145532-2026 - Ergebnis
Deutschland – Dienstleistungen von Detekteien und Sicherheitsdiensten – Sicherheitsdienstleistungen in Gemeinschaftsunterkünften der Regierung von Unterfranken
OJ S 43/2026 03/03/2026
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungRegierung von Oberbayern
E-Mailzentrale.vergabestelle@reg-ob.bayern.de
Rechtsform des ErwerbersRegionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersWirtschaftliche Angelegenheiten
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelSicherheitsdienstleistungen in Gemeinschaftsunterkünften der Regierung von Unterfranken
BeschreibungDie Regierung von Unterfranken benötigt für die Übernahme der Sicherheitsdienstleistungen in den nachfolgenden Gemeinschaftsunterkünften ab 1. Mai 2026 qualifiziertes Personal: Los 1: Schweinfurter Straße 2, 63743 Aschaffenburg; Los 2: Veitshöchheimer Straße 100, 97080 Würzburg und Hauptstraße 1, 97239 Aub; Los 3: Inno-Park, Steigweg 28a und der Wohnsiedlung Corlette Circle 1 in 97318 Kitzingen; Los 4: Winkelser Straße 1-3, 97688 Bad Kissingen. In den Aufgabenbereich des/der Auftragnehmer fällt/fallen der Objektschutz, die Einlasskontrolle, Streifendienste, die Übernahme der Notruf- und Service-Leitstelle (NSL), der Brandschutz sowie die allgemeine Unterstützung der Verwaltung der Einrichtung.
Kennung des Verfahrens3d2c2d94-28f7-41a1-be3d-c2738316556d
Interne Kennung0270.ZV-17-25-04
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79700000 Dienstleistungen von Detekteien und Sicherheitsdiensten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 79710000 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten, 79713000 Bewachungsdienste, 79715000 Streifendienste
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtAschaffenburg u.a.
Postleitzahl63743 u.a.
Land, Gliederung (NUTS)Aschaffenburg, Landkreis (DE264)
LandDeutschland
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.0,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv - Vergleiche hierzu unter anderem § 119 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und § 14 Abs. 2 Satz 1 i. V. m. § 15 der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV).
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelSchweinfurter Straße 2, 63743 Aschaffenburg
BeschreibungSicherheitsdienstleistungen
Interne Kennung463ed500-65fe-4614-976c-1cf944ac4324
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79700000 Dienstleistungen von Detekteien und Sicherheitsdiensten
Menge0
Optionen
Beschreibung der OptionenDer Vertrag verlängert sich um jeweils 12 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von 3 Monaten vor Ablauf des Verlängerungszeitraums in Textform gekündigt wird. Der jeweilige Vertrag endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum 30.04.2030.
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftSchweinfurter Straße 2  
StadtAschaffenburg u.a.
Postleitzahl63743
Land, Gliederung (NUTS)Aschaffenburg, Kreisfreie Stadt (DE261)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/05/2026
Enddatum der Laufzeit30/04/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen3
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungPreis
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleRegierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs.3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß §134Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Hinweis: Die Zentrale Vergabestelle ist im Falle eines Nachprüfungsantrages verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Teilnahmeanträge/Angeboteenthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs-und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltRegierung von Oberbayern
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltRegierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
5.1.
LosLOT-0002
TitelVeitshöchheimer Straße 100, 97080 Würzburg und Hauptstraße 1, 97239 Aub
BeschreibungSicherheitsdienstleistungen
Interne Kennung65ebaec8-8035-46ae-ac1d-b9bfd05be868
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79700000 Dienstleistungen von Detekteien und Sicherheitsdiensten
Optionen
Beschreibung der OptionenDer Vertrag verlängert sich um jeweils 12 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von 3 Monaten vor Ablauf des Verlängerungszeitraums in Textform gekündigt wird. Der jeweilige Vertrag endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum 30.04.2030.
