146499-2026 - Wettbewerb
Deutschland – Beratungsdienste im Bereich Wirtschaftsförderung – Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg - Vergabe einer Rahmenvereinbarung für eine Projektträgerschaft zur Abwicklung von öffentlichen Fördermaßnahmen
OJ S 43/2026 03/03/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungMinisterium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg
E-MailRahmenvereinbarung_Projekttraegerschaft@menoldbezler.de
Rechtsform des ErwerbersRegionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersWirtschaftliche Angelegenheiten
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelMinisterium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg - Vergabe einer Rahmenvereinbarung für eine Projektträgerschaft zur Abwicklung von öffentlichen Fördermaßnahmen
BeschreibungDas Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus vergibt eine Rahmenvereinbarung für eine Projektträgerschaft zur Umsetzung von Maßnahmen im Bereich der Innovationsförderung. Der Projektträger soll hierbei jeweils mit der Konzeption und Gesamtabwicklung entsprechender Förderprogramme beauftragt werden.
Kennung des Verfahrens09eb65ab-203d-4e45-8c7c-4592b557f3d1
Interne Kennung2026/105
VerfahrensartVerhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79411100 Beratungsdienste im Bereich Wirtschaftsförderung
2.1.2.
Erfüllungsort
LandDeutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.3.
Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung30 000 000,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen#Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZMEPN#
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der AusschlussgründeAuftragsunterlagen
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelMinisterium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg - Vergabe einer Rahmenvereinbarung für eine Projektträgerschaft zur Abwicklung von öffentlichen Fördermaßnahmen
BeschreibungBaden-Württemberg ist eine der innovativsten Regionen Europas. Die exportorientierte Wirtschaft des Landes kann nur mit technologisch und qualitativ hochwertigen Produkten, Produktionsverfahren und Dienstleistungen auf den Weltmärkten erfolgreich sein und bleiben. Daher sind erhebliche Anstrengungen in den Bereichen Forschung, Entwicklung und Innovation einschließlich Technologietransfer notwendig. Hierbei kommt es entscheidend auf die Fähigkeit der Unternehmen an, neue Technologien selbst zu entwickeln oder marktgerecht zu adaptieren, Forschungsergebnisse möglichst rasch in marktfähige Produkte und Dienstleistungen umzusetzen, um sie dann auch erfolgreich zu vermarkten. Weitere entscheidende Faktoren im internationalen Standortwettbewerb sind eine leistungsfähige Forschungsinfrastruktur, eine enge Vernetzung zwischen Wirtschaft und Wissenschaft, ein qualifiziertes Fachkräfteangebot und geeignete Finanzierungsmöglichkeiten. In Baden-Württemberg ist die Forschungs- und Innovationsförderung seit vielen Jahren wesentlicher Kernbestandteil der Wirtschafts- und Mittelstandspolitik. Um die Innovationsfähigkeit der baden-württembergischen Wirtschaft und insbesondere des Mittelstands nachhaltig zu stärken, werden verschiedene Fördermaßnahmen zur Stärkung der wirtschaftsnahen Forschung und des Wissens- und Technologietransfers umgesetzt. Vor dem Hintergrund der aktuellen Herausforderungen für die Wirtschaft durch die zunehmende Digitalisierung und den Strukturwandel im Land soll der Innovations- und Wirtschaftsstandort auch in Zukunft mit verschiedenen anwendungsorientierten Fördermaßnahmen zielgerichtet unterstützt werden. Vor diesem Hintergrund beabsichtigt das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus, eine Rahmenvereinbarung für eine Projektträgerschaft zur Umsetzung von Maßnahmen im Bereich der Innovationsförderung abzuschließen. Der Projektträger soll hierbei jeweils mit der Konzeption und Gesamtabwicklung entsprechender Förderprogramme beauftragt werden. Dies umfasst insbesondere folgende Punkte: - Konzeption neuer Förderformate zur Unterstützung des Technologietransfers und von Innovationsökosystemen sowie zur Förderung von Forschung und Entwicklung in Schlüsseltechnologien. Mitwirkung an der Kommunikation von Aktivitäten und Ergebnissen. - Fachliche und inhaltliche Begleitung sowie Unterstützung bei der Erarbeitung von Förderaufrufen und einzelbetrieblichen Förderprogrammen einschließlich der entsprechenden Förderrichtlinien im Bereich Innovation und Technologie. Der Erlass bzw. die Veröffentlichung der entsprechenden Programme und Aufrufe erfolgt durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus, ggf. in Abstimmung mit weiteren Landesministerien. - Erstellung der für die Programmabwicklung erforderlichen Vordrucke und Formulare einschließlich der Bereitstellung einer für eine rechtssichere elektronische Programmabwicklung erforderlichen technischen Infrastruktur (IT-Verfahren, Datenbanken etc.), digitale, medienbruchfreie und barrierefreie Umsetzung nach Maßgabe der haushaltsrechtlichen Anforderungen (LHO Baden-Württemberg). - Information und Beratung von Förderinteressenten und Antragstellern. - Rechtssichere Gestaltung und qualitativ hochwertige Durchführung von Begutachtungs- und Auswahlprozessen in verschiedenen Technologiebereichen. - Administrative Umsetzung der Projektförderung einschließlich abschließender Antragsprüfung und Bewilligung bzw. Ablehnung. - Zuwendungsrechtliche Abwicklung der Förderverfahren nach der Bewilligung einschließlich Mittelbewirtschaftung, Auszahlung der Fördermittel, Überwachung der Verwendung einschließlich Verwendungsnachweisprüfung und Dokumentation der Prüfungsergebnisse, ggf. Durchführung von Widerspruchs-, Rücknahme- und Widerrufs- sowie Rückforderungsverfahren einschließlich Berechnung und Festsetzung von Zinsen, ggf. erstinstanzliche Klageverfahren. - Administrativ-fachliche Betreuung und Begleitung von geförderten Projekten einschließlich Beantwortung von Rückfragen sowie Bearbeitung von Änderungsanträgen. - Laufende Berichterstattung an den Auftraggeber einschließlich Erfassung, Aufbereitung und Auswertung von programmspezifischen Kennzahlen und statistischen Daten (Monitoring). Ggf. Konzeption und Durchführung eines wissenschaftlichen Evaluationsprozesses. Da der Projektträger hoheitlich tätig werden soll, erfolgt eine Beleihung des Projektträgers nach § 44 Abs. 3 LHO. Der Auftragnehmer ist im Rahmen des Auftrags an die Richtlinien und Weisungen des Auftraggebers gebunden, die Fachaufsicht für die Tätigkeit liegt insofern beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus.
Interne Kennung2026/105
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79411100 Beratungsdienste im Bereich Wirtschaftsförderung
5.1.2.
Erfüllungsort
LandDeutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit4 Jahre
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen2
Weitere Informationen zur VerlängerungDie Rahmenvereinbarung soll für einen Zeitraum von vier Jahren fest abgeschlossen werden. Zugunsten des Auftraggebers werden zwei einseitige Verlängerungsoptionen um jeweils zwei Jahre vertraglich vereinbart.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenErforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
Zusätzliche InformationenDie Rahmenvereinbarung soll dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus die Möglichkeit eröffnen, bei wiederkehrenden bzw. neuen Förderverfahren auf Basis der in der Rahmenvereinbarung geregelten Bedingungen flexibel und kurzfristig Einzelaufträge vergeben zu können, ohne hierzu jeweils separate Ausschreibungsverfahren durchführen zu müssen. Neben der vollständigen Abwicklung von Förderprogrammen sind auch Teilleistungen oder Einzelmaßnahmen für die Umsetzung vorzusehen. Von besonderer Bedeutung ist für den Auftraggeber, dass der Auftragnehmer flexibel und mit möglichst kurzer Reaktionszeit in der Lage ist, nach Vergabe eines Einzelauftrags das jeweilige Förderverfahren abzuwickeln. Der Auftraggeber wird nur mit einem einzigen Unternehmen eine Rahmenvereinbarung abschließen. Unmittelbar auf Grundlage der Rahmenvereinbarung wird der Auftraggeber im Bedarfsfall beim Auftragnehmer als Projektträger Leistungen zur Abwicklung von Maßnahmen im Bereich der Innovationsförderung abrufen. Die Einzelaufträge werden ohne Durchführung weiterer Vergabeverfahren unmittelbar auf Grundlage der Rahmenvereinbarung erteilt (vgl. § 21 Abs. 3 VgV). Die Bedingungen für die Erbringung der Leistungen sind abschließend in der Rahmenvereinbarung geregelt. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die auf Grundlage der Rahmenvereinbarung abgerufenen Leistungen zu erbringen. Umfang und Fördervolumen der auf Grundlage der Rahmenvereinbarung abzurufenden Einzelaufträge zur Abwicklung von Fördermaßnahmen kann vom Auftraggeber nicht vorhergesehen werden. Es steht daher nicht fest, in welchem Umfang der Auftraggeber mit dem Auftragnehmer Einzelverträge schließen wird. Die Höchstmenge der zu vergebenden Leistungen wird auf ein Honorarvolumen von 30,00 Mio. EUR netto für die Verwaltungskosten während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung einschließlich der optionalen Verlängerungszeiträume festgelegt. Auch zu Umfang und Projektvolumen der Einzelaufträge können keine verbindlichen Angaben gemacht werden. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf die Erteilung von Einzelaufträgen oder ein bestimmtes Auftragsvolumen besteht nicht.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumAllgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren einschließlich des Jahresumsatzes mit vergleichbaren Leistungen.

KriteriumBerufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung über das Bestehen einer Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mindestens 2 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden sowie 250.000,00 EUR für Vermögensschäden je Schadensfall oder Eigenerklärung, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsvertrag zu schließen.

KriteriumDurchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens (VZÄ), die Zahl der Mitarbeitenden im Bereich "Abwicklung öffentlicher Fördermaßnahmen" und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist.

KriteriumZertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung über die Zertifizierung des Unternehmens entsprechend DIN EN ISO 9001 oder eine inhaltlich gleichwertigen Zertifizierung - Qualitätsmanagementsystem

KriteriumInformationssicherheit
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung über die Zertifizierung des Unternehmens entsprechend DIN EN 27001 oder eine inhaltlich gleichwertige Zertifizierung - Informationssicherheitsmanagementsystem

KriteriumZertifikate von unabhängigen Stellen über Umweltmanagementsysteme oder -standards
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung über die Zertifizierung des Unternehmens entsprechend DIN EN 14001 Umweltmanagement oder eine inhaltlich gleichwertige Zertifizierung - Umweltmanagement

KriteriumReferenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des EignungskriteriumsEs ist folgende Mindestreferenz nachzuweisen: - Angabe eines Referenzprojekts über die Abwicklung einer öffentlichen Fördermaßnahme als Projektträger für die öffentliche Hand. Der Projektträger muss beliehen worden sein. Er muss im Rahmen des Referenzprojekts zuwendungs- und verwaltungsrechtliche Leistungen erbracht haben. Hierzu gehören insbesondere die Durchführung von Antragsprüfverfahren einschließlich der Gestaltung von Bewertungs- und Auswahlprozessen, der Erlass von Zuwendungsbescheiden, die projektbegleitende Fördermittelverwaltung sowie die abschließende Verwendungsnachweisprüfung ein-schließlich Erfolgskontrolle. Die Abwicklung der Fördermaßnahme muss zumindest teilweise nach dem 1. Januar 2021 erbracht worden sein. Die Erklärung muss folgende Angaben enthalten: - Projektbezeichnung - Auftraggeber und Ansprechpartner mit Telefonnummer - Beschreibung der Leistung und Angaben zum erbrachten Leistungsumfang - Fördermittelvolumen - Zeitraum der Leistungserbringung - Kurze Projektbeschreibung - ggf. weitere Beschreibung inkl. Bilder Für die Auswahl der Bieter werden maximal zwei weitere Referenzen in die Wertung einbezogen. Legt der Bewerber weitere Referenzen neben der Mindestreferenz vor, so müssen diese den Anforderungen an die Mindestreferenz genügen. Die geforderten Referenzen (Mindestreferenz und ggf. weitere Referenzen) sind von Bewerbergemeinschaften nur einmal vorzulegen. Die Vorlage von mehr als drei Referenzen ist nicht erwünscht. Auswahlkriterium 1: "Fördervolumen der Referenzprojekte" Für die Auswahl wird das "Fördervolumen der Referenzprojekte" bei den maximal drei als priorisiert gekennzeichneten Referenzen (Mindestreferenz und ggf. vorgelegte weitere Referenzen) jeweils entsprechend der nachfolgenden Darstellung bewertet. Legt der Bewerber weitere Referenzen neben der Mindestreferenz vor, so müssen diese den Anforderungen an die Mindestreferenz genügen. Die Bewertung erfolgt für jede der drei wertungsrelevanten Referenzen gesondert. Maximal können somit bei der Bewertung der Referenzen 30 Punkte erzielt werden. Legt ein Bewerber lediglich die geforderte Mindestreferenz vor, so erzielt er in Abhängigkeit vom Fördervolumen des Referenzprojekts maximal 10 Punkte. Fördervolumen bis 10,0 Mio. EUR: 3 Punkte Fördervolumen von 10,0 Mio. EUR bis 50,0 Mio. EUR: 7 Punkte Fördervolumen über 50,0 Mio. EUR: 10 Punkte
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau)30,00

KriteriumRelevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des EignungskriteriumsAuswahlkriterium 2: "Anzahl der Mitarbeitenden (VZÄ) im Bereich Abwicklung öffentlicher Fördermaßnahmen" Für die Auswahl wird ferner die Anzahl der Mitarbeitenden im Bereich "Abwicklung öffentlicher Fördermaßnahmen" zum Zeitpunkt der Einreichung des Teilnahmeantrags bewertet. Maximal können 15 Punkte erzielt werden. Bis zu 50 Mitarbeitende: 5 Punkte 50 bis 250 Mitarbeitende: 10 Punkte Über 250 Mitarbeitende: 15 Punkte
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau)15,00

KriteriumReferenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des EignungskriteriumsAuswahlkriterium 3: "Erfahrung und fachliche Expertise" Zuletzt werden für die Auswahl die "Erfahrung und fachliche Expertise" des Bewerbers bewertet. Die wertungsrelevante "Erfahrung und fachliche Expertise" kann in einem der drei wertungsrelevanten Referenzprojekte erworben worden sein. Dies ist jedoch nicht zwingend. Sie kann auch bei sonstigen Beratungsprojekten des Bewerbers erworben worden sein. Hierbei muss es sich nicht zwingend um eine Projektträgerschaft handeln. Die Projekte müssen zumindest teilweise nach dem 1. Januar 2021 erbracht worden sein. Bloße Fortbildungen oder Studienabschlüsse von Mitarbeitern genügen nicht. Die "Erfahrung und Expertise" ist für fünf Themencluster/Bereiche nachzuweisen, wobei je Themencluster maximal 3 Punkte erzielt werden können. Maximal können 15 Punkte erzielt werden. - Projekte in den Bereichen Digitalisierung, Künstliche Intelligenz oder Cybersicherheit (je Stichwort max. 1 Punkt): max. 3 Punkte - Projekte in den Bereichen Mikroelektronik, Quantentechnologien oder Photonik (je Stichwort max. 1 Punkt): max. 3 Punkte - Projekte in den Bereichen Gesundheitswirtschaft, Chemieindustrie oder Pharmaindustrie (je Stichwort max. 1 Punkt): max. 3 Punkte - Projekte in den Bereichen Energietechnologien, Greentech oder Biotechnologien (je Stichwort max. 1 Punkt): max. 3 Punkte - Projekte in den Bereichen Luft- und Raumfahrt, Mobilität oder Industrie 4.0 (je Stichwort max. 1 Punkt): max. 3 Punkte
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau)15,00
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber5
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungDie für die Angebotsphase ausgewählten Bieter erhalten nähere Informationen zu den Zuschlagskriterien.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl30
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungKonzept zu Verfügbarkeit und Einsatz erfahrenen und qualifizierten Personals
BeschreibungDie für die Angebotsphase ausgewählten Bieter erhalten nähere Informationen zu den Zuschlagskriterien.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl25
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungKonzept zur effizienten Umsetzung von Fördermaßnahmen, einschließlich digitaler Abwicklung von Fördermaßnahmen
BeschreibungDie für die Angebotsphase ausgewählten Bieter erhalten nähere Informationen zu den Zuschlagskriterien.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl25
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungReaktionszeit nach Abruf von Einzelaufträgen und Bearbeitungszeit
BeschreibungDie für die Angebotsphase ausgewählten Bieter erhalten nähere Informationen zu den Zuschlagskriterien.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl20
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen18/03/2026 23:59:59 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMZMEPN/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal
URLhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMZMEPN
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung17/04/2026
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMZMEPN
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge30/03/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenDie Vergabestelle behält sich vor, von den Bewerbern die Nachreichung, Vervollständigung und/oder Korrektur von Unterlagen im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen zu verlangen. Werden Unterlagen nicht fristgemäß nachgereicht, vervollständigt oder korrigiert, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht.
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer5
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltMinisterium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtMinisterium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungMinisterium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg
Registrierungsnummer08-A5942-75
PostanschriftNeues Schloss, Schlossplatz 4
StadtStuttgart
Postleitzahl70173
Land, Gliederung (NUTS)Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
LandDeutschland
KontaktpersonHerrn Andreas Martin
E-MailRahmenvereinbarung_Projekttraegerschaft@menoldbezler.de
Telefon+49 711 123 2168
Internetadressehttps://wm.baden-wuerttemberg.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungMenold Bezler Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer Partnerschaft mbB
RegistrierungsnummerPR 155 (Registergericht Stuttgart)
PostanschriftStresemannstr. 79
StadtStuttgart
Postleitzahl70191
Land, Gliederung (NUTS)Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
LandDeutschland
E-MailRahmenvereinbarung_Projekttraegerschaft@menoldbezler.de
Internetadressehttp://www.menoldbezler.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffungsdienstleister
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungVergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Registrierungsnummer08-A9866-40
PostanschriftKapellenstr. 17
StadtKarlsruhe
Postleitzahl76131
Land, Gliederung (NUTS)Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon+49 721926-8730
Fax+49 721926-3985
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung8fca3765-7c5c-48f9-81a8-3dc94a81ec99  -  01
FormulartypWettbewerb
Art der BekanntmachungAuftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung27/02/2026 17:05:23 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung146499-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe43/2026
Datum der Veröffentlichung03/03/2026