149053-2024 - Ergebnis
Deutschland – Vermietung von Fahrzeugen zur Personenbeförderung mit Fahrer – Verkehrsleistung als Subunternehmer mit Kraftomnibussen in drei Losen
OJ S 51/2024 12/03/2024
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnungregiobus Potsdam Mittelmark GmbH
E-Mailmarc.pittius@regiobus.pm
Rechtsform des ErwerbersÖffentliches Unternehmen
Tätigkeit des AuftraggebersStädtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelVerkehrsleistung als Subunternehmer mit Kraftomnibussen in drei Losen
BeschreibungMit diesem Vergabeverfahren sollen Verkehrsleistungen als Subunternehmern mit Kraftomnibussen und Fahrpersonal im Raum Potsdam und Potsdam-Mittelmark beschafft werden. Beim Vergabegegenstand handelt es sich um die Bereitstellung von Fahrzeugen inkl. Fahrpersonal durch den jeweiligen Auftragnehmer zur Durchführung von Linienverkehren gemäß § 42 PBefG. Die regiobus Potsdam Mittelmark GmbH ist und bleibt alleinige Eigentümerin der Linienkonzessionen gemäß § 42 PBefG. Für die Erbringung der Leistung sollen niederflurige Kraftomnibusse eingesetzt werden, wobei die Fahrzeuglänge im jeweiligen Los genauer spezifiziert wird. Der Leistungszeitraum beginnt am 08.04.2024 und endet zum 31.05.2026. Eine Verlängerung des Leistungszeitraums besteht nicht. Die Gesamtleistung wird in drei Lose aufgeteilt.
Kennung des Verfahrens7e793773-a364-489a-a74e-70afb68e03fc
Interne Kennung2024-002-VP-02
VerfahrensartOffenes Verfahren
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60170000 Vermietung von Fahrzeugen zur Personenbeförderung mit Fahrer
Zusätzliche Einstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Potsdam-Mittelmark (DE40E)
LandDeutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenBekanntmachungs-ID: CXP9YJ26XJ4 Nach § 6 Abs. 1 WRegG wird die Auftraggeberin vor der Erteilung des Zuschlags das Wettbewerbsregister zu demjenigen Bieterunternehmen abzufragen, das den Auftrag erhalten soll.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
5. Los
5.1.
LosLOT-0002
TitelBad Belzig
BeschreibungDie im Los 1 zu erbringende Leistung befindet sich im Raum Bad Belzig. Gegenstand der Leistung sind Fahrten, die aktuell unter den Dienstnummern 681 und 682 laufen. Der Dienst 681 ist von Montag bis Freitag an Schul- und Ferientagen sowie an Samstagen zu übernehmen. Der Dienst 682 ist von Montag bis Freitag an Schul- und Ferientagen zu übernehmen. Es handelt sich bei den Diensten u.a. um einen Rufbus. Dieser verkehrt wie der übliche Linienverkehr nach einem festen Fahrplan und bedient die darin aufgeführten Haltestellen, allerdings nur auf Abruf. Die Information über Fahrtdurchführung erfolgt durch Leitstelle der regiobus spätestens 30 Minuten vor Beginn der Fahrt. Im Rahmen der Kalkulation ist für die normale sowie Rufbusleistung ein gesamter Nutzwagenkilometerpreis anzugeben. Die Abrufquote der Rufbusleistung beträgt 50 Prozent pro Fahrt. Die Rufbusleistung wird unabhängig davon, ob diese abgerufen wurde oder nicht, grundsätzlich vergütet. Es sind auf den Diensten niederflurige Solo-Busse mit einer Gesamtfahrzeuglänge von mind. 12 Metern einzusetzen. Diese müssen die Ausstattungsmerkmale gemäß den Vertragsanlageneinhalten. Die Gesamtkilometerleistung dieses Loses beträgt rund 480.000 Kilometer.
