14982-2021 - Vorankündigung – DirektvergabeDeutschland-Hannover: Dienstleistungen von Krankenhäusern
OJ S 8/2021 13/01/2021
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen
Postanschrift: Hildesheimer Str. 273
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE9 Niedersachsen
Postleitzahl: 30519
Land: Deutschland
E-Mail: Zentrale-Vergabestelle@nds.aok.de
Fax: +49 51128533-15229
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://aok-niedersachsen.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Gesetzliche Krankenversicherung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Vertrag der Besonderen Versorgung gem. §140a SGB V zum standortübergreifenden Molekularen Tumorboard
Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-006
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
85111000 Dienstleistungen von Krankenhäusern
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Der Vertrag gem. § 140a SGB V regelt die molekularpathologische Diagnostik bei malignen Tumorerkrankungen von teilnehmenden Versicherten der AOK Niedersachsen. Der Vertrag bezweckt die Implementierung eines Standortübergreifenden Molekularen Tumorboards (SMTB) zur molekularen Diagnostik und personalisierten Therapie in Niedersachsen für teilnehmende Versicherte der AOK Niedersachsen. Die besondere Versorgung durch die Vertragspartner ist die Implementierung eines molekularen Tumorboards. Hier werden die hochkomplexen Ergebnisse der Diagnostik diskutiert und die Therapieoptionen abgewogen. Ergebnis kann der Einschluss in eine Studie, die Beantragung einer off-label-Therapie, eine Therapie innerhalb der Regelversorgung oder aber keine Therapieoption sein.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 750 000,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
85100000 Dienstleistungen des Gesundheitswesens
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE9 Niedersachsen
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Den teilnehmenden Versicherten der AOK Niedersachsen soll ein fairer und schneller Zugang zu innovativen, evidenz- und leitliniengerechten sowie kosteneffizienten Krebstherapien ermöglicht werden. Dazu bezweckt die AOK Niedersachsen die Zentralisierung von spezialisierter Diagnostik und Ausarbeitung einer Therapieempfehlung an universitären Kompetenzzentren. Hierfür ist die Etablierung zertifizierter Strukturen unabdingbar. Kompetenzzentren verfügen über die erforderliche medizinische und wissenschaftliche Expertise und die nötige Infrastruktur (interdisziplinäre Tumorboards der erforderlichen Fachrichtungen inkl. molekular ausgerichtete Pathologie, CCC-Strukturen mit Tumordokumentation etc.), um die Indikation für eine molekular-zielgerichtete Diagnostik und Therapie zu stellen und die nötigen molekularen Testungen, jeweils orientiert am aktuellen Stand der Wissenschaft und Technik, qualitätsgesichert durchzuführen. Innerhalb solcher Kompetenzzentren sollen personalisierte Therapieansätze wissenschaftlich begleitet, auf ihre Wirksamkeit überprüft und kontinuierlich angepasst werden.
Im Rahmen dieser Strukturen implementieren die Vertragspartner den Aufbau eines Standortübergreifenden Molekularen Tumorboards (SMTB), welches den jeweiligen Organtumorboards nachgeschaltet ist und eng mit diesem kooperiert. Aufgabe eines molekularen Tumorboards soll eine erweiterte molekulare Testung zur Evaluation einer molekular-zielgerichteten Therapie sein sowie das Aussprechen einer Therapieempfehlung an das Organtumorboard.
Kooperierende Einrichtungen (andere Kliniken etc.), können über die jeweiligen Organtumorboards Patienten in den molekularen Tumorboards der Kompetenzzentren für die Indikationsstellung für eine personalisierte Therapie vorstellen und ggf. die molekulare Testung dort durchführen lassen. Dieses „Zwiebelschalenmodell“, in dem den universitären onkologischen Spitzenzentren eine zentrale koordinierende und strukturbildende Funktion zur Verbesserung der Krankenversorgung in der Fläche zugeordnet wird, entspricht auch der Strategie des Nationalen Krebsplans des Bundesministeriums für Gesundheit und der Deutschen Krebshilfe.
Die Vertragspartner streben eine bevölkerungsbezogene Flächendeckung der Versorgung in Niedersachsen an. Das Versorgungsangebot und die Voraussetzungen der Inanspruchnahme ergeben sich aus dem vorliegenden Vertrag. Insbesondere regelt dieser Vertrag den Versorgungsumfang, das Versorgungskonzept sowie die Teilnahmeregelungen, das Einschreibeverfahren und den Datenschutz.
Die mit diesem Vertrag vereinbarte Innovation in der diagnostischen und therapeutischen Versorgung stellt einen besonderen Mehrwert gegenüber der Regelversorgung dar.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Der Wert unter II.1.7) dient nur der Validierung des Formulars. Die Angabe unter VI.2.1) dient ebenfalls der Validierung des Formulars; der Vertrag wird frühestens nach Ablauf der Zehn-Tages-Frist geschlossen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
Erläuterung:
Das Standortübergreifende Molekulare Tumorboard (SMTB) ist integraler Bestandteil einer qualitätsgesicherten, interdisziplinären und akademischen Tumormedizin, wie sie nur das Comprehensive Cancer Centers Niedersachsen (CCC-N) anbieten kann. In Niedersachsen erfüllen ausschließlich die Universitätsmedizin Göttingen und die Medizinische Hochschule Hannover die fachlichen und regionalen Anforderungen, um mit der AOK Niedersachsen diesen Vertrag der Besonderen Versorgung gem. §140a SGB V abschließen zu können.
1. Strukturelle Abgrenzung gegenüber anderen niedersächsischen Krankenhäusern:
a) Die Voraussetzungen für die Translation von eigener wissenschaftlicher Aktivität hin zu Patientenversorgung und zurück („from bench to bedside and back“) in den Strukturen eines Comprehensive Cancer Centers ist nur durch die beiden genannten niedersächsischen Hochschulstandorte gegeben. Beide Partner stellen durch ihren Hochschulstandard sicher, dass die verwendeten Methoden immer dem aktuellen Stand der Wissenschaft entsprechen, eine besondere Expertise im Umgang mit innovativen Methoden besteht und diese im Sinne eines lernenden Systems dynamisch angepasst werden.
b) Nur die Spezialisten eines CCC sind in der Lage, die Durchführung eines Molekularen Tumorboards in die klinischen Abläufe mit einem unmittelbaren Patientenkontakt zu integrieren. Dieser Bedarf ergibt sich u. a. aus der Notwendigkeit, Patienten ggf. persönlich beraten zu lassen, bei Bedarf Tumorgewebe neu zu gewinnen (Re-Biopsien, wenn das bisherige Tumormaterial für die molekulare Diagnostik nicht vorliegt oder geeignet ist) und komplexe Behandlungssituationen eigenständig klinisch bewerten zu müssen (z. B. bisherige Nebenwirkungsspektren, Ko-Morbiditäten).
c) Die Indikationsstellung zur Vorstellung im SMTB muss durch ein von der DKG zertifiziertes Organtumorboard erfolgen. Die UMG und die MHH erfüllen die erforderlichen Strukturvoraussetzungen hinsichtlich der Erreichbarkeit relevanter Fachdisziplinen. Die relevanten Fachdisziplinen müssen ständig und vor Ort anwesend und für Rückfragen erreichbar sein. Zu diesen Fachdisziplinen zählen mindestens: Internistische Onkologie, (Molekular)pathologie, Humangenetik, Bioinformatik. Je nach Tumor müssen weitere Fachvertreter mit entsprechender Qualifikation (z. B. Gynäkologen bei gynäkologischen Tumoren, Neuropathologen oder Neurochirurgen bei Tumoren des ZNS) vertreten sein. Die Qualifikation der Teilnehmer (u. a. wissenschaftliche Expertise, Vernetzung, Teilnahme an Ringversuchen und anderen qualitätssichernden Maßnahmen) muss den Aufgaben im SMTB angemessen sein.
d) Wegen der beabsichtigten Analyse von Fällen von externen Netzwerkpartnern u. a. zur Re-Evaluation der histologischen Vorpräparate ist eine weitere strukturelle Voraussetzung die entsprechende Expertise bei der histopathologischen und molekularpathologischen Bewertung komplexer und extrem komplexer Fälle (z.B. Tätigkeit als Referenzpathologen, internationaler Expertenstatus mit entsprechender apparativer Ausstattung zur Bearbeitung solcher Fälle).
e) Wichtiger Baustein in der Kooperation ist die wissenschaftlich-translationale Verwertung der Ergebnisse (z. B. durch Initiierung eigener klinischer Studien), weil ein Klinisches Studienzentrum vorgehalten wird.
2. Regionale Abgrenzung gegenüber anderen Universitätskliniken:
a) Wohnortnahe Versorgung der Versicherten in Niedersachsen durch Universitätsklinika.
b) Wichtiges Element der geplanten Kooperation ist der Netzwerkaufbau zwischen den Universitätskliniken und möglichst vielen onkologisch tätigen Krankenhäusern in Niedersachsen. Hierfür kann auf die bereits gelebten Strukturen zwischen MHH und UMG als Zentren der Spitzenmedizin und den niedersächsischen Krankenhäusern zurückgegriffen werden.
Die ausreichend wohnortnahe Versorgung eines SMTB für das Land Niedersachsen im universitätsmedizinischen Bereich kann ausschließlich durch die Universitätsmedizin Göttingen und die Medizinische Hochschule Hannover geleistet werden.
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag der Zuschlagsentscheidung
07/01/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: ja
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Standorte des Onkologischen Spitzenzentrums Niedersachsen (CCC-Niedersachsen) – Medizinische Hochschule Hannover und Georg-August-Universität Göttingen
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE9 Niedersachsen
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Standorte des Onkologischen Spitzenzentrums Niedersachsen (CCC-Niedersachsen) in Antragsstellung – Medizinische Hochschule Hannover und Georg-August-Universität Göttingen
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE9 Niedersachsen
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 750 000,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Grundlage des Vertrages ist insbesondere:
— eine qualitativ hochwertige und umfassende molekulare Diagnostik und Testung zur Evaluation einer molekular-zielgerichteten Therapie zu implementieren und eine Empfehlung an das jeweilige Organtumorboard entsprechend definierter Evidenzgraduierungen auszusprechen,
— eine qualifizierte Beratung der Patienten und kooperierenden Einrichtung zur therapeutischen Relevanz der gefundenen Genveränderungen und zu möglichen Therapieoptionen in oder außerhalb klinischer Studien durch die Kompetenzzentren
— die Durchführung von personalisierten Therapien bei Patienten mit fortgeschrittener und nicht kurativ behandelbarer Tumorerkrankung auf Grundlage der molekularen Diagnostik entsprechend dem aktuellen wissenschaftlichen Stand zu fördern,
— eine gemeinsame Dokumentation und kontinuierliche Evaluation der Ergebnisse von Diagnostik und Therapie durchzuführen und mit dieser einen Beitrag zur Verbesserung der Prognose der Patienten zu leisten,
— Doppeluntersuchungen zu vermeiden,
— Organtumorboards bei ihrer Entscheidungsfindung zu unterstützen.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 135 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB: 10 Kalendertage ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung
§ 135 Abs. 2 Satz 2 GWB in Verbindung mit § 132 Abs. 5 GWB: 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Ort: Hannover
Land: Deutschland
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
08/01/2021