150474-2026 - Ergebnis
Deutschland – Allgemeine und berufliche Bildung – Coaching U25
OJ S 44/2026 04/03/2026
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungStadt Essen - JobCenter Essen
E-Mailplanung-und-vergabe@jobcenter.essen.de
Rechtsform des ErwerbersVon einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelCoaching U25
BeschreibungDas Hauptziel der Maßnahme "Coaching U25" ist die Verbesserung der beruflichen Integrationschancen der Zielgruppe sowie die Vermittlung in eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit. Gegenstand der Maßnahme nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 Nr. 1, 3 und 5 SGB III ist die - Heranführung der Teilnehmenden (TN) an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sowie die Feststellung, Verringerung und Beseitigung von Vermittlungshemmnissen - Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung - Stabilisierung der Beschäftigungsaufnahme. Zielgruppe Zur Zielgruppe gehören erwerbsfähige, leistungsberechtigte junge Menschen zwischen 18 und 25 Jahren - die einer individuellen Unterstützung im Integrationsprozess bedürfen, - mit Schulabschluss, - mit in der Regel erfüllter Vollzeitschulpflicht, - mit individuellem Unterstützungsbedarf bei der Vermittlung in sozialversicherungspflichtige Ausbildung / Beschäftigung, - mit und ohne berufliche Ausbildung - mit hoher Motivation, in den 1. Arbeitsmarkt zu gehen. Im Bedarfsfall bei dem Ziel Ausbildungsvermittlung ist es auch möglich, Minderjährige und Jugendliche, die die 10. Jahrgangsstufe besuchen, zuzuweisen. Hierbei ist der Teilnehmende von der Praktikumsphase zu befreien. Für die Erfüllung der Berufsschulpflicht muss der Teilnehmende selber sorgen.
Kennung des Verfahrens204c43b1-1b8e-4916-b8bd-56e81e792c58
Interne Kennung34348/FB56/02-2026
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 80000000 Allgemeine und berufliche Bildung
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtEssen, Ruhr
Land, Gliederung (NUTS)Essen, Kreisfreie Stadt (DEA13)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen#Bekanntmachungs-ID: CXS0YH6YTQL8T0S8# Die gesamte Kommunikation erfolgt über den Vergabemarktplatz Metropole Ruhr. Zur Teilnahme ist dringend erforderlich, dass Einsicht in die dortigen Unterlagen genommen wird. Die kostenlose Registrierung zur Teilnahme wird empfohlen, da dann auch Nachrichten an die Vergabestelle gesendet werden können sowie automatisch über Änderungen bzw. Nachrichten der Vergabestelle informiert wird.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelCoaching U25
BeschreibungInhalt: Die Maßnahme umfasst wöchentliche Einzelcoachings mit einem Umfang von sechs Stunden. In der Regel werden die Teilnehmenden für drei Monate der MAT "Coaching U25" zugewiesen. Der Ablauf der Maßnahme (MAT) gestaltet sich wie folgt: - Einstieg: In der ersten Woche erfolgt die Einführung der Jugendlichen in die MAT. - Bewerbungsphase: Anschließend konzentrieren sich die Teilnehmenden - unterstützt durch die Jobcoaches - auf die Erstellung von Bewerbungen sowie die Suche nach einem geeigneten Praktikumsplatz. - Praktikum: Zum Abschluss dieser Phase soll ein Praktikum aufgenommen werden. Die betriebliche Erprobung kann bis zu vier Wochen dauern. Ein Abbruch ist möglich; in diesem Fall werden die Einzelcoachings fortgesetzt, um weitere Bewerbungsphasen und Praktika zu begleiten. Während der gesamten Zuweisungszeit finden kontinuierlich Einzelcoachings statt. Ziel der MAT ist die nachhaltige Integration in den ersten Arbeitsmarkt. In der MAT sollen Jugendliche, die eigentlich fit sind für den ersten Arbeitsmarkt, aber den Sprung in diesen nicht selbstständig schaffen, Unterstützung finden. Deshalb sollen hier 2 realistische Alternativen zum eigentlichen Berufswunsch entwickelt werden, so dass der Teilnehmende 3 Zielberufe hat. Der Einstieg in die MAT basiert insbesondere aus wöchentlichen Einzelcoachings, einem Erstprofiling sowie intensivem Bewerbungstraining im Einzelcoaching mit dem Ziel, aktuelle Bewerbungsunterlagen zu erstellen