Beschreibung der Beschaffung
Der Gefangeneinkauf erfolgt als Bestelleinkauf. Dabei handelt es sich um die Abgabe der vom Gefangenen oder Untergebrachten vorab bestellten Artikel (mittels gedruckter und unterschriebener Bestelllisten) in wiederverwertbaren Behältnissen. Die Gefangenen und Untergebrachten können sich aus einem von der Anstalt vermittelten Angebot Nahrungs- und Genussmittel sowie Hygieneartikel kaufen. Ebenfalls zählen Schreibwaren, Zeitungen und Zeitschriften sowie Tabake und sonstige Rauchutensilien zum Einkaufsangebot.
Das Angebot muss die Möglichkeit der Sonderbestellung enthalten, sodass über die genehmigte Sortimentsliste hinaus für Gefangene ggf. maßnahmenbezogene zusätzliche Gegenstände gekauft werden können (z.B. Sportartikel wie Tischtenniskellen, Elektroeinkauf). Hierfür sind der JVA gesonderte Artikellisten zur Verfügung zu stellen. Die Aushändigung dieser Gegenstände erfolgt nicht im Rahmen des Einkaufs auf den Stationen, sondern mittels Übergabe an Beauftragte der JVA.
Gefordert ist ein ausgewogenes Verhältnis von Marken- und sogenannten „No-Name-Produkten“. Es ist für ein Angebot zu sorgen, das auf die Wünsche und Bedürfnisse der Kunden Rücksicht nimmt. Es sollen regelmäßig auch Sonderangebote gemacht werden.
Für die in der JVA Bützow, JVA Neustrelitz und JVA Stralsund inhaftierten Frauen ist ein an die Bedarfe von weiblichen Gefangenen angepasstes Warensortiment für Hygiene- und Kosmetikartikel anzubieten.
Die Produkte sind grundsätzlich in glaslosen Verpackungen anzubieten. Insgesamt sind Gegenstände, die die Sicherheit und Ordnung der Anstalt gefährden können, von einem Verkauf ausgenommen.