Gem. dem HVB-Schreiben Nr. 112/2020 können Kommunen für Corona-bedingte Auftragsvergaben oberhalb des EU-Schwellenwerts von 214 000,00 EUR bei äußerster Dringlichkeit das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb anwenden.
Die äußerste Dringlichkeit ist in diesem gegeben, da die Lehrer in die Lage versetzt werden müssen, Homeschooling durchführen zu können. Diese Anschaffung ist gleichzusetzen mit der Beschaffung von IT-Geräten für Homeoffice-Arbeitsplätze, was ausdrücklich in einem BMWi Rundschreiben als Beispiel für eine äußerste Dringlichkeit genannt wurde.