und den Teilnehmenden die Möglichkeit zu eröffnen, sich bei Arbeitgebern um Plätze zur betrieblichen Erprobung für die Integrationsphase zu bewerben. Darüber hinaus soll mit dem Teilnehmenden eine vollständige Bewerbungsmappe für Bewerbungen um einen Arbeits- bzw. Ausbildungsplatz in elektronischer Form erstellt werden. Der Einstieg kann unterschiedlich gestaltet werden, je nach Anzahl der vorgemerkten Teilnehmenden, entweder als Gruppenveranstaltung bei mindestens 5 Teilnehmenden oder direkt als Einzelcoaching. Es muss gewährleistet sein, dass die Teilnehmerplätze schnell nachbesetzt werden. Eine Abstimmung zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber wird kurzfristig erfolgen um eine gute Auslastung der Maßnahme zu gewährleisten und die Abbruchquote niedrig zu halten. Zum Coaching gehört ebenfalls die Begleitung des Teilnehmenden während der betrieblichen Erprobung. Dafür wird der Jugendliche einmal wöchentlich im Betrieb aufgesucht. Hier führt der Jobcoach Gespräche mit dem Teilnehmenden und dem Praktikumsbetrieb zum Praktikumsverlauf. Vorhandene Schwierigkeiten, die einer Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsaufnahme entgegenstehen, sind zu besprechen und gemeinsam Strategien zum Abbau der Hemmnisse zu entwickeln. Soweit eine Beschäftigungsaufnahme in der betrieblichen Erprobung nicht erfolgt, hat spätestens nach 4 Wochen ein Betriebswechsel zu erfolgen. Soweit dieser nicht nahtlos möglich ist, schließt sich an die endende betriebliche Erprobung erneut das Coaching mit 6 Stunden in der Woche an. In diesen sind durch Bewerbungstraining und Motivationsförderung die Teilnehmer auf den nächsten Maßnahmeteil bei einem Arbeitgeber vorzubereiten und in diesen zu vermitteln. Das Coaching U 25 umfasst die Themenschwerpunkte: 1. Bewerbungstraining 2. Überprüfen und Erweitern der EDV und Internetkompetenz 3. Berufe-Check 4. Verbesserung von Schlüsselkompetenzen 5. Betriebliche Erprobung / Praktika 6. Vermittlung in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung 7. Nachbetreuung und Stabilisierung der Beschäftigungsaufnahme Die erfolgreiche Eingliederung in eine betriebliche Ausbildung bzw. versicherungspflichtige Beschäftigung ist durch eine sich anschließende Stabilisierung der Beschäftigungsaufnahme durch einen Jobcoach für 6 Monate zu unterstützen. Diese Nachbetreuung umfasst mindestens einen wöchentlichen Kontakt zum Arbeitgeber und einen wöchentlichen Kontakt zum Absolventen und muss verbindlich sein. Dabei soll der Absolvent unterstützt werden, bei beispielsweisen Antragstellungen und einen guten Übergang in den Arbeitsmarkt gewährleisten. Durch die Begleitung und die Konfliktintervention sollen Beschäftigungsabbrüche verhindert werden. Die Nachbetreuung soll für die Teilnehmenden, die im SGB II Bezug auch bei Beschäftigungsaufnahme verbleiben, verpflichtend sein. Hierauf sind die Teilnehmenden vorab hinzuweisen. Mit den Kunden ist dies vorab schriftlich festzuhalten. Für die Nachbetreuung muss sozialpädagogisches Personal (höchstens 0,3 Stellenanteil) zur Verfügung gestellt werden, auch über den Vertragszeitraum hinaus. In der laufenden Maßnahme soll die Nachbetreuung über die vorhandenen Personalien der Jobcoaches abgedeckt werden. Zeitlicher Umfang Die Teilnehmenden werden grundsätzlich für 3 Monate zugewiesen. In besonders begründeten Einzelfällen kann die individuelle Teilnahmedauer durch den Bedarfsträger um einen Monat verlängert werden, wenn dies zur Erreichung der Zielsetzung notwendig ist. Die Entscheidung darüber obliegt ausschließlich dem Auftraggeber. Eine vorzeitige Beendigung durch den möglichst frühzeitigen Übergang in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ist anzustreben. Die Wochenstundenzahl beträgt 6 Zeitstunden (eine Verteilung ist im Einzelfall mit dem Teilnehmenden abzustimmen). Im Rahmen einer betrieblichen Erprobung gelten die tariflichen bzw. betriebsüblichen Arbeitszeiten des Betriebes. Die Schutzbestimmungen für Jugendliche, z.B. Jugendarbeitsschutzgesetz, sind zu beachten.
