Kurze Beschreibung
Lieferung, Montage, Austausch u. Reparatur v. Reifen, Rädern u. fachspezifischem Zubehör f. Personen-, Lastkraftwagen, Kraftomnibussen u. Anhängern in folgenden Losen:
— Los 1: Service an Fahrzeugen bis 6t zul. Gesamtmasse,
— Los 2: Service an Fahrzeugen ab 6t zul. Gesamtmasse.
Der Auftraggeber benötigt Reifen, Kompletträder, Radzubehör u. zugeh. Dienstleistungen wie z. B. Radwechsel, Altreifenentsorgung, Einlagerung v. Reifen. Der Auftragnehmer muss in d. ges. Bunderepublik Deutschland die Leistungserbringung sicherstellen.
Zum Lieferumfang gehören Sommerreifen, Winterreifen, Geländereifen, Kompletträder u. Radzubehör. Zusätzlich sind folg. Dienstleistungen zu erbringen:
— Radwechsel,
— Demontage u. Montage eines Reifens,
— Reifenreparatur,
— Auswuchten stationär,
— Einlagerung.
Alle Dienstleistungen können auch als mobiler Service erfolgen, sofern d. Auftraggeber f. diesen vorher die schriftliche Freigabe erteilt hat. Alle Reifen, Kompletträder, Radzubehör u. die reifenservicebezogenen Dienstleistungen müssen den gesetzl. Rahmenbedingungen d. StVZO u. den UN/ECE-Regelungen (gem. Amtsblatt d. Europäischen Union) entsprechen. Die Europäische Union hat per Verordnung (Nr. 1222/2009) das EU-Reifenlabel für alle EU-Mitgliedsstaaten verbindlich u. identisch eingeführt. Es gilt f. PKW-Reifen, leichte Nutzfahrzeug-Reifen sowie schwere Nutzfahrzeug-Reifen, die nach dem 1.7.2012 produziert wurden. Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung dieser Verordnung verpflichtet, sofern diese f. die jeweiligen Reifen u. Kompletträder Anwendung findet. Diese Verordnung wird am 1.5.2021 durch die Verordnung Nr. 2020/740 - EU-Reifenlabel ersetzt. Es dürfen nur Reifen u. Kompletträder verwendet werden, die v. Fahrzeughersteller freigegeben u./o. mit einer ABE oder EG-Zulassung f. das entsprechende Fahrzeugmodell versehen sind. Gleiches gilt f. das Radzubehör. Hierfür trägt d. Auftragnehmer die Verantwortung.
Der Auftragnehmer muss auf Basis einer Excel- o. csv-Datei, monatlich die Daten des Vormonats schriftlich zur Verfügung stellen. Dieses Reporting beinhaltetet folgende 2 Varianten:
1) Reporting Einlagerung:
Das Reporting zur Einlagerung muss folgende Daten beinhalten:
— Fahrzeugkennzeichen,
— Fahrzeugidentifikationsnummer,
— Reifen (Reifenhersteller, Profilbezeichnung, Reifenbreite, Querschnitt, Durchmesser Geschwindigkeitsindex, — Lastindex) o. Felge (mit Angabe der Dimension),
— Reifenart (z. B. Sommer-/Winterreifen, nur bei eingelagerten Reifen),
— Angabe der DOT Kennzeichnung (nur bei eingelagerten Reifen),
— Letzte Einlagerung (Datum),
— Einlagerungsort (Firmen-Adresse).
2) Reporting Leistungserbringung:
Das Reporting zur Leistungserbringung in Bezug auf die Dienstleistungen u. den Reifenservice muss die nachfolgenden 2 unterschiedlichen Datensätze beinhalten.
Datensatz 1: In dieser Datei müssen alle unter Ziffer 6 d. Leistungsbeschreibung (Dienstleistungen Reifenservice) aufgeführten Dienstleistungen benannt u. d. im Quartal erbrachten Menge zugeordnet sein.
Datensatz 2: In dieser Datei müssen alle unter Ziffer 6 d. Leistungsbeschreibung (Dienstleistungen Reifenservice) aufgef. Dienstleistungen mit Fahrzeugbezug aufgelistet sein.