Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde, und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände:
- Pos N9.1 Dachfläche ist mit einem Mörtelfirst ausgeführt. Zur Schaffung einer ausreichenden Flächen- / Firstentlüfung wurde im Rahmen der Bauberatungen festgelegt, % Biber (zugeschnitten) in die Kronenreihe unterhalb Firtziegel einzubauen
- Pos N9.2 Lieferung und Einbau von Dachaustiegen entsprechend Festlegungen aus Bauberatung auf Anweisung AG
- Pos N9.3 der Rüstungsumbau ist erforderlich, da die bauseitige Rüstung Arbeiten an Giebel und Traufe an der Westseite behinderten; Anforderung Gerüstbauer aufgrund langer Anforderungszeiten nicht möglich
- Pos N9.4 Festlegung: Wiederverwendung Bestandsbauteile; Wasserfangkästen sind vor Wiedereinbau zu kontrollieren und ggfs. zu überarbeiten
- Pos N9.5 Westseite/ Innenhof, zur Erhöhung des Lüftungsquerschnittes (Sparrenlänge über 10 m) ist es erforderlich, anstatt einer Konterlattung mit 30/50 mm eine mit 40/60 mm auszuführen
- Pos N9.6 Notenwässerung als temporäre Sicherung gegen Verschmutzung der neuen Fassade
- Pos N9.7 Unterspann im Traufbereich zur temporären Wasserableitung, da die Dacheindeckung noch nicht fertig gestellt war, zum Schutz der Fassaden
- Pos N9.8 Blitzschutzhalter mussten im Zuge Eindeckung eingebaut werden, da die Ziegel 1:1 geklammert sind und ein nachträglicher Einbau nicht möglich ist
- Pos N9.9 Lieferung und Einbau von Dunstrohrziegeln aus Anforderung Auftraggeber
- Pos N9.10 Lieferung und Herstellung einer Abgashaube in farblicher Abstimmung Schornstein/Schornsteinabdeckung entsprechend Denkmalrunde mit LDS und UDSchB
- Pos N9.11 Festlegung im Rahmen der Bauberatungen den Ortgang am Verbinder in verblechter Form mit Kupferblechen und Bleischichtstücken auszuführen
- Mengenmehrungen: Mengenmehrungen entsprechen den derzeit tatsächlich ausgeführten Mengen in den genannten Positionen
- Mindermengen: derzeit erkennbare Minderleistungen/ entfallende Leistungen aufgrund Festlegungen in den Bauberatungen und aufgrund geänderter Ausführungen; Dachschalung und Schalungsbahn statt Unterspannbahn; aufgrund Ausführung bituminöser Schalungsbahn ist eine Ausführung eines Nageldichtbandes nicht erforderlich