Erstbeschaffung einer Röntgenanlage für das Gesundheitsreferat
Referenznummer der Bekanntmachung: GSR-2022-0011
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil 33111000 Röntgengeräte
II.1.3.
Art des Auftrags Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Abschluss eines Vertrages über die Ersatzbeschaffungen einer Röntgenanlage in der Schwanthalerstraße, für das Gesundheitsreferat München
II.1.6.
Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
Landeshauptstadt München
Gesundheitsreferat München
Abteilung GS-AG-FW/ROE/LB
Schwanthalerstr. 69
80336 München
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Lieferung eines digitalen Ersatzröntgengerätes für die Schwanthalerstraße 69 mit zu den anderen Gerätes des Referates kompatibler Software und geeignetem Service- und Wartungsvertrag mit Ersatzteilgarantie, incl. Montage und Einweisung. Genaue Beschreibung des benötigten Gerätes und der übrigen Vertragsbestandteile siehe ausführliche Leistungsbeschreibung.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 249-728019
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1.
Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Sonstige Gründe (Einstellung des Verfahrens)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.
Zusätzliche Angaben
Die Vergabe wurde aufgrund des §63 Abs. 1 Nr. 4 VgV aufgehoben. Es wird beabsichtigt die Leistung zeitnah in einem neuen Vergabeverfahren auszuschreiben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags kann gem. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden. Zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen vor Auftragsvergabe wird auf die Auftragsbekanntmachung verwiesen.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung 06/03/2023