147878-2022 - Vorankündigung – DirektvergabeDeutschland-Halle: Softwarepaket und Informationssysteme
OJ S 56/2022 21/03/2022
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Hallesche Verkehrs-Aktiengesellschaft
Ort: Halle
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): V//VS
E-Mail: petra.honekamp@havag.com
Telefon: +49 345-5815115
Fax: +49 345-5815129
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.havag.com
I.6.
Haupttätigkeit(en)
Freizeit, Kultur und Religion

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Ausbau der eTicket-Funktionalität an den Automaten der HAVAG gemäß VDV-KA
Referenznummer der Bekanntmachung: A 2022/10
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Umstellung des Papierticketvertriebs auf eletronische Tickets (Chipkarten) gemäß dem VDV-KA-Standard für den Bar- und Zeitkartentarif.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Benötigt werden ca. 190 Stück SmartCard-Leser mit einer Basislizenz für die VDV-Kernapplikationssoftware Version 1.5.0, welche in die vorhandenen Fahrscheinautomaten vom AN eingebaut werden müssen.
Die Software der vorhandenen Fahrscheinautomaten sowie deren Hintergrundsystem muss für die Ausgabe von eTickets (Bartarif und Zeitkartentarif) erweitert und implementiert werden. Außerdem soll die Software darauf vorbereitet werden, die Automaten bargeld- und papierlos betreiben zu können.
Die Softwareerweiterung beinhaltet weiterhin Änderungen in den Applikationsabläufen, welche an den Umgang mit Chipkarten erweitert werden muss.
Der Datenaustausch von eTicket-Daten und Verkaufsdaten, gemäß VDV-KA, zum Vertriebsabrechnungssystem PATRIS muss aufgebaut und sichergestellt werden.
Für den bargeldlosen Betrieb ist eine mechanische Möglichkeit anzubieten, welche eine Manipulation der Eingabewege verhindert.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb
Erläuterung:
Die Beschaffung ist eine Weiterentwicklung der vorhandenen Automatentechnik. Die Fahrscheinautomaten sowie deren Hintergrundsystem sind Eigenentwicklungen der Firma Scheidt & Bachmann GmbH. Es kommt keine Standard-Software zum Einsatz. Somit kann jede Weiterentwicklung nur direkt vom Hersteller vorgenommen werden.
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: A 2022/10
Bezeichnung des Auftrags:
Ausbau der eTicket-Funktionalität an den Automaten der HAVAG gemäß VDV-KA
V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag der Zuschlagsentscheidung
16/03/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Scheidt & Bachmann Fare Collection Systems GmbH
Ort: Mönchengladbach
NUTS-Code: DEA15 Mönchengladbach, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Hinweis auf § 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
16/03/2022