Interne Kennung1
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
Optionen
Beschreibung der OptionenDie Auftraggeberin kann durch einseitige Option, das Verkehrsangebot durch Leistungsänderungen anpassen. Die Auftraggeberin kann daher insbesondere mengenmäßige Änderungen der Verkehrsleistungen in Form von Zu- und Abbestellung oder Umstellung von bis zu 20 % der im jeweiligen Vorjahr geschuldeten Verkehrsleistung verlangen, sofern dafür kein zusätzliches Fahrpersonal und Fahrzeug benötigt wird.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Potsdam-Mittelmark (DE40E)
LandDeutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns08/04/2024
Enddatum der Laufzeit31/05/2026
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen0
Weitere Informationen zur VerlängerungDie Auftraggeberin kann durch einseitige Option, das Verkehrsangebot durch Leistungsänderungen anpassen. Die Auftraggeberin kann daher insbesondere mengenmäßige Änderungen der Verkehrsleistungen in Form von Zu- und Abbestellung oder Umstellung von bis zu 20 % der im jeweiligen Vorjahr geschuldeten Verkehrsleistung verlangen, sofern dafür kein zusätzliches Fahrpersonal und Fahrzeug benötigt wird.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Zusätzliche InformationenZuschlagslimitierung Zur Wahrung mittelständischer Interessen wird die zur Vergabe stehende Gesamtleistung gemäß § 97 Abs. 4 GWB in Lose aufgeteilt. Die Lose unterscheiden sich hinsichtlich des zukünftigen Einsatzgebietes, der einzusetzenden Anzahl an Fahrzeugen und Dienste. Die inhaltliche Beschreibung je Los ist unter Ziffer 2.2 des Vergabeleitfadens zu finden. Bieter / Bietergemeinschaften dürfen Angebote für ein oder mehrere Lose einreichen. Im Angebotsschreiben (Formblatt 2) ist anzugeben, auf welches Los / welche Lose ein Angebot abgegeben wird. Zusätzlich ist auf dem Preisblatt / Kalkulationsblatt (Formblatt 15) das Los anzugeben, auf welches sich die angegebenen Preise beziehen. Das Formblatt 15 darf bei der Abgabe von einem Angebot für mehr als ein Los vervielfältigt werden. Für die Auftraggeberin sind Bieter Unternehmen oder Einzelpersonen, die sich am Vergabeverfahren beteiligen und Angebote abgeben, zu verstehen. Für die Bewertung, ob es sich um ein Unternehmen handelt, wird insbesondere auf die Vorschriften der §§ 14 BGB, 271, 290 HGB, 18 AktG Bezug genommen. Für die Losvergabe besteht eine Zuschlagslimitierung. Danach kann die Auftraggeberin den Zuschlag für maximal zwei Lose an einen Bieter / Bietergemeinschaft erteilen. Dabei erfolgt die Bewertung der Angebote in den folgenden Schritten. I. Für jedes Los wird das wirtschaftlichste Angebot gemäß den Zuschlagskriterien (vgl. Ziffer 8.1 dieses Vergabeleitfadens) ermittelt. II. Bei Punktgleichheit wird über eine Losziehung entschieden. III. Sollte ein Bieter / Bietergemeinschaft bei mehr Losen das wirtschaftlichste Angebot abgegeben haben als aufgrund der Loslimitierung der Zuschlag erteilt werden kann, wird von der Auftraggeberin dem Zweit-, oder Drittplatzierten der Zuschlag erteilt. Dafür wird folgende Bewertung zugrunde gelegt: III.1. Innerhalb jedes Loses wird pro vorliegendem wertbaren Angebot die Jahressumme mittels der nachstehenden Formel gebildet. Jahressumme Los Bieter= (Preis MoFr* Km MoFr(Schultage) * 191 Tage)+ (Preis MoFr * km MoFr (Ferien) *60 Tage)+( Preis Sa * Km Sa * 52 Tage)+ (Preis So&Fei * Km So&Fei * 62 Tage) III.2. Anschließend wird unter der Berücksichtigung der Zuschlagslimitierung der Gesamtauftragswert über alle Lose und Angebotskombinationen ermittelt. Sollte bei einem Los nur ein Angebot vorliegen, erhält der Bieter/ die Bietergemeinschaft den Zuschlag für dieses Los und das Los wird bei der Gesamtauftragswertermittlung nicht berücksichtigt. Rang 1 wird der Angebotskombination zugeordnet, bei der sich der niedrigste Gesamtauftragswert errechnet. Alle anderen Gesamtauftragswerte, welche sich aus den übrigen Angebotskombinationen ergeben, werden in aufsteigender Reihenfolge sortiert. Für den Fall, dass bei Rang 1 mindestens ein Bieter/ Bietergemeinschaft mehr als drei wirtschaftlichste Angebote abgegeben haben als aufgrund der Loslimitierung der Zuschlag erteilt werden kann, wird die Auftraggeberin die Kombination des nachfolgenden Rangs auswählen. Der Vorgang wird solange wiederholt, bis die Zuschlagslimitierung eingehalten wird.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungGesamtkilometerpreis erstes Anwendungsjahr
BeschreibungAngebotspreis (vgl. Vergabeleitfaden Kapitel 8)
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 135 GWB lautet wie folgt: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. 2Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. § 160 GWB lautet wie folgt: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. 2Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltregiobus Potsdam Mittelmark GmbH
TED eSenderBeschaffungsamt des BMI
5.1.
