150289-2022 - Vorankündigung – DirektvergabeDeutschland-Bonn: Forschung und Entwicklung für Sicherheits- und Verteidigungsgüter
OJ S 57/2022 22/03/2022
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI
Postanschrift: Brühler Str. 3
Ort: Bonn
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Frank Waldorf
E-Mail: frank.waldorf@bescha.bund.de
Telefon: +49 228996102720
Fax: +49 22899106102720
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bescha.bund.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Entwicklungsleistung und Deltaqualifikation einer REACH-konformen 57mm Patrone
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
73400000 Forschung und Entwicklung für Sicherheits- und Verteidigungsgüter
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Entwicklungsleistung und Deltaqualifikation einer REACH-konformen 57mm Patrone
für das Bordgeschütz BAE-Systems-Bofors 57mm MK3 Naval Gun System.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 500 000,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung: DE-Bonn
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Das Beschaffungsamt des BMI beauftragt die Entwicklung einer REACH-konformen Patrone.
Die Deltaqualifikation wird zur Erfüllung und Dokumentation der NATO-Standards und
Güteprüfbedingungen durchgeführt. Die Zielgenauigkeit, die Terminalballistik und die Rohrhaltbarkeit sind ebenfalls zu betrachten.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
Erläuterung:
Das Beschaffungsamt des BMI erteilt den Auftrag zur Deltaqualifikation einer neuen REACH-konformen Patrone im Kaliber 57 mm für Einsatzschiffe der Bundespolizei.
Die vom Auftraggeber benötigten besonderen Erfahrungen in der Entwicklung von Patronen in diesem Kaliber können nur von dem genannten Unternehmen erfüllt werden.
Diese sind vor dem Hintergrund der besonderen Anforderungen an die Sicherheit, die Präzision und die Dokumentation nur von Unternehmen zu erfüllen,
die bereits REACH-konforme und NATO-spezifizierte Munition und Komponenten entwickelt haben und regelmäßig vertreiben.
Weiterhin muss die Entwicklung der Patrone in enger Abstimmung mit dem Waffensystemhersteller BAE-Systems erfolgen.
Hierfür muss die räumliche Nähe für wiederkehrende Tests oder aber der regelmäßige Zugriff auf die bei der Bundespolizei verwendete Bordkanone bestehen.
Weiterhin muss der Hersteller der Kanone den neuen Munitionstyp zulassen, um Haltbarkeits- und Gewährleitungsfragen zu erfüllen.
Dies ist auch unabdingbar, um die größtmögliche Schützensicherheit und Funktionssicherheit des Waffensystems zu gewährleisten.
Aus vorgenannten Gründen wird die Fa. Nammo, die über die erforderliche Erfahrung sowie die räumliche Nähe verfügt
und die bereits vom Hersteller des Waffensystems als zugelassener Komponentenhersteller geführt wird, als alleinig möglicher Entwicklungspartner gesehen.
Es soll mit der Fa. Nammo ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 12 Absatz 1 Nr. 1. lit. c der VSVgV durchgeführt werden.
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: B16.12-0085/20/VV:2
Bezeichnung des Auftrags:
Deltaqualifikation Patrone 57mm
V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag der Zuschlagsentscheidung
17/03/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Nammo Sweden AB
Postanschrift: Box 4
Ort: Karlsborg
NUTS-Code: SE231 Hallands län
Postleitzahl: 54623
Land: Schweden
Internet-Adresse: www.nammo.com
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 500 000,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499400
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über
das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch
das Beschaffungsamt des BMI.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen
Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu
rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund
der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt
werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit,
innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu
stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß §
134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information
durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese
Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die bei VI.4.1) genannte Stelle zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die
abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf
Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die
entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse
zu behandeln sind.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499400
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
17/03/2022