150014-2022 - ErgebnisDeutschland-München: Wartung und Reparatur von Büromaschinen
OJ S 57/2022 22/03/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Freistaat Bayern vertreten durch das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Postanschrift: Salvatorstr. 2
Ort: München
NUTS-Code: DE2 Bayern
Postleitzahl: 80333
Land: Deutschland
E-Mail: vergabestelle@stmuk.bayern.de
Telefon: +49 8921862928
Fax: +49 8921863928
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.km.bayern.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Bildung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Vertragsänderung des bestehenden Full-Service-Vertrags für Farbdrucker (image PRESS C700) sowie Software (PRISMAprepare/PRIMAdirect)
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
50310000 Wartung und Reparatur von Büromaschinen
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Mit der Firma Canon Deutschland GmbH besteht für zwei baugleiche Farbkopierer (imagePRESS C700) sowie die Software (PRISMAprepare/PRISMAdirect), über die alle Druckmaschinen (auch schwarz/weiß-Drucksysteme) der Hausdruckerei gesteuert werden, ein Full-Service-Vertrag über die Instandhaltung der Hardware sowie die Software-Pflege. Der Vertrag wurde geändert, in entsprechend zu verwendende EVB-IT Instandhaltungs- und Pflegevertragsmuster transferiert und bis zum 30. November 2024 verlängert.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 0,01 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
50313100 Reparatur von Fotokopiergeräten, 50313200 Wartung von Fotokopiergeräten, 72267000 Software-Wartung und -Reparatur, 72268000 Bereitstellung von Software, 50310000 Wartung und Reparatur von Büromaschinen
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DE218 Ebersberg
NUTS-Code: DEA14 Krefeld, Kreisfreie Stadt
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus (nachfolgend: Auftraggeber) hat einen bestehenden Full-Service-Vertrag mit dem bisherigen Dienstleister geändert und verlängert. Gegenstand des Vertrages ist die Instandhaltung der Hardware (zwei Farbdrucksysteme des Typs imagePRESS C700) sowie Pflege der Software (PRISMAprepare/PRISMAdirect). Die Vereinbarungen über die Instandhaltung der Hardware waren aufgrund der Verringerung des Druckvolumens anzupassen. Die Software wird auch für den Betrieb der schwarz/weiß-Druckersysteme benötigt, deren Instandhaltung ebenfalls Gegenstand eines bereits bestehenden, weiteren Servicevertrages mit dem Dienstleister ist, der bis zum 23. Dezember 2024 läuft. Da die Drucksysteme aufeinander abgestimmt sind, wurden daher der Servicevertrag über die Instandhaltung der Hardware der Farbdrucksysteme und über die Softwarepflege bis zum 30. November 2024 verlängert, um einen Gleichlauf der Laufzeiten der Druckersysteme zu erzeugen. Der bestehende Vertrag nebst Änderungen wurde in die nun zu verwendenden EVB-IT-Musterverträge (Instandhaltung und Pflege) transferiert.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Erläuterung:
Die Verlängerung und Änderung der am 1.Dezember 2016 mit einer Laufzeit bis 30.November 2021 abgeschlossenen Vertrages mit dem bisherigen Dienstleister über Instandhaltung der Farbdruckersysteme sowie Pflege der Software, der sich mangels Kündigung bereits bis 30. November 2022 verlängert hatte, bis zum 30. November 2024 war nötig, um das Inklusiv-Druckvolumen des bisherigen Instandhaltungsvertrages zu reduzieren und gleichzeitig die Serviceverträge, insbesondere den Pflegevertrag über die Drucksystem-Software, auf die Laufzeit des ebenfalls mit dem Dienstleister bestehenden Instandhaltungs-Servicevertrages über schwarz/weiß-Druckersysteme (Laufzeit bis zum 23. Dezember 2024) anzupassen. Bei den Drucksystemen, dem Service und der Software in der Hausdruckerei des Auftraggebers handelt es sich um ein Gesamtsystem. Alle Druckmaschinen (Farbe und s/w) stammen vom gleichen Hersteller und werden von der gleichen Software gesteuert. Dies ist, um Kompetenzstreitigkeiten und etwaige damit verbundene Verzögerungen zu vermeiden, für den reibungslosen Arbeitsablauf in der Hausdruckerei, nicht zuletzt wegen des Drucks von Prüfungsaufgaben, unbedingt notwendig; ein Dienstleisterwechsel ist nicht möglich, da dieser gerade diesen zwingend erforderlichen reibungslosen Ablauf aufgrund etwaiger Kompetenzstreitigkeiten sowie erhöhten Koordinierungs- und Anpassungsbedarfs bei verschiedenen Auftragnehmern für die Instandhaltung der Drucksysteme sowie die Pflege der Software gefährden könnte. Aus diesem Grund war es erforderlich, die Laufzeiten der Drucksysteme und der Software aufeinander abzustimmen, mithin also den Full-Service-Vertrag zu verlängern und somit den ursprünglichen Auftrag zu erweitern. Hierzu wurde der ursprüngliche Gesamtvertrag über Instandhaltung und Pflege in die nun zu verwendenden EVB-IT-Musterverträge (Instandhaltung und Pflege) transferiert.
Die Verlängerung bis zum 30. November 2024 beschränkt sich auf den zur Herstellung des Gleichlaufs der Service-Verträge über sämtliche Drucksysteme erforderlichen Zeitraum und führt auch nicht zur Erhöhung des ursprünglichen Auftragswertes um mehr als 50 %.
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:
Vertragsänderung des bestehenden Full-Service-Vertrages für Farbdrucker (image PRESS C700) sowie Software (PRISMAprepare/PRIMAdirect)
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
28/01/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Canon Deutschland GmbH
Postanschrift: Europark Fichtenhain A10
Ort: Krefeld
NUTS-Code: DEA14 Krefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47807
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0,01 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Der angegebene Gesamtwert der Beschaffung bzw. der Wert des Auftrages entspricht nicht dem tatsächlichen Wert der Beschaffung bzw. des Auftrages. Dieser Wert wird gemäß Artikel 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates und § 39 Abs. 6 VgV nicht veröffentlicht, da er unter anderem den geschäftlichen Interessen des erfolgreichen Bieters schadet und den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen – insbesondere im Hinblick auf künftig vergleichbare Aufträge – beeinträchtigen würde.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Vgl. § 135 GWB:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1) gegen § 134 verstoßen hat oder
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Im Übrigen wird auf § 160 GWB hingewiesen.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
17/03/2022