LosLOT-0003
TitelWerder 1
BeschreibungDie im Los 2 zu erbringende Leistung befindet sich im Raum Werder (Havel). Gegenstand der Leistung sind Fahrten, die aktuell unter den Dienstnummern 491 und 492 laufen. Die Dienste sind von Montag bis Freitag an Schul- und Ferientagen zu übernehmen sowie beim Dienst 491 an Samstagen und Sonntagen zu übernehmen. Es sind auf den Diensten niederflurige Solo-Busse mit einer Gesamtfahrzeuglänge von mind. 12 Metern einzusetzen. Diese müssen die Ausstattungsmerkmale gemäß den Vertragsanlageneinhalten, sowie über mindestens 10 stufenlos erreichbar Sitzplätze verfügen. Die Gesamtkilometerleistung dieses Loses beträgt rund 204.000 Kilometer.
Interne Kennung2
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
Optionen
Beschreibung der OptionenDie Auftraggeberin kann durch einseitige Option, das Verkehrsangebot durch Leistungsänderungen anpassen. Die Auftraggeberin kann daher insbesondere mengenmäßige Änderungen der Verkehrsleistungen in Form von Zu- und Abbestellung oder Umstellung von bis zu 20 % der im jeweiligen Vorjahr geschuldeten Verkehrsleistung verlangen, sofern dafür kein zusätzliches Fahrpersonal und Fahrzeug benötigt wird.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Potsdam-Mittelmark (DE40E)
LandDeutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns08/04/2024
Enddatum der Laufzeit31/05/2026
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen0
Weitere Informationen zur VerlängerungDie Auftraggeberin kann durch einseitige Option, das Verkehrsangebot durch Leistungsänderungen anpassen. Die Auftraggeberin kann daher insbesondere mengenmäßige Änderungen der Verkehrsleistungen in Form von Zu- und Abbestellung oder Umstellung von bis zu 20 % der im jeweiligen Vorjahr geschuldeten Verkehrsleistung verlangen, sofern dafür kein zusätzliches Fahrpersonal und Fahrzeug benötigt wird.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Zusätzliche InformationenZuschlagslimitierung Zur Wahrung mittelständischer Interessen wird die zur Vergabe stehende Gesamtleistung gemäß § 97 Abs. 4 GWB in Lose aufgeteilt. Die Lose unterscheiden sich hinsichtlich des zukünftigen Einsatzgebietes, der einzusetzenden Anzahl an Fahrzeugen und Dienste. Die inhaltliche Beschreibung je Los ist unter Ziffer 2.2 des Vergabeleitfadens zu finden. Bieter / Bietergemeinschaften dürfen Angebote für ein oder mehrere Lose einreichen. Im Angebotsschreiben (Formblatt 2) ist anzugeben, auf welches Los / welche Lose ein Angebot abgegeben wird. Zusätzlich ist auf dem Preisblatt / Kalkulationsblatt (Formblatt 15) das Los anzugeben, auf welches sich die angegebenen Preise beziehen. Das Formblatt 15 darf bei der Abgabe von einem Angebot für mehr als ein Los vervielfältigt werden. Für die Auftraggeberin sind Bieter Unternehmen oder Einzelpersonen, die sich am Vergabeverfahren beteiligen und Angebote abgeben, zu verstehen. Für die Bewertung, ob es sich um ein Unternehmen handelt, wird insbesondere auf die Vorschriften der §§ 14 BGB, 271, 290 HGB, 18 AktG Bezug genommen. Für die Losvergabe besteht eine Zuschlagslimitierung. Danach kann die Auftraggeberin