Die Vergabe des Auftrages ohne vorherige Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union ist rechtmäßig, da nur der Firma IBM Deutschland GmbH der Zugriff auf die Software Filenet bzw. auf deren Quellcode und damit auch eine Erbringung der Pflege, der Weiterentwicklung und des Supports möglich ist. Insbesondere zur Analyse von Fehlern ist immer der Zugriff auf den Quellcode notwendig. Nur so können die Fehlerursachen umgehend herausgefunden und behoben werden. Die Softwarekomponente Filenet ist zudem ein integraler Bestandteil der E-Akte. Diese Komponente ist somit für die Funktionsfähigkeit der E-Akte zwingend erforderlich.