149500-2023 - ErgebnisDeutschland-Gersthofen: Netzwerkinfrastruktur
OJ S 51/2023 13/03/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Gersthofen
Postanschrift: Rathausplatz 1
Ort: Gersthofen
NUTS-Code: DE276 Augsburg, Landkreis
Postleitzahl: 86368
Land: Deutschland
E-Mail: vergabe@gersthofen.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.bayern.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Ausbau, Modernisierung und Betrieb der Netzwerkinfrastruktur gegen monatliches Entgelt
Referenznummer der Bekanntmachung: 040-Org-VgV-22
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
32424000 Netzwerkinfrastruktur
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Mit dieser Ausschreibung soll eine Rahmenvereinbarung zur Lieferung von aktiven Netzwerk-Komponenten und Software abgeschlossen werden.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 1 550 000,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
NUTS-Code: DE276 Augsburg, Landkreis
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Mit dieser Ausschreibung soll eine Rahmenvereinbarung zur Lieferung von aktiven Netzwerk-Komponenten und Software abgeschlossen werden. Die Rahmenvereinbarung verlangt Einzelpreise und zusätzlich eine Rabattierung auf eine Preisliste eines Herstel-lers im Bereich Netzwerk. Die Rahmenvereinbarung muss eine Grundlaufzeit von 36 Monaten haben und durch den Auftraggeber optional 2-mal um jeweils weitere 12 Mona-te verlängert werden können. Die Geräte / Software werden abhängig vom Projektplan und Verfügbarkeiten der Geräte / Software abgerufen. Nach Zuschlag wird der Projekt-plan zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer abgestimmt.
Weiterhin soll mit dieser Ausschreibung die gesamte Netzwerk-Infrastruktur gesamtver-antwortlich an einen Dienstleister für 60 Monate übergeben werden.
Der Auftraggeber wird ab erfolgter Übernahme der Netzwerk-Infrastruktur durch den Auf-tragnehmer benötigte Hardware oder Software über diese Rahmenvereinbarung bereit-stellen, aber weder verwaltend noch unterstützend mit eigenen Mitarbeitern tätig werden. Sämtliche Tätigkeiten während der Vertragslaufzeit (Betrieb) müssen zwingend durch den Auftragnehmer erfolgen. Der Auftragnehmer übernimmt die volle Betriebsverantwor-tung für die Netzwerk-Infrastruktur des Auftraggebers für die Vertragslaufzeit.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Leistung / Gewichtung: 50
Preis - Gewichtung: 50
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Þ Optional: Beratung
Þ Optional: Eine WLAN-Ausleuchtung
Þ Optional: Umsetzung IP-Adresskonzept
Þ Optional: Verlängerung des Vertrags um weitere 12 Monate
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 210-600736
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
20/02/2023
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: comNET GmbH
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE92 Hannover
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1 550 000,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern
Ort: München
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor genannten Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller:
• den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung er-kennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber ge-rügt hat,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkenn-bar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt wer-den,
• der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalen-dertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhel-fen zu wollen, gestellt wird.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Auf die Regelungen in §§ 160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Stadt Gersthofen
Postanschrift: Rathausplatz 1
Ort: Gersthofen
Postleitzahl: 86368
Land: Deutschland
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
08/03/2023