den Zuschlag für maximal zwei Lose an einen Bieter / Bietergemeinschaft erteilen. Dabei erfolgt die Bewertung der Angebote in den folgenden Schritten. I. Für jedes Los wird das wirtschaftlichste Angebot gemäß den Zuschlagskriterien (vgl. Ziffer 8.1 dieses Vergabeleitfadens) ermittelt. II. Bei Punktgleichheit wird über eine Losziehung entschieden. III. Sollte ein Bieter / Bietergemeinschaft bei mehr Losen das wirtschaftlichste Angebot abgegeben haben als aufgrund der Loslimitierung der Zuschlag erteilt werden kann, wird von der Auftraggeberin dem Zweit-, oder Drittplatzierten der Zuschlag erteilt. Dafür wird folgende Bewertung zugrunde gelegt: III.1. Innerhalb jedes Loses wird pro vorliegendem wertbaren Angebot die Jahressumme mittels der nachstehenden Formel gebildet. Jahressumme Los Bieter= (Preis MoFr* Km MoFr(Schultage) * 191 Tage)+ (Preis MoFr * km MoFr (Ferien) *60 Tage)+( Preis Sa * Km Sa * 52 Tage)+ (Preis So&Fei * Km So&Fei * 62 Tage) III.2. Anschließend wird unter der Berücksichtigung der Zuschlagslimitierung der Gesamtauftragswert über alle Lose und Angebotskombinationen ermittelt. Sollte bei einem Los nur ein Angebot vorliegen, erhält der Bieter/ die Bietergemeinschaft den Zuschlag für dieses Los und das Los wird bei der Gesamtauftragswertermittlung nicht berücksichtigt. Rang 1 wird der Angebotskombination zugeordnet, bei der sich der niedrigste Gesamtauftragswert errechnet. Alle anderen Gesamtauftragswerte, welche sich aus den übrigen Angebotskombinationen ergeben, werden in aufsteigender Reihenfolge sortiert. Für den Fall, dass bei Rang 1 mindestens ein Bieter/ Bietergemeinschaft mehr als drei wirtschaftlichste Angebote abgegeben haben als aufgrund der Loslimitierung der Zuschlag erteilt werden kann, wird die Auftraggeberin die Kombination des nachfolgenden Rangs auswählen. Der Vorgang wird solange wiederholt, bis die Zuschlagslimitierung eingehalten wird.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungGesamtkilometerpreis erstes Anwendungsjahr
BeschreibungAngebotspreis (vgl. Vergabeleitfaden Kapitel 8)
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 135 GWB lautet wie folgt: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. 2Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. § 160 GWB lautet wie folgt: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. 2Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltregiobus Potsdam Mittelmark GmbH
TED eSenderBeschaffungsamt des BMI
5.1.
LosLOT-0004
TitelWerder 2
BeschreibungDie im Los 3 zu erbringende Leistung befindet sich im Raum Werder (Havel). Gegenstand der Leistung sind Fahrten, die aktuell unter den Dienstnummern 471 und 472 laufen. Die Dienste sind von Montag bis Freitag an Schul- und Ferientagen sowie an Samstagen zu übernehmen. Es sind auf den Diensten niederflurige Gelenkbusse mit einer Gesamtfahrzeuglänge von mind. 18 Metern einzusetzen. Diese müssen die Ausstattungsmerkmale gemäß den Vertragsanlageneinhalten einhalten, sowie über mindestens 10 stufenlos erreichbare Sitzplätze verfügen. Die Gesamtkilometerleistung dieses Loses beträgt rund 174.000 Kilometer.
