150150-2021 - ErgebnisDeutschland-München: Drucker und Plotter
OJ S 60/2021 26/03/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: SBK Siemens-Betriebskrankenkasse
Postanschrift: Heimeranstr. 31
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80339
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): TM – SBK Vergabemanagement,.
E-Mail: vergabemanagement@sbk.org
Fax: +49 8962700607000
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://sbk.deutsche-evergabe.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Leasing- und Servicevertrag für die Ausstattung mit Drucker- und Multifunktionsgeräten
Referenznummer der Bekanntmachung: 2020004771
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
30232100 Drucker und Plotter
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Gegenstand des Auftrages ist ein Leasing- und Servicevertrag über Drucker und Multifunktionsgeräte einschließlich notwendiger Softwarelizenzen für dessen Betrieb sowie des Flottenmanagements über eine Kernvertragslaufzeit von 48 Monaten sowie einer Verlängerungsoption von 12 Monaten.
Der Dienstleister übernimmt voraussichtlich zum 1. April 2021 nach Ablauf der Transition-In Phase vollständig den Betrieb. Voraussichtlich zu diesem Zeitpunkt ist die Betriebsübergabe abgeschlossen (Erbringung der geforderten Support- und Betriebsleistungen für die gesamten Drucker und Multifunktionsgeräte ab der Abnahme der Transition-Leistungen).
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 1 871 078,20 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
48773000 Softwarepaket mit Druckdienstprogrammen, 50313100 Reparatur von Fotokopiergeräten, 50313200 Wartung von Fotokopiergeräten
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand des Auftrages ist ein Leasing- und Servicevertrag über Drucker und Multifunktionsgeräte einschließlich notwendiger Softwarelizenzen für dessen Betrieb sowie des Flottenmanagements über eine Kernvertragslaufzeit von 48 Monaten sowie einer Verlängerungsoption von 12 Monaten.
Der Dienstleister übernimmt voraussichtlich zum 1. April 2021 nach Ablauf der Transition-In Phase vollständig den Betrieb. Voraussichtlich zu diesem Zeitpunkt ist die Betriebsübergabe abgeschlossen (Erbringung der geforderten Support- und Betriebsleistungen für die gesamten Drucker und Multifunktionsgeräte ab der Abnahme der Transition-Leistungen).
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Einmalige optionale Vertragsverlängerung von 12 Monaten, für die Verlängerung ist von unveränderten Rahmenbedingungen auszugehen.
Folgende optionalen Leistungen (ohne Abrufverpflichtung durch den Auftraggeber) sind vorgesehen:
— Optionale Geräte Umzüge und Change Requests,
— Optional Drucker A4,
— Optionale Ausstattungsvarianten / Zubehör.
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Die eingehenden Angebote werden nach der mit den Vergabeunterlagen bereit gestellten Bewertungsmatrix bewertet.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 208-507147
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:
Leasing- und Servicevertrag für die Ausstattung mit Drucker- und Multifunktionsgeräten
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
19/03/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: SanData Solutions GmbH
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90411
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1 871 078,20 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Zuschlagskriterium ist das Wirtschaftlichste Angebot nach UfAB 2018: Erweiterte Richtwertmethode / Schwankung: 10 % / Entscheidungskriterium: Leistung
Der Auftraggeber möchte im Rahmen der Ausschreibung eine Teststellung bei der SBK vor Ort durchführen. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Zuschlagserteilung, die schriftlichen Angaben, die der Bieter im Rahmen des Angebots macht, im Rahmen einer Teststellung zu verifizieren (verifizierende Teststellung) und eine Nachbewertung durchzuführen sowie zusätzliche Bewertungskriterien zu prüfen und zu bewerten. Eine Teststellung erfolgt nur dann, wenn das Angebot eine Zuschlagschance hat. Ein Anspruch auf Aufforderung zur Teststellung besteht für den einzelnen Bieter jedoch nicht.
Die Teststellung wird voraussichtlich in KW 48 / 49 stattfinden
1. Es werden ausschließlich elektronisch übermittelte Angebote via Vergabeplattform akzeptiert. Die Angebotserstellung erfolgt komplett über die Vergabeplattform. Die Ausschreibung wird auf dem SBK Vergabeportal https://sbk.deutsche-evergabe.de veröffentlicht. Hier können Interessenten nach einmaliger, kostenloser Registrierung die Unterlagen elektronisch bearbeiten.
2. Es gilt Deutsches Recht.
3. Die komplette Kommunikation zu dieser Bekanntmachung (Teilnahmeantrag, Ausschreibung, Verhandlung, Vertragswerk, Projektabwicklung, Dokumentation usw.) erfolgt ausschließlich in der EU-Amtssprache Deutsch (in Wort und Schrift).
4. Fragen zum Vergabeverfahren könnten maximal bis zum 13.11.2020, 11.00 Uhr, eingereicht werden. Die Antworten werden allen Bewerbern in anonymisierter Form auf der eVergabeplattform zur Verfügung gestellt.
5. Angebote, die nicht die geforderten Erklärungen und Nachweise enthalten, können ausgeschlossen werden. Der Auftraggeber behält sich vor, von den ausgewählten Bietern Unterlagen zur Validierung der gemachten Erklärungen anzufordern.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes – Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB.
Der Antrag ist zulässig, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei der Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134, 135 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung bzw. zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
23/03/2021