145738-2021 - ErgebnisDeutschland-Gelsenkirchen: Bauleistungen im Hochbau
OJ S 58/2021 24/03/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Bauleistung
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW
Postanschrift: Haidekamp 73
Ort: Gelsenkirchen
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45886
Land: Deutschland
E-Mail: du.neubau@hspv.nrw.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hspv.nrw.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Bildung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Bauauftrag
Referenznummer der Bekanntmachung: 211.18.162
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
45210000 Bauleistungen im Hochbau
II.1.3.
Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Neuanmietung Erweiterung Standort Duisburg
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Das Land NRW, vertreten durch das Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen (IM NRW), vertreten durch die Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen (HSPV NRW) (vormals: FHöV NRW) hat im Juni 2018 europaweit einen Auftrag über die Anmietung eines neuen Dienstgebäudes für die HSPV NRW am Standort Duisburg ausgeschrieben. Das wirtschaftlichste Angebot gemäß den bekannt gemachten Zuschlagskriterien hat die Aurelis 17. Objektgesellschaft FHöV Duisburg GmbH & Co. KG (Aurelis) abgegeben. Am 6. August 2019 hat die HSPV NRW mit Aurelis einen Mietvertrag über das neue Dienstgebäude Wuhanstraße in Duisburg geschlossen. Der Mietvertrag sieht u. a. auch die Möglichkeit einer Anmietung weiterer Flächen für den Standort Duisburg durch die HSPV NRW bei Aurelis vor. Von dieser Möglichkeit macht die HSPV NRW nunmehr Gebrauch und wird einen Nachtrag zum Mietvertrag abschließen mit dem Ziel der Anmietung weiterer Flächen für den Standort Duisburg auf einem benachbarten Baufeld auf Grundlage eines neuen, vom Mietvertrag vom 6. August 2019 unabhängigen Mietvertrags.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Erläuterung:
Bei dem abzuschließenden Nachtrag zu dem am 6. August 2019 abgeschlossenen Mietvertrag handelt es sich um eine zulässige nachträgliche Auftragsänderung nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB. Dieser bestimmt, dass eine nachträgliche Änderung oder Erweiterung des Auftrags nach Zuschlagserteilung zulässig ist, wenn
In den ursprünglichen Vergabeunterlagen klare, genaue und eindeutig formulierte Überprüfungsklauseln oder Optionen vorgesehen sind, die Angaben zu Art, Umfang und Voraussetzungen möglicher Auftragsänderungen enthalten, und sich aufgrund der Änderung der Gesamtcharakter des Auftrags nicht verändert.
Eine solche Überprüfungsklausel ist in § 1 Abs. 19 des Mietvertrags, der Gegenstand des Vergabeverfahrens war, zu sehen. Hiernach regelt sich die Möglichkeit für den Auftraggeber, bei Bedarf zusätzliche Flächen bei dem Vermieter anzumieten. Konkretisiert wird diese Regelung durch die Anlage 5a zum Mietvertrag, den Teilnahmeantrag des Vermieters. In diesem Teilnahmeantrag hat der Vermieter die Erweiterungsoption für zusätzliche Mietflächen ausgewiesen.
Ferner ändert sich durch die Anmietung zusätzlicher Flächen für den Standort Duisburg auch nicht der Gesamtcharakter des Auftrags, so dass alle Voraussetzungen des § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB erfüllt sind.
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2018/S 109-247477
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 211.18.162
Bezeichnung des Auftrags:
Es handelt sich um bevorstehende Auftragserweiterung zu o. a. Verfahren
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1.
Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Sonstige Gründe (Einstellung des Verfahrens)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPNYH2D4HJ
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es handelt sich vorliegend um eine Ex-Ante-Transparenz-Bekanntmachung nach § 135 Abs. 3 GWB, der bestimmt:
„Die Unwirksamkeit [eines direkt vergebenen Vertrags] nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1. Der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. Der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. Der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.“
Der vorliegende Auftrag wird daher erst 10 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung erteilt. Innerhalb dieser Frist kann ein Nachprüfungsantrag bei der benannten Vergabekammer gegen die beabsichtigte Auftragserteilung eingelegt werden (§§ 160 ff. GWB).
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
19/03/2021