Richtlinie 2009/81/EG
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
Abschnitt IV: Verfahren
Verhandlungsverfahren ohne Auftragsbekanntmachung
Begründung der Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl. S)
Richtlinie 2009/81/EG
1) Begründung der Wahl des Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union gemäß Artikel 28 der Richtlinie 2009/81/EG
Alle Angebote, die im Anschluss an ein offenes Verfahren, ein nicht offenes Verfahren oder einen wettbewerblichen Dialog abgegeben wurden, waren nicht ordnungsgemäß oder unannehmbar. Es wurden lediglich die Bieter an den Verhandlungen beteiligt, die die qualitativen Eignungskriterien erfüllten: nein
2) Sonstige Begründung der Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union
Der Auftrag betrifft Dienstleistungen, die Gegenstand von Anhang II B der Richtlinie sind
Bei der hier vorliegenden Dienstleistung handelt es sich um eine Dienstleistung gem. § 5 Abs. 2 VSVgV. Anhang II der Richtlinie 2009/81/EG führt u. a. „Rechtsberatung“ als nachrangige Dienstleistung auf. Eine Rechtsberatung liegt hier vor, da ein Rechtsanwalt beauftragt werden soll, in seiner Funktion als solcher tätig zu werden. Die Anforderungen an die Dienstleistungen gemäß Anhang II der Richtlinie 2009/81/EG sind in den Artikeln 2 und 16 der Richtlinie 2009/81/EG definiert. Artikel 2 Abs. c) nennt Dienstleistungen in unmittelbarem Zusammenhang mit der in den Buchstaben a) genannten Ausrüstung (Militärausrüstung). Militärausrüstung i. S. von Artikel 2 Abs. a) ist nach der Legaldefinition des § 104 Abs. 2 GWB jede Ausrüstung, die eigens zu militärischen Zwecken konzipiert oder für militärische Zwecke angepasst wird und zum Einsatz als Waffe, Munition oder Kriegsmaterial bestimmt ist. Darunter fallen insbesondere diejenigen Produkte, die in der vom Europäischen Rat in der Entscheidung 255/58 vom 15.04.1958 angenommenen Liste von Waffen, Munition und Kriegsmaterial aufgeführt sind. Der STH wird als Kriegsmaterial eingesetzt, da er explizit für die Verlegung von Truppen inkl. dem Transport von Panzern konzipiert wurde. Die vom Auftragnehmer zu erbringende Leistung steht in unmittelbaren Zusammenhang mit der in Artikel 2 Abs. a) genannten Militärausrüstung. Der zu beauftragende Rechtsanwalt muss vertiefte Fachkenntnisse im Bereich der Beschaffung von Militärausrüstung vorweisen können. Gemäß § 5 Abs. 2 VSVgV unterliegen die Aufträge über Dienstleistungen gemäß Anhang II der Richtlinie 2009/81/EG ausschließlich den §§ 15 und 35 VSVgV.Abschnitt V: Auftragsvergabe
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 0
Abschnitt VI: Weitere Angaben
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html