits nach kurzer Zeit Neubeschaffungen erforderlich würden. Unterstellt, dass bis zum Zeitpunkt der Neuausschreibung auch andere Anlagen über eine Zulassung für den entsprechenden Frequenzbereich verfügen, würde dies bedeuten, dass unterschiedliche Anlagen für einzelne System der MSE und für den BVP genutzt würden. Das Brandschutzkonzept müsste für die neuen Anlagen neu erstellt oder zumindest angepasst werden. Auch müssten erneute Schulungen an den neuen Anlagen durchgeführt werden. Dies bringt in zeitlicher und in wirtschaftlicher Hinsicht einen erheblichen Mehraufwand mit sich. Zudem birgt es die Gefahr, dass es zu Lücken in der Nutzung kommt, bis die neuen Anlagen entsprechend des Brandschutzkonzeptes genutzt werden könnten. Hinzu kommt, dass bei Nutzung verschiedener Brandmelde- und Kommunikationsanlagen die Handlungssicherheit seitens des Bedienpersonals nicht mehr sichergestellt ist. Zur Verhinderung eines Nutzungsausfalls der MSE und des BVP und einer damit einhergehenden Gefährdung von Leib und Leben der Soldatinnen und Soldaten kann dies nicht hingenommen werden. Auch die logistische Versorgung der MSE und des BVP in den Einsatzgebieten müsste neu organisiert und schlimmstenfalls für zwei Brandmelde- und Kommunikationsanlagen angelegt werden. Es müssten Ersatzteile für zwei verschiedene Anlagen vorgehalten werden, was mit erheblichem Aufwand in wirtschaftlicher Hinsicht und im Hinblick auf die Kapazitäten verbunden ist. Somit ist in Abweichung von § 21 Abs. 6 VgV eine Laufzeit von 15 Jahren entsprechend der geplanten Nutzungsdauer der MSE und des BVP gerechtfertigt.
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleBundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltBundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtBundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0002
Titel2 - Kommunikationsanlage
BeschreibungLieferung von bis zu: - 22 SE Kommunikationsanlage Grundausstattung MSE - 22 SE Kommunikationsanlage Ergänzungsausstattung MSE
Interne KennungLOT-0002
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 44480000 Diverse Brandschutzausrüstungen
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtMärkische Heide
Postleitzahl15913
Land, Gliederung (NUTS)Dahme-Spreewald (DE406)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/09/2025
Enddatum der Laufzeit31/08/2040
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärungen zum Nichtvorliegen zwingender oder fakultativer Ausschlussgründe

Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
Beschreibungwirtschaftlichstes Angebot
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=747517
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungZulässig
Adresse für die Einreichunghttp://www.evergabe-online.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote10/03/2025 13:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss51 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenDer öffentliche Auftraggeber kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene/leistungsbezogene Unterlagen nachfordern (gem. § 56 Abs. 1 VgV). Nachforderungen von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskritereien betrffen, ist ausgeschlossen (§ 56 Abs. 2 S. 1 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin10/03/2025 13:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer999
Begründung der Laufzeit der RahmenvereinbarungDie Rahmenvereinbarung soll eine Laufzeit von 15 Jahren haben. Gemäß § 21 Abs. 6 VgV darf die Laufzeit einer Rahmenvereinbarung 4 Jahre nicht überschreiten, es sei denn es liegt ein im Gegenstand der Rahmenvereinbarung begründeter Sonderfall vor. Ein solcher Sonderfall liegt hier vor. Die MSE, für die die Brandmelde- und Kommunikationsanlagen beschafft wird, ist in Ihrer Nutzungsdauer bis 2040 konzipiert. Auch der BVP verfügt über eine ähnliche Nutzungsdauer. Für das Brandschutzkonzept ist es essentiell, dass die entsprechenden Anlagen für dieselbe Nutzungsdauer ausgelegt sind. Würde die Laufzeit der Rahmenvereinbarung auf 4 Jahre begrenzt, würde dies dazu führen, dass bereits nach kurzer Zeit Neubeschaffungen erforderlich würden. Unterstellt, dass bis zum Zeitpunkt der Neuausschreibung auch andere Anlagen über eine Zulassung für den entsprechenden Frequenzbereich verfügen, würde dies bedeuten, dass unterschiedliche Anlagen für einzelne System der MSE und für den BVP genutzt würden. Das Brandschutzkonzept müsste für die neuen Anlagen neu erstellt oder zumindest angepasst werden. Auch müssten erneute Schulungen an den neuen Anlagen durchgeführt werden. Dies bringt in zeitlicher und in wirtschaftlicher Hinsicht einen erheblichen Mehraufwand mit sich. Zudem birgt es die Gefahr, dass es zu Lücken in der Nutzung kommt, bis die neuen Anlagen entsprechend des Brandschutzkonzeptes genutzt werden könnten. Hinzu kommt, dass bei Nutzung verschiedener Brandmelde- und Kommunikationsanlagen die Handlungssicherheit seitens des Bedienpersonals nicht mehr sichergestellt ist. Zur Verhinderung eines Nutzungsausfalls der MSE und des BVP und einer damit einhergehenden Gefährdung von Leib und Leben der Soldatinnen und Soldaten kann dies nicht hingenommen werden. Auch die logistische Versorgung der MSE und des BVP in den Einsatzgebieten müsste neu organisiert und schlimmstenfalls für zwei Brandmelde- und Kommunikationsanlagen angelegt werden. Es müssten Ersatzteile für zwei verschiedene Anlagen vorgehalten werden, was mit erheblichem Aufwand in wirtschaftlicher Hinsicht und im Hinblick auf die Kapazitäten verbunden ist. Somit ist in Abweichung von § 21 Abs. 6 VgV eine Laufzeit von 15 Jahren entsprechend der geplanten Nutzungsdauer der MSE und des BVP gerechtfertigt.
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleBundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltBundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtBundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-7001
Offizielle BezeichnungBundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
Registrierungsnummer991-19518-88
PostanschriftFerdinand-Sauerbruch-Straße 1
StadtKoblenz
Postleitzahl56073
Land, Gliederung (NUTS)Koblenz, Kreisfreie Stadt (DEB11)
LandDeutschland
KontaktpersonBAAINBw U2.5
E-MailBAAINBwU2.5@bundeswehr.org
Telefon+49 261400-18235
Internetadressehttp://www.evergabe-online.de/
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-7004
Offizielle BezeichnungBundeskartellamt
Registrierungsnummer991-02380-92
PostanschriftKaiser-Friedrich-Straße 16
StadtBonn
Postleitzahl53113
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailvk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon+49 2289499-0
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-7005
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
10. Änderung
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung554294c9-2fe0-4f29-839c-eb02adadf4d1-01
Hauptgrund für die ÄnderungAktualisierte Informationen
Beschreibung-
10.1.
Änderung
AbschnittskennungORG-7001
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachungac63e96b-8c85-4a87-9884-2ad50675fc7a  -  01
FormulartypWettbewerb
Art der BekanntmachungAuftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung04/03/2025 11:36:25 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung145068-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe45/2025
Datum der Veröffentlichung05/03/2025