14998-2021 - AuftragsänderungDeutschland-Rastatt: Öffentlicher Verkehr (Straße)
OJ S 8/2021 13/01/2021
Bekanntmachung einer Änderung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Rastatt
Postanschrift: Am Schlossplatz 5
Ort: Rastatt
NUTS-Code: DE124 Rastatt
Postleitzahl: 76437
Land: Deutschland
E-Mail: h.staib@landkreis-rastatt.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://landkreis-rastatt.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Nachtrag für Busverkehrsleistungen im Linienbündel Süd I des Landkreises Rastatt
Referenznummer der Bekanntmachung: 2020/S 218-536143
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
Nachtrag für Busverkehrsleistungen im Linienbündel Süd I des Landkreises Rastatt
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE124 Rastatt
Hauptort der Ausführung: Landkreis Rastatt
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags
Durchführung von Dienstleistungen der öffentlichen Personenbeförderung mit Bussen für das Buslinienbündel Landkreis Rastatt Süd I mit den KVV-Buslinien 234, 267 und 268. Die Betriebsaufnahme erfolgte zum Fahrplanwechsel Dezember 2013 (ca. 24 800 Busfahrplanstunden).
II.2.7.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 15/12/2013 Ende: 12/12/2021
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 218-536143

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 3.1
Bezeichnung des Auftrags:
Nachtrag für Busverkehrsleistungen im Linienbündel Süd I des Landkreises Rastatt
V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe
23/07/2013
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: SWEG Südwestdeutsche Landesverkehrs-AG
Postanschrift: Rheinstraße 8
Ort: Lahr
NUTS-Code: DE134 Ortenaukreis
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
Gesamtwert der Beschaffung: 1,00 EUR

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Die Angaben unter V.2.4), VII.1.6) und VII.2.3) sind nur erfolgt, weil die Eingabemaske des Supplement zum EU-Amtsblatt an dieser Stelle eine Eingabe zwingend verlangt. Bei den angegebenen Werten handelt es sich nicht um die tatsächlichen Auftragswerte. Die Auftragssummen unterliegen als Geschäftsgeheimnisse des Auftragnehmers der Geheimhaltung.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: +49 721-9268730
Fax: +49 721-9263985
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus §§ 134, 135 und 160 GWB.
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: +49 721-9268730
Fax: +49 721-9263985
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
08/01/2021

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1.
Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1.
CPV-Code Hauptteil
60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
VII.1.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
VII.1.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE124 Rastatt
Hauptort der Ausführung: Landkreis Rastatt
VII.1.4.
Beschreibung der Beschaffung
Der Landkreis Rastatt als Aufgabenträger des ÖPNV hat den bisherigen Auftragnehmer des Linienbündels Süd I (Buslinien X 34, 234, 267, 268 S und 268) ab 13.12.2020 mit einem Nachtrag (Auftragsänderung) beauftragt. Auf der Grundlage eines Kreistagsbeschlusses wurde die bestehende Regiobuslinie X 34 „Rastatt — Baden-Airpark" bis nach Bühl verlängert. Mit der Verlängerung wurde eine umstiegsfreie Anbindung des Baden-Airparks aus nördlicher und südlicher Richtung geschaffen.
VII.1.5.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 15/12/2013 Ende: 12/12/2021
VII.1.6.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1,00 EUR
VII.1.7.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: SWEG Südwestdeutsche Landesverkehrs-AG
Postanschrift: Rheinstraße 8
Ort: Lahr
NUTS-Code: DE134 Ortenaukreis
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.2.
Angaben zu den Änderungen
VII.2.1.
Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
1. Die Zusatzleistungen der aktuellen Änderung betragen ca. 9.240 Jahresfahrplanstunden,
2. frühere Änderungen:
1. Umstrukturierung KVV Linie 268 in 268 und 268S,
2. Einführung der Regiolinie X 34 Rastatt – Baden-Airpark (insg. ca. 4 160 Jahresfahrplanstunden)
VII.2.2.
Gründe für die Änderung
Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Der zusätzliche Bedarf (Anbindung des Baden Airparks in Richtung Bühl) ist erst nach Abschluss des Verkehrsvertrags über Verkehre im Linienbündel Süd I eingetreten. Die Beauftragung eines anderen Auftragnehmers kann aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht erfolgen. Ein Auftragnehmerwechsel wäre mit beträchtlichen Zusatzkosten für den Landkreis Rastatt verbunden. Betrieblich wäre ein Umstieg für den Fahrgast nicht zu vermeiden. Auch mit Blick auf die personenbeförderungsrechtliche Liniengenehmigung kommt im Ergebnis für die Erbringung der Leistung nur der derzeitige Betreiber des Linienbündels in Betracht. Die Festlegung auf die Erweiterung der bestehenden Linie X 34 erfolgt auch nicht künstlich, das heißt willkürlich (bestehende Vorgaben des Regiobusprogramms des Landes Baden-Württemberg).
VII.2.3.
Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR