15013-2021 - AuftragsänderungDeutschland-Frankfurt am Main: Überwachungsdienste
OJ S 8/2021 13/01/2021
Bekanntmachung einer Änderung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: DB Netz AG (Bukr 16)
Postanschrift: Theodor-Heuss-Allee 7
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Geisse, Daniel
E-Mail: peter.trept@deutschebahn.com
Telefon: +49 89130872585
Fax: +49 69260913730
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Sicherungsleistung Lärmsanierung Obersinn Strecke 3825 km 35,600-36,880
Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI37179
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
79714000 Überwachungsdienste
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
79714000 Überwachungsdienste
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE26A Main-Spessart
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags
Sicherungsleistung Lärmsanierung Obersinn Strecke 3825 km 35,600-36,880.
II.2.7.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 26/08/2019 Ende: 31/12/2022
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2019/S 162-399572

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 19FEI37179
Bezeichnung des Auftrags:
Sicherungsleistung Lärmsanierung Obersinn Strecke 3825 km 35,600-36,880
V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe
01/08/2019
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
Gesamtwert der Beschaffung: 470 732,10 EUR

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Für die wesentlichen ausgeschriebenen Leistungen liegt noch kein Planfeststellungsbeschluss vor. Eine Auftragserteilung ist derzeit nur für den Fall vorgesehen, dass diese Voraussetzungen zum Zuschlagszeitpunkt vorliegen. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, kann dies zur Aufhebung dieses Vergabeverfahrens führen. In diesem Fall hat der Bieter keinen Anspruch auf Ersatz eines ihm dadurch entstehenden Schadens.
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1) bis III.1.3) genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
— Erklärung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG/verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
KMS-Ingenieurgesellschaft mbH
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Nur die unter III.1.1) bis III.1.3), III.2.2) und VI.3) geforderten Erklärungen/Nachweise werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1) bis III.1.3), III.2.2) und VI.3) geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
08/01/2021

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1.
Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1.
CPV-Code Hauptteil
79714000 Überwachungsdienste
VII.1.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
79714000 Überwachungsdienste
VII.1.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE26A Main-Spessart
Hauptort der Ausführung: Main-Spessart
VII.1.4.
Beschreibung der Beschaffung
1 – Feiertagsarbeit für den Bau der LSW Obersinn- Im LV ist kein Feiertagszuschlag enthalten.
VII.1.5.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 26/08/2020 Ende: 31/12/2022
VII.1.6.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 470 732,10 EUR
VII.2.
Angaben zu den Änderungen
VII.2.1.
Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
1 – Feiertagsarbeit für den Bau der LSW Obersinn- Im LV ist kein Feiertagszuschlag enthalten.
VII.2.2.
Gründe für die Änderung
Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Die weitere Beauftragung das Sicherungsfirma für die o. g. zusätzliche Leistungen ist wirtschaftlich und projektspezifisch sinnvoll und notwendig, da die Fa. NWS als aktuelle Sicherungsfirma dieses Verfahren ist und als Sicherungsverantwortlicher gegenüber Anlagenverantwortlicher und sämtliche Behörde gelten. Eine weitere Beauftragung der NWS würde es bedeuten, dass die Kosten des Bauvorhabens bzgl. Material, Personal, Absage von genehmigten Speerpausen und Bauzeitverlängerungen und sonstiges unterdrückt werden könnten. Außerdem verfügt das Sicherungsfirma NWS über allen erforderlichen und umfangreichen Grundlagen (im Sinne von Dokumentation, Abstimmungen mit Betrieb und Produktionsdurchführung und sonstige Unterlagen an Behörden) um keine weitere betriebliche Einschränkung zu verursachen. Unter diese Umstände wäre ein Wechsel des AN nicht zielführend aufgrund der notwendigen aufwändigen Zeit von Einarbeitungszeit und Übertragung von Dokumentation und Kenntnisse. Die weitere Beauftragung das Sicherungsfirma für die o. g. zusätzliche Leistungen ist aus technischem Grunde sinnvoll und notwendig, da die Fa. NWS als aktuelle Sicherungsfirma dieses Verfahren ist und als Sicherungsverantwortlicher gegenüber Anlagenverantwortlicher und sämtliche Behörde gelten. Außerdem verfügt das Sicherungsfirma NWS über allen erforderlichen und umfangreichen Grundlagen (im Sinne von Dokumentation, Abstimmungen mit Betrieb und Produktionsdurchführung, Ortskenntnis und sonstige Unterlagen an Behörden) um keine weitere betriebliche Einschränkung und Verzögerung der Bauzeit zu verursachen. Da das Sicherungsfirma NWS in allem betrieblichen Stellen von DB und Eisenbahn Bundesamt als Sicherungsfirma angemeldet und eingewiesen sind, wäre ein wechseln des AN’s ohne weitere betriebliche Einschränkung, erhebliche Kosten und Abweichungen der Zeitschiene zu verursachen nicht zu empfehlen. Grund dafür ist die sehr umfangreiche und aufwändige Zeitanspruch für die Änderung/Anpassung der Dokumentation bei DB Netz und verschieden Stellen von Behörden und die örtliche Einweisung des BÜB/SiGeKo.
VII.2.3.
Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: 470 732,10 EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: 478 832,10 EUR