145236-2021 - ErgebnisDeutschland-Koblenz: Dienstleistungen im juristischen Bereich
OJ S 57/2021 23/03/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit
Dienstleistungen

Richtlinie 2009/81/EG

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
Postanschrift: Ferdinand-Sauerbruch-Straße 1
Ort: Koblenz
Postleitzahl: 56073
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): BAAINBw J4
E-Mail: BAAINBwJ4@bundeswehr.org
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers: https://www.bundeswehr.de/de/organisation/ausruestung-baainbw
I.2.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.3.
Haupttätigkeit(en)
Verteidigung
I.4.
Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein

Abschnitt II: Auftragsgegenstand

II.1.
Beschreibung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Externe juristische Unterstützungsleistung im Vergabeverfahren „Schwerer Transporthubschrauber“
II.1.2.
Art des Auftrags und Ort der Ausführung bzw. Lieferung
Dienstleistungen
Dienstleistungskategorie Nr 23: Rechtsberatung
Hauptort der Ausführung: Koblenz
NUTS-Code DEB11 Koblenz, Kreisfreie Stadt
II.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung
II.1.4.
Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
Rechtsanwaltsleistung im Zusammenhang mit dem Projekt „Schwerer Transporthubschrauber (STH)“ durch Übernahme der Prozessführung vor der Vergabekammer des Bundes und bei Bedarf dem Oberlandesgericht Düsseldorf.
II.1.5.
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
79100000 Dienstleistungen im juristischen Bereich
II.2.
Gesamtwert des Auftrags/Loses
II.2.1.
Gesamtwert des Auftrags/Loses

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Verfahrensart

Verhandlungsverfahren ohne Auftragsbekanntmachung

Begründung der Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl. S)

Richtlinie 2009/81/EG

1) Begründung der Wahl des Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union gemäß Artikel 28 der Richtlinie 2009/81/EG

Alle Angebote, die im Anschluss an ein offenes Verfahren, ein nicht offenes Verfahren oder einen wettbewerblichen Dialog abgegeben wurden, waren nicht ordnungsgemäß oder unannehmbar. Es wurden lediglich die Bieter an den Verhandlungen beteiligt, die die qualitativen Eignungskriterien erfüllten: nein

2) Sonstige Begründung der Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union

Der Auftrag betrifft Dienstleistungen, die Gegenstand von Anhang II B der Richtlinie sind

Bei der hier vorliegenden Dienstleistung handelt es sich um eine Dienstleistung gem. § 5 Abs. 2 VSVgV. Anhang II der Richtlinie 2009/81/EG führt u. a. „Rechtsberatung“ als nachrangige Dienstleistung auf. Eine Rechtsberatung liegt hier vor, da ein Rechtsanwalt beauftragt werden soll, in seiner Funktion als solcher tätig zu werden. Die Anforderungen an die Dienstleistungen gemäß Anhang II der Richtlinie 2009/81/EG sind in den Artikeln 2 und 16 der Richtlinie 2009/81/EG definiert. Artikel 2 Abs. c) nennt Dienstleistungen in unmittelbarem Zusammenhang mit der in den Buchstaben a) genannten Ausrüstung (Militärausrüstung). Militärausrüstung i. S. von Artikel 2 Abs. a) ist nach der Legaldefinition des § 104 Abs. 2 GWB jede Ausrüstung, die eigens zu militärischen Zwecken konzipiert oder für militärische Zwecke angepasst wird und zum Einsatz als Waffe, Munition oder Kriegsmaterial bestimmt ist. Darunter fallen insbesondere diejenigen Produkte, die in der vom Europäischen Rat in der Entscheidung 255/58 vom 15.04.1958 angenommenen Liste von Waffen, Munition und Kriegsmaterial aufgeführt sind. Der STH wird als Kriegsmaterial eingesetzt, da er explizit für die Verlegung von Truppen inkl. dem Transport von Panzern konzipiert wurde. Die vom Auftragnehmer zu erbringende Leistung steht in unmittelbaren Zusammenhang mit der in Artikel 2 Abs. a) genannten Militärausrüstung. Der zu beauftragende Rechtsanwalt muss vertiefte Fachkenntnisse im Bereich der Beschaffung von Militärausrüstung vorweisen können. Gemäß § 5 Abs. 2 VSVgV unterliegen die Aufträge über Dienstleistungen gemäß Anhang II der Richtlinie 2009/81/EG ausschließlich den §§ 15 und 35 VSVgV.
IV.2.
Zuschlagskriterien
IV.2.1.
Zuschlagskriterien
Niedrigster Preis
IV.2.2.
Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische Auktion wurde durchgeführt: nein
IV.3.
Verwaltungsangaben
IV.3.1.
Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber
85-05-04/013/21
IV.3.2.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
nein

Abschnitt V: Auftragsvergabe

V.1.
Tag des Vertragsabschlusses
10.3.2021
V.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 0

V.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: KDU Krist Deller & Partner Rechtsanwälte
Postanschrift: Hohenzollernstraße 34
Ort: Koblenz
Postleitzahl: 56068
Land: Deutschland
V.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
V.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Es können Unteraufträge vergeben werden: nein

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
VI.2.
Zusätzliche Angaben
VI.3.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.3.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
VI.3.2.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht

https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html

§ 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html

VI.3.3.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.4.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
18.3.2021