148049-2023 - Vorankündigung – DirektvergabeDeutschland-Augsburg: Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)
OJ S 50/2023 10/03/2023
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum Augsburg
Nationale Identifikationsnummer: D7026
Postanschrift: Stenglinstr. 2
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 86156
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
E-Mail: vergabestelle@uk-augsburg.de
Telefon: +49 8214003533
Fax: +49 821400173531
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.uk-augsburg.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
600-01 Beschaffung eines Elispot Reader
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
38000000 Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Für die Analyse von T-Zell-Antworten auf spezifische Antigene ist das Verfahren des Elispots unerlässlich. Im Rahmen eines Projekts, welches durch die medizinische Fakultät gefördert wird, sollen Lymphozyten von Patienten unter Krebstherapie zu bestimmten Zeitpunkten entnommen werden und hinsichtlich ihrer funktionellen Kapazität untersucht werden. Hierbei soll die Produktion von mehreren Zytokinen gleichzeitig analysiert werden. Zudem sollen Patientenproben von Oropharynxkarzinomen schnell und kostengünstig auf HPV-DNA getestet werden. Dies ist konventionell nur mit aufwändiger und teurer Sequenzierung möglich. AID hat hier ein Analyseverfahren auf dem Markt, bei dem 96 Proben rasch auf das Vorhandensein von HPV-DNA verschiedener Subtypen getestet werden können.
Kriterien:
1.Reader und Analyse PC nicht in einem Gehäuse – Besser für Wartung und Verteilung bei geringen Platzverhältnissen
2.HPV Array Diagnostik mit Reader möglich
3.Mindestens 3 Fluoreszenzfilter für zeitgleiche Analyse verschiedener T-Zell-Populationen
4.Kleine Abmessungen bei begrenztem Platz im Labor
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung: Universitätsklinikum Augsburg, Stenglinstr. 2, 86156 Augsburg
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Für die Analyse von T-Zell-Antworten auf spezifische Antigene ist das Verfahren des Elispots unerlässlich. Im Rahmen eines Projekts, welches durch die medizinische Fakultät gefördert wird, sollen Lymphozyten von Patienten unter Krebstherapie zu bestimmten Zeitpunkten entnommen werden und hinsichtlich ihrer funktionellen Kapazität untersucht werden. Hierbei soll die Produktion von mehreren Zytokinen gleichzeitig analysiert werden. Zudem sollen Patientenproben von Oropharynxkarzinomen schnell und kostengünstig auf HPV-DNA getestet werden. Dies ist konventionell nur mit aufwändiger und teurer Sequenzierung möglich. AID hat hier ein Analyseverfahren auf dem Markt, bei dem 96 Proben rasch auf das Vorhandensein von HPV-DNA verschiedener Subtypen getestet werden können.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
Erläuterung:
Die zwingenden Muss-Kriterien sind:
1.Reader und Analyse PC nicht in einem Gehäuse – Besser für Wartung und Verteilung bei geringen Platzverhältnissen
2.HPV Array Diagnostik mit Reader möglich
3.Mindestens 3 Fluoreszenzfilter für zeitgleiche Analyse verschiedener T-Zell-Populationen
4.Kleine Abmessungen bei begrenztem Platz im Labor
Nur iSpot von AID erfüllt alle zwingenden Muss-Kriterien (Ziffer 1-4). Insbesondere die zeitgleiche Verwendung für die HPV-Diagnostik spart finanzielle Mittel, da kein weiteres Gerät angeschafft werden muss. Bei sehr begrenzten Platzverhältnissen sind auch die Abmessungen der Geräte von Relevanz. Hier ist nur das IRIS-System von Mabtech konkurrenzfähig, jedoch ohne die Möglichkeit einer HPV-Diagnostik.
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag der Zuschlagsentscheidung
28/02/2023
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: AID GmbH
Postanschrift: Ebinger Str. 4
Ort: Strassberg
NUTS-Code: DE143 Zollernalbkreis
Postleitzahl: 72479
Land: Deutschland
E-Mail: info@aid-diagnostika.com
Telefon: +49 743493640
Fax: +49 7434936440
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Der Auftrag/Das Los/Die Konzession kann als Unterauftrag vergeben werden

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Es handelt sich um eine ex-Ante Bekanntmachung nach § 135 GWB. Einwände gegen diese sind umgehend und schriftlich unter Angabe der Vergabenummer an vergabestelle@uk-augsburg.de zu richten.
In dem Pflichtfeld II.1.7) und V.2.4) wird der Betrag 1 EUR eingegeben.
Der angegebene Gesamtwert der Beschaffung bzw. der Wert des Auftrages entspricht nicht dem tatsächlichen Wert der Beschaffung bzw. des Auftrages. Dieser Wert wird aus Gründen der Geheimhaltung nicht veröffentlicht, da er u. a. den geschäftlichen Interessen des erfolgreichen Bieters schadet und den lauteren Wettbewerb beeinträchtigt und auch nach § 135 Abs. 3 S.2 GWB nicht zwingend bekanntzumachen ist.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 8921762411
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de/
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 135 Unwirksamkeit
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1.gegen § 134 verstoßen hat oder
2.den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
Rügen sind an die in dieser Bekanntmachung angegebenen Kontaktdaten zu richten.
Das Universitätsklinikum Augsburg wird schriftlich mitteilen, ob einer Rüge abgeholfen wird.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
06/03/2023