VerfahrensartOffenes VerfahrenBeschleunigtes VerfahrenBegründung:
Seit Mai 2021 sind die Neuzugänge von Geflüchteten und Asylbegehrenden, insbesondere aus sicheren Herkunftsländern, um 100% angestiegenen. Diese unterliegen nach § 47 AsylG der Wohnverpflichtung von bis zu 18 Monaten in Unterkünften nach § 44 AsylG.
Die in Berlin vorgehaltenen Kapazitäten an Unterbringungsplätzen in den Unterkünften nach
§§ 44, 53 AsylG sind dafür nicht mehr ausreichend. Ein offenes Verfahren mit einer regulären Angebotsfrist von 30 Tagen würde eine zu späte Inbetriebnahme der Unterkunft zur Folge haben, so dass fundamentale Rechtsgüter (Leben und Gesundheit) nicht gewährleistet werden können. Nach Abwägung der Rechtsgüter (Wettbewerbsgrundsatz, Verhältnismäßigkeit, Schutz fundamentaler Rechtsgüter) wird die Betreiberdienstleis-tung für die Salvador-Allende-Straße nach § 15 Abs. 3 VgV ausgeschrieben, da ein Verfahren nach § 15 Abs. 2 und 4 VgV eine zu große Verzögerung in der Leistungsaufnahme bedeuten würde.