Beschreibung der Beschaffung
Die Stadthalle Göttingen wurde in den Jahren 1962 bis 1964 errichtet. Es ist geplant, eine Grundsanierung des Gebäudes mit einigen wenigen Flächenerweiterungen im Kerngebäude und einem Rück- und Neubau der Technik- und Küchenflächen in gleicher Lage durchzuführen.
Im Rahmen dieser Sanierung wird die gesamte Beleuchtungsanlage erneuert.
Die vielfältige Nutzung der Stadthalle, u. A. für Konzerte und Aufführungen erfordert die Berücksichtigung konstruktiver Maßnahmen zu akustisch wirksamem Aufbau und vibrationsabsorbierenden Entkopplung aller Bauteile.
Zu den auszuführenden Leistungen gehören Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von Sonderleuchten (250 m2 Lichtdecke mit RGBW-LED und DMX Ansteuerung, bestehend aus 136 einzeln ansteuerbaren Elementen, 3 Sonderleuchten).
Ausführung gemäß Ausführungsplanung.
Zur Bemusterung der Oberflächenbeschaffenheit und -qualität sowie der Verarbeitungsqualität und der Lichtwirkung ist ein voll funktionsfähiges Element in Originalgröße (1 x 2 m) als Muster einschließlich funktionsfähiger Ansteuerung (Element Typ A) sowie ein voll funktionsfähiges Handmuster als gebogenes Profil ca. 1 m Länge (Sonderleuchten Foyer) bereitzustellen und durch den AG freigeben zu lassen.
Durch den AN sind u. a. folgende Leistungen zu erbringen:
— Erstellung Werk- / Montageplanung für sämtliche Teilgewerke,
— Bemusterung Lichtdeckenelement (Originalgröße) und (ggfls.) Sonderleuchte (Handmuster) betr. Funktionsfähigkeit / Oberflächenbeschaffenheit / -Qualität / Verarbeitungsqualität/Lichtwirkung
— Montage der Sonderleuchten im Foyer in Höhen bis 10 m,
— Errichten der Lichtdecke elementeweise unterhalb und an bauseitigen beweglichen Tragkonstruktionen
— Koordination und Inbetriebnahme aller Sonderbeleuchtung mit den tangierenden Gewerken; insb. ist die Montage der Lichtdecke mit den beteiligten Gewerken Bühnentechnik, Elektro, Trockenbau, Stahlbau eng zu koordinieren und gemeinsam auszuführen,
— Erstellung der Revisionspläne, Wartungs- und Reinigungsanweisungen und Bedienanleitungen für die Sonderbeleuchtung
Ggfls. separater Abschluss Wartungsverträge und Serviceverträge [sehen Sie Ziff. II.2.11) Angaben zu Optionen].
Spätestens 14 Kalendertage nach Auftragserteilung ist ein detaillierter Bauzeitenplan zu erstellen und zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. Dieser muss getrennt nach den zur Ausführung kommenden Bauteilen aufgestellt werden (einzelne Vorgangsdauer max. ca. 2 Wochen).
Der Auftraggeber hat Fördermittel gemäß der „Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalem Umfeld (Kommunalrichtlinie)“ beantragt; eine Entscheidung über den Antrag liegt derzeit noch nicht vor. Ein Vertragsschluss durch Zuschlagserteilung erfolgt erst nach Bewilligung der beantragten Zuwendung. Gleichwohl ist von einem Leistungsbeginn wie in Ziff. II.2.7) beschrieben auszugehen. Dies gilt auch für die unter Ziff. IV.2.6) ausgewiesene Bindefrist des Angebots.