Interne Kennung3
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
Optionen
Beschreibung der OptionenDie Auftraggeberin kann durch einseitige Option, das Verkehrsangebot durch Leistungsänderungen anpassen. Die Auftraggeberin kann daher insbesondere mengenmäßige Änderungen der Verkehrsleistungen in Form von Zu- und Abbestellung oder Umstellung von bis zu 20 % der im jeweiligen Vorjahr geschuldeten Verkehrsleistung verlangen, sofern dafür kein zusätzliches Fahrpersonal und Fahrzeug benötigt wird.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Potsdam-Mittelmark (DE40E)
LandDeutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns08/04/2024
Enddatum der Laufzeit31/05/2026
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen0
Weitere Informationen zur VerlängerungDie Auftraggeberin kann durch einseitige Option, das Verkehrsangebot durch Leistungsänderungen anpassen. Die Auftraggeberin kann daher insbesondere mengenmäßige Änderungen der Verkehrsleistungen in Form von Zu- und Abbestellung oder Umstellung von bis zu 20 % der im jeweiligen Vorjahr geschuldeten Verkehrsleistung verlangen, sofern dafür kein zusätzliches Fahrpersonal und Fahrzeug benötigt wird.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Zusätzliche InformationenZuschlagslimitierung Zur Wahrung mittelständischer Interessen wird die zur Vergabe stehende Gesamtleistung gemäß § 97 Abs. 4 GWB in Lose aufgeteilt. Die Lose unterscheiden sich hinsichtlich des zukünftigen Einsatzgebietes, der einzusetzenden Anzahl an Fahrzeugen und Dienste. Die inhaltliche Beschreibung je Los ist unter Ziffer 2.2 des Vergabeleitfadens zu finden. Bieter / Bietergemeinschaften dürfen Angebote für ein oder mehrere Lose einreichen. Im Angebotsschreiben (Formblatt 2) ist anzugeben, auf welches Los / welche Lose ein Angebot abgegeben wird. Zusätzlich ist auf dem Preisblatt / Kalkulationsblatt (Formblatt 15) das Los anzugeben, auf welches sich die angegebenen Preise beziehen. Das Formblatt 15 darf bei der Abgabe von einem Angebot für mehr als ein Los vervielfältigt werden. Für die Auftraggeberin sind Bieter Unternehmen oder Einzelpersonen, die sich am Vergabeverfahren beteiligen und Angebote abgeben, zu verstehen. Für die Bewertung, ob es sich um ein Unternehmen handelt, wird insbesondere auf die Vorschriften der §§ 14 BGB, 271, 290 HGB, 18 AktG Bezug genommen. Für die Losvergabe besteht eine Zuschlagslimitierung. Danach kann die Auftraggeberin den Zuschlag für maximal zwei Lose an einen Bieter / Bietergemeinschaft erteilen. Dabei erfolgt die Bewertung der Angebote in den folgenden Schritten. I. Für jedes Los wird das wirtschaftlichste Angebot gemäß den Zuschlagskriterien (vgl. Ziffer 8.1 dieses Vergabeleitfadens) ermittelt. II. Bei Punktgleichheit wird über eine Losziehung entschieden. III. Sollte ein Bieter / Bietergemeinschaft bei mehr Losen das wirtschaftlichste Angebot abgegeben haben als aufgrund der Loslimitierung der Zuschlag erteilt werden kann, wird von der Auftraggeberin dem Zweit-, oder Drittplatzierten der Zuschlag erteilt. Dafür wird folgende Bewertung zugrunde gelegt: III.1. Innerhalb jedes Loses wird pro vorliegendem wertbaren Angebot die Jahressumme mittels der nachstehenden Formel gebildet. Jahressumme Los Bieter= (Preis MoFr* Km MoFr(Schultage) * 191 Tage)+ (Preis MoFr * km MoFr (Ferien) *60 Tage)+( Preis Sa * Km Sa * 52 Tage)+ (Preis So&Fei * Km So&Fei * 62 Tage) III.2. Anschließend wird unter der Berücksichtigung der Zuschlagslimitierung der Gesamtauftragswert über alle Lose und Angebotskombinationen ermittelt. Sollte bei einem Los nur ein Angebot vorliegen, erhält der Bieter/ die Bietergemeinschaft den Zuschlag für dieses Los und das Los wird bei der Gesamtauftragswertermittlung nicht berücksichtigt. Rang 1 wird der Angebotskombination zugeordnet, bei der sich der niedrigste Gesamtauftragswert errechnet. Alle anderen Gesamtauftragswerte, welche sich aus den übrigen Angebotskombinationen ergeben, werden in aufsteigender Reihenfolge sortiert. Für den Fall, dass bei Rang 1 mindestens ein Bieter/ Bietergemeinschaft mehr als drei wirtschaftlichste Angebote abgegeben haben als aufgrund der Loslimitierung der Zuschlag erteilt werden kann, wird die Auftraggeberin die Kombination des nachfolgenden Rangs auswählen. Der Vorgang wird solange wiederholt, bis die Zuschlagslimitierung eingehalten wird.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungGesamtkilometerpreis erstes Anwendungsjahr
BeschreibungAngebotspreis (vgl. Vergabeleitfaden Kapitel 8)
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 135 GWB lautet wie folgt: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. 2Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. § 160 GWB lautet wie folgt: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. 2Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltregiobus Potsdam Mittelmark GmbH
TED eSenderBeschaffungsamt des BMI
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0002
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Leiter der anbietenden ParteiLange Tours GmbH
Angebot
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0002
Wert des Angebots1 092 000,00 EUR
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variantenein
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
TitelVerkehrsleistung als Subunternehmer mit Kraftomnibussen in drei Losen - Los 1
Datum des Vertragsabschlusses04/03/2024
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegenDienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
FahrzeugkategorieBus (M3)
Zahl aller Fahrzeuge, die in den Anwendungsbereich CVD fallen1
Zahl sauberer Fahrzeuge0
Zahl emissionsfreier Nutzfahrzeuge0
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0003
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Leiter der anbietenden ParteiBehrendt GmbH & Co. KG
Angebot
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0003
Wert des Angebots693 000,00 EUR
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variantenein
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
TitelVerkehrsleistung als Subunternehmer mit Kraftomnibussen in drei Losen - Los 2
Datum des Vertragsabschlusses04/03/2024
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegenDienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
FahrzeugkategorieBus (M3)
Zahl aller Fahrzeuge, die in den Anwendungsbereich CVD fallen1
Zahl sauberer Fahrzeuge0
Zahl emissionsfreier Nutzfahrzeuge0
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0004
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Leiter der anbietenden ParteiAC Busreisen Potsdam GmbH
Angebot
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0004
Wert des Angebots858 000,00 EUR
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variantenein
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
TitelVerkehrsleistung als Subunternehmer mit Kraftomnibussen in drei Losen - Los 3
Datum des Vertragsabschlusses04/03/2024
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegenDienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
FahrzeugkategorieBus (M3)
Zahl aller Fahrzeuge, die in den Anwendungsbereich CVD fallen1
Zahl sauberer Fahrzeuge0
Zahl emissionsfreier Nutzfahrzeuge0
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnungregiobus Potsdam Mittelmark GmbH
RegistrierungsnummerHRB 9960
PostanschriftBrücker Landstraße 22
StadtBad Belzig
Postleitzahl14806
Land, Gliederung (NUTS)Potsdam-Mittelmark (DE40E)
LandDeutschland
KontaktpersonAbteilung Technik
E-Mailmarc.pittius@regiobus.pm
Telefon+49 3384199-146
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungVergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Registrierungsnummer12-121096894457006-49
PostanschriftHeinrich-Mann-Allee 107
StadtPotsdam
Postleitzahl14473
Land, Gliederung (NUTS)Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
LandDeutschland
E-MailVergabekammer@MWAE.Brandenburg.de
Telefon+49 331866-1719
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungLange Tours GmbH
Größe des WirtschaftsteilnehmersKleines Unternehmen
RegistrierungsnummerHRB 38401 P
StadtGörzke
Postleitzahl14828
Land, Gliederung (NUTS)Potsdam-Mittelmark (DE40E)
LandDeutschland
E-Mailj.lange@lange-tours.de
Telefon+493384740249
Rollen dieser Organisation
Bieter
Leiter der anbietenden Partei
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des EigentümersDeutschland
Gewinner dieser LoseLOT-0002
8.1.
ORG-0004
Offizielle BezeichnungBehrendt GmbH & Co. KG
Größe des WirtschaftsteilnehmersKleines Unternehmen
RegistrierungsnummerHRA 4383 P
StadtKloster Lehnin
Postleitzahl14797
Land, Gliederung (NUTS)Potsdam-Mittelmark (DE40E)
LandDeutschland
E-Mailbehrendt@buteo-busservice.de
Telefon+493382707691
Rollen dieser Organisation
Bieter
Leiter der anbietenden Partei
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des EigentümersDeutschland
Gewinner dieser LoseLOT-0003
8.1.
ORG-0005
Offizielle BezeichnungAC Busreisen Potsdam GmbH
Größe des WirtschaftsteilnehmersKleines Unternehmen
RegistrierungsnummerHRB 18656 P
StadtPotsdam
Postleitzahl14476
Land, Gliederung (NUTS)Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
LandDeutschland
E-Mailinfo@busreisen-potsdam.de
Telefon+493320821656
Rollen dieser Organisation
Bieter
Leiter der anbietenden Partei
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des EigentümersDeutschland
Gewinner dieser LoseLOT-0004
8.1.
ORG-0006
Offizielle BezeichnungBeschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailesender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung1bd6dd15-8bdf-467f-9631-e24e7eb16efd  -  01
FormulartypErgebnis
Art der BekanntmachungBekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung30
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung11/03/2024 08:54:50 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung149053-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe51/2024
Datum der Veröffentlichung12/03/2024