Vom Vorrang des offenen Verfahrens wird abgewichen, weil gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b) VgV für die Beschaffung aus technischen Besonderheiten kein Wettbewerb vorhanden ist.
Die technischen Besonderheiten beinhalten:
• Rundumsicht Fahrerhaus durch Verglasung (Verkehrssicherheit, auch beim rechts abbiegen)
• niedrige Einstiegshöhe unter Beachtung des Arbeitsschutzes
• Durchgehender Fußboden (Stehhöhe: 1.745 mm)
• Falttür, Öffnungswinkel ca. 67° auf der Beifahrerseite, geschwindigkeitsgesteuert, zudem Ermöglichung eines bequemen Ausstiegs (Fahrer muss nicht im fließenden Verkehr aussteigen, dadurch Vorbeugen von Arbeitsunfällen). Durch die Falttür auch keine Behinderungen der Fußgänger und Radfahrer in beengten Straßen.
• Notbremsassistent für bewegte und unbewegte Fußgänger
• Rahmenhöhe Aufbau 888 mm, beladen 863 mm
• Wenderadius 16.500 mm bei 3.900 mm Radstand