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftVeitshöchheimer Straße 100 97080 Würzburg / Hauptstraße 1 97239 Aub  
StadtWürzburg und Aub
Postleitzahl97080 u.a.
Land, Gliederung (NUTS)Würzburg, Landkreis (DE26C)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/05/2026
Enddatum der Laufzeit30/04/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen3
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.0,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungPreis
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleRegierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs.3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß §134Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Hinweis: Die Zentrale Vergabestelle ist im Falle eines Nachprüfungsantrages verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Teilnahmeanträge/Angeboteenthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. UmBetriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug aufdie entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs-und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltRegierung von Oberbayern
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltRegierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
5.1.
LosLOT-0003
TitelINNOPARK Kitzingen, Steigweg 28a und Wohnsiedlung Corlette Circle 1, 97318 Kitzingen
BeschreibungSicherheitsdienstleistungen
Interne Kennung4f811d1e-7d61-4a91-a702-88c00f20390d
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79700000 Dienstleistungen von Detekteien und Sicherheitsdiensten
Menge0
Optionen
Beschreibung der OptionenDer Vertrag verlängert sich um jeweils 12 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von 3 Monaten vor Ablauf des Verlängerungszeitraums in Textform gekündigt wird. Der jeweilige Vertrag endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum 30.04.2030.
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftSteigeweg 28a und Corlette Circle 1  
StadtKitzingen
Postleitzahl97318
Land, Gliederung (NUTS)Kitzingen (DE268)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/05/2026
Enddatum der Laufzeit30/04/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen3
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.0,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungPreis
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleRegierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs.3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß §134Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über frühsten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Hinweis: Die Zentrale Vergabestelle ist im Falle eines Nachprüfungsantrages verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Teilnahmeanträge/Angeboteenthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs-und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltRegierung von Oberbayern
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltRegierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
5.1.
LosLOT-0004
TitelWinkelser Straße 1-3, 97688 Bad Kissingen
BeschreibungSicherheitsdienstleistungen
Interne Kennungbb46352d-b49e-465a-a978-a6a794f5bd3d
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79700000 Dienstleistungen von Detekteien und Sicherheitsdiensten
Optionen
Beschreibung der OptionenDer Vertrag verlängert sich um jeweils 12 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von 3 Monaten vor Ablauf des Verlängerungszeitraums in Textform gekündigt wird. Der jeweilige Vertrag endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum 30.04.2030.
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftWinkelser Straße 1-3  
StadtBad Kissingen
Postleitzahl97668
Land, Gliederung (NUTS)Bad Kissingen (DE265)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/05/2026
Enddatum der Laufzeit30/04/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen3
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.0,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungPreis
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleRegierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs.3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß §134Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Hinweis: Die Zentrale Vergabestelle ist im Falle eines Nachprüfungsantrages verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Teilnahmeanträge/Angeboteenthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs-und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltRegierung von Oberbayern
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltRegierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge0,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0001
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungARGUS SECURITY & SERVICE GmbH
Angebot
Kennung des Angebots2025150808 - Los: 1
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0001
Wert des Angebots0,00 EUR
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnetja
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variantenein
Vergabe von UnteraufträgenNoch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0002 - ARGUS SECURITY & SERVICE GmbH
Datum der Auswahl des Gewinners16/02/2026
Datum des Vertragsabschlusses27/02/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge24
