5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 48820000 Server
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: diverse Bedarfsträger, deutschlandweite Erfüllungsorte
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2025
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Innovative Beschaffung
Beschreibung: u.a. Einsatz von GPU Servern im Kontext KI-Anwendungen zur Impfstoffentwicklung
Innovationsfördernde Auftragsvergabe: Die in Auftrag gegebenen Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen umfassen Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten.
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. Ausschreibung
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Helmholtz-Zentrum Potsdam Deutsches GeoForschungsZentrum GFZ
Überprüfungsstelle: Helmholtz-Zentrum Potsdam Deutsches GeoForschungsZentrum GFZ
Informationen über die Überprüfungsfristen: Entsprechend der Regelungen in § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die Informationen über den allgemeinen, am Ort der Ausführung des Auftrags geltenden steuerrechtlichen Rahmen bereitstellt: Helmholtz-Zentrum Potsdam Deutsches GeoForschungsZentrum GFZ
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Helmholtz-Zentrum Potsdam Deutsches GeoForschungsZentrum GFZ
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Helmholtz-Zentrum Potsdam Deutsches GeoForschungsZentrum GFZ
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Helmholtz-Zentrum Potsdam Deutsches GeoForschungsZentrum GFZ
Organisation, aus deren Mitteln der Auftrag bezahlt wird: Helmholtz-Zentrum Potsdam Deutsches GeoForschungsZentrum GFZ
Organisation, die die Zahlung ausführt: Helmholtz-Zentrum Potsdam Deutsches GeoForschungsZentrum GFZ
TED eSender: Beschaffungsamt des BMI