146438-2021 - ErgebnisDeutschland-Siegen: Fernsehkameras
OJ S 58/2021 24/03/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Universität Siegen
Postanschrift: Adolf-Reichwein-Str. 2a
Ort: Siegen
NUTS-Code: DEA5A Siegen-Wittgenstein
Postleitzahl: 57076
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
E-Mail: ausschreibungen@zv.uni-siegen.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.uni-siegen.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Bildung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Bewegungserfassungssystem – Los 4: Kamerasystem
Referenznummer der Bekanntmachung: 3.3-02EU2021
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
32240000 Fernsehkameras
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Im Rahmen des Projekts SmaP-Siegen soll ein Bewegungserfassungssystem beschafft werden, welches die Bewegungen von ArbeiterInnen und deren Interaktionen mit Objekten in Labor- und Produktionsumgebungen aufnimmt. Um detaillierte Informationen zu den Bewegungen der ArbeiterInnen zu erhalten (d.h. Trajektorien und Kontaktannotationen), wird das Bewegungserfassungssystem in 4, sich ergänzende Subsysteme untergliedert. Während IMU-basierte Motion-Capture-Anzüge (Los 1) die Bewegungen und Interaktionen des Körpers erfassen, sollen Eyetracker (Los 2) und Datenhandschuhe (Los 3) detaillierte Informationen zu Blickrichtung und -fokus bzw. zu den Bewegungen der Finger liefern. Ein Kamerasystem (Los 4) soll zusätzliche Bewegungsinformationen zur Verifizierung der gewonnenen Daten liefern.
Die Ausschreibung der Los 1-3 ist bereits erfolgt. In diesem vierten Los soll ein Kamerasystem beschafft werden, dass zusätzliche Bewegungsinformationen zu den bereits beschafften Geräten liefert.
Das Kamerasystem soll genutzt werden, um die Bewegungen von insgesamt 3 WerkerInnen aufzunehmen. Dabei soll die Untersuchung der WerkerInnen gleichzeitig erfolgen, sodass 4 Kameras benötigt werden, um tote Winkel zu vermeiden. Im Projekt sollen die Bewegungen unter realen Produktionsbedingungen untersucht werden. Das heißt, dass Maschinen (z. B. Roboter) oder Montagegeräte im Messbereich stehen und sich bewegen. Das System darf daher nicht anfällig für Störeinflüsse sein, die von solchen Maschinen ausgehen können. Die Kameraspezifikationen sind der untenstehenden Tabelle zu entnehmen.
Zur Speicherung der aufgezeichneten Daten wird ein Server benötigt, der die Daten der 4 Kameras verarbeiten kann. Der Server sollte einen nutzbaren Speicherumfang von mindestens 180 TB haben.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA5A Siegen-Wittgenstein
Hauptort der Ausführung: Universität Siegen Adolf-Reichwein-Str. 2a 57076 Siegen
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Im Rahmen des Projekts SmaP-Siegen soll ein Bewegungserfassungssystem beschafft werden, welches die Bewegungen von ArbeiterInnen und deren Interaktionen mit Objekten in Labor- und Produktionsumgebungen aufnimmt. Um detaillierte Informationen zu den Bewegungen der ArbeiterInnen zu erhalten (d.h. Trajektorien und Kontaktannotationen), wird das Bewegungserfassungssystem in 4, sich ergänzende Subsysteme untergliedert. Während IMU-basierte Motion-Capture-Anzüge (Los 1) die Bewegungen und Interaktionen des Körpers erfassen, sollen Eyetracker (Los 2) und Datenhandschuhe (Los 3) detaillierte Informationen zu Blickrichtung und -fokus bzw. zu den Bewegungen der Finger liefern. Ein Kamerasystem (Los 4) soll zusätzliche Bewegungsinformationen zur Verifizierung der gewonnenen Daten liefern.
Die Ausschreibung der Los 1-3 ist bereits erfolgt. In diesem vierten Los soll ein Kamerasystem beschafft werden, dass zusätzliche Bewegungsinformationen zu den bereits beschafften Geräten liefert.
Das Kamerasystem soll genutzt werden, um die Bewegungen von insgesamt 3 WerkerInnen aufzunehmen. Dabei soll die Untersuchung der WerkerInnen gleichzeitig erfolgen, sodass 4 Kameras benötigt werden, um tote Winkel zu vermeiden. Im Projekt sollen die Bewegungen unter realen Produktionsbedingungen untersucht werden. Das heißt, dass Maschinen (z. B. Roboter) oder Montagegeräte im Messbereich stehen und sich bewegen. Das System darf daher nicht anfällig für Störeinflüsse sein, die von solchen Maschinen ausgehen können. Die Kameraspezifikationen sind der untenstehenden Tabelle zu entnehmen.
Zur Speicherung der aufgezeichneten Daten wird ein Server benötigt, der die Daten der 4 Kameras verarbeiten kann. Der Server sollte einen nutzbaren Speicherumfang von mindestens 180 TB haben.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Zubehör / Gewichtung: 30
Qualitätskriterium - Name: Server / Gewichtung: 40
Preis - Gewichtung: 30
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
Projektnummer oder -referenz: EFRE-0200545 (Investitionen in Wachstum und Beschäftigung – hier: Zentrum für Smart Production Design-Siegen (SmaP)).
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 251-629447
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 3.3-02EU2021
Bezeichnung des Auftrags:
Bewegungserfassungssystem – Los 4: Kamerasystem
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
19/03/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: PC-Profi-Siegen Systempartner Computervertriebs GmbH
Ort: Siegen
NUTS-Code: DEA5A Siegen-Wittgenstein
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 1,00 EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPNY56D4HG
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Ort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@brms.nrw.de
Internet-Adresse: www.uni-siegen.de
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die Vergabestelle zu richten. Eine Rüge bzw. der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
19/03/2021