Bandbreite der Angebote
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots0,00 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots0,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0002
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungHSS Security GmbH
Angebot
Kennung des Angebots2025150436 - Los: 2
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0002
Wert des Angebots0,00 EUR
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnetja
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variantenein
Vergabe von UnteraufträgenNoch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0001 - HSS Security GmbH
Datum der Auswahl des Gewinners16/02/2026
Datum des Vertragsabschlusses27/02/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge21
Bandbreite der Angebote
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots0,00 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots0,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0003
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungARGUS SECURITY & SERVICE GmbH
Angebot
Kennung des Angebots2025150808 - Los: 3
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0003
Wert des Angebots0,00 EUR
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnetja
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variantenein
Vergabe von UnteraufträgenNoch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0002 - ARGUS SECURITY & SERVICE GmbH
Datum der Auswahl des Gewinners16/02/2026
Datum des Vertragsabschlusses27/02/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge22
Bandbreite der Angebote
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots0,00 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots0,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0004
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungHSS Security GmbH
Angebot
Kennung des Angebots2025150436 - Los: 4
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0004
Wert des Angebots0,00 EUR
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnetja
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variantenein
Vergabe von UnteraufträgenNoch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0001 - HSS Security GmbH
Datum der Auswahl des Gewinners16/02/2026
Datum des Vertragsabschlusses27/02/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge20
Bandbreite der Angebote
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots0,00 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots0,00 EUR
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungRegierung von Oberbayern
Registrierungsnummer663ae97e-c321-415e-bcad-626518f051ed
AbteilungZentrale Vergabestelle
PostanschriftMaximilianstr. 39
StadtMünchen
Postleitzahl80538
Land, Gliederung (NUTS)München, Kreisfreie Stadt (DE212)
LandDeutschland
KontaktpersonZentrale Vergabestelle
E-Mailzentrale.vergabestelle@reg-ob.bayern.de
Telefon+49 8921760
Fax+49 892176404100
Internetadressehttps://www.regierung.oberbayern.bayern.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungRegierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Registrierungsnummerd909629c-b7ea-4afa-acf6-a8b05556708c
PostanschriftMaximilianstr. 39
StadtMünchen
Postleitzahl80539
Land, Gliederung (NUTS)München, Kreisfreie Stadt (DE212)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon+49 8921762411
Fax+49 8921762847
Internetadressehttps://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungRegierung von Oberbayern
Registrierungsnummer1a86dfa1-e75a-4748-8724-5f436cb4ba9d
AbteilungZentrale Vergabestelle
PostanschriftMaximilianstraße 39
StadtMünchen
Postleitzahl80538
Land, Gliederung (NUTS)München, Kreisfreie Stadt (DE212)
LandDeutschland
KontaktpersonZentrale Vergabestelle
E-Mailzentrale.vergabestelle@reg-ob.bayern.de
Telefon+49 8921760
Fax+49 892176404100
Internetadressehttps://www.regierung.oberbayern.bayern.de
Rollen dieser Organisation
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0004
Offizielle BezeichnungHSS Security GmbH
Größe des WirtschaftsteilnehmersMittleres Unternehmen
Registrierungsnummerc45e3dd7-f29f-4252-b6c5-cd28bc98874c
PostanschriftDauchinger Straße 58
StadtVillingen-Schwenningen
Postleitzahl78056
Land, Gliederung (NUTS)Schwarzwald-Baar-Kreis (DE136)
LandDeutschland
E-Maile.tsiavaliari@hss-security-gmbh.de
Telefon+4977203041716
Rollen dieser Organisation
Bieter
Gewinner dieser LoseLOT-0002, LOT-0004
8.1.
ORG-0005
Offizielle BezeichnungARGUS SECURITY & SERVICE GmbH
Größe des WirtschaftsteilnehmersKleines Unternehmen
Registrierungsnummer649c19cc-1960-4404-ae0c-c38cf4e237e0
PostanschriftSaydaer Straße 21
StadtChemnitz
Postleitzahl09125
Land, Gliederung (NUTS)Chemnitz, Kreisfreie Stadt (DED41)
LandDeutschland
E-Mailstev.bacher@argussecurity.de
Telefon037209699261
Fax037209699269
Rollen dieser Organisation
Bieter
Gewinner dieser LoseLOT-0001, LOT-0003
8.1.
ORG-0006
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachungf279b355-0021-40d4-bd4b-af25176259e4  -  01
FormulartypErgebnis
Art der BekanntmachungBekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung02/03/2026 08:55:29 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung145532-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe43/2026
Datum der Veröffentlichung03/03/2026