044 - Generalsanierung der Grund- und Mittelschule Tittling - Gewerk 2015-01 Einrichtung Werkräume BA 3
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil 45000000 Bauarbeiten
II.1.3.
Art des Auftrags Bauauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Gewerk 2015-01 Einrichtung Werkräume BA 3
II.1.6.
Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s) 39150000 Diverse Möbel und Einrichtungen, 39160000 Schulmöbel, 39290000 Diverse Einrichtungsgegenstände, 42620000 Drehmaschinen, Bohr- und Fräswerkzeugmaschinen, 42642100 Werkzeugmaschinen für die Bearbeitung von Holz, 43810000 Holzbearbeitungsmaschinen
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE228 Passau, Landkreis
Hauptort der Ausführung:
Grund- und Mittelschule Tittling, Theodor-Heuss-Straße 1, 94104 Tittling
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
3 St. Lehrerwerkbank
16 St. Universal-Werkbank
10 St. Materialschrank
32 St. Drehspindelhocker
32 St. Parallelschraubstock
1 St. Scheibenschleifmaschine
3 St. Tischbohrmaschine
2 St. Allessauger
1 St. Formatkreissäge
1 St. Holzbandsäge
1 St. Reinluftentstauber
1 St. Kantenschleifmaschine
1 St. Brennofen
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 017-045456
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1.
Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Südbayern der Regierung von Oberbayern
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf
der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar
sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag
ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Offizielle Bezeichnung: Markt Tittling, vertreten durch den 1. Bürgermeister Herrn Helmut Willmerdinger