Interne Kennung34348/FB56/02-2026
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 80000000 Allgemeine und berufliche Bildung
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtEssen, Ruhr
Land, Gliederung (NUTS)Essen, Kreisfreie Stadt (DEA13)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/04/2026
Enddatum der Laufzeit31/03/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen1
Weitere Informationen zur VerlängerungDer Vertrag kann einmal um den Vertragszeitraum verlängert werden.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Zusätzliche InformationenEine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg dieser Maßnahme ist fachlich qualifiziertes und geeignetes Personal. Der Personaleinsatz muss quantitativ und qualitativ den Anforderungen der Leistungsbeschreibung entsprechen. Die Arbeitsbedingungen des Personals unterliegen den arbeitsrechtlichen Anforderungen. Der Auftraggeber behält sich vor, während der Vertragslaufzeit ohne Vorankündigung jederzeit die Einhaltung der Anforderungen zu überprüfen und die Einsicht in Arbeitsverträge, Qualifikationsnachweise und Zeugnisse vorzunehmen. Bei der Auswahl des Personals sollte insbesondere auf personelle und soziale Kompetenzen (z.B. Motivationsfähigkeit, Kontaktfreude, Kreativität und Teamfähigkeit etc.) geachtet werden. In der Maßnahme dürfen nur solche Personen zum Einsatz kommen, die nicht rechtskräftig wegen einer Straftat nach den §§ 171, 174 bis 174c, 176 bis 180a, 181a, 182 bis 184g, 184i, 201a Absatz 3, den §§ 225, 232 bis 233a, 234, 235 oder 236 des Strafgesetzbuchs verurteilt worden sind. Zu diesem Zweck hat der Auftragnehmer sich vor Einsatz in der Maßnahme von allen in der Maßnahme eingesetzten Mitarbeitern ein erweitertes Führungszeugnis nach § 30a Absatz 1 des Bundeszentralregistergesetzes vorlegen zu lassen. Dieses darf zum Zeitpunkt der Tätigkeitsaufnahme für den Auftraggeber nicht älter sein als drei Monate. Während der Tätigkeit des Mitarbeiters für den Auftraggeber hat der Auftragnehmer sich alle drei Jahre ein aktuelles erweitertes Führungszeugnis vorlegen zu lassen. Die Einsichtnahme ist - mit Einwilligung des Mitarbeiters nach Art.6 und 7 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) - vom Auftragnehmer mit den Angaben zur Person des Mitarbeiters, dem Datum der Einsichtnahme, dem Ausstellungszeitpunkt des erweiterten Führungszeugnisses und der Feststellung zum Nichtvorliegen der o.g. Straftaten zu dokumentieren und auf Verlangen des Auftragsgebers sowie seinem Prüfdienst für Arbeitsmarktdienstleistungen vorzulegen. Für die Einholung der Einwilligung der Mitarbeiter hat der Auftragnehmer zu sorgen. In der Maßnahme kommen ausschließlich Jobcoaches zum Einsatz und zwar 5 Vollzeitstellen für Jobcoaches. Eine anteilige Projektleitung ist hier bereits enthalten. Darüber hinaus ist Personalkapazität für administrative Aufgaben (Verwaltungskraft) in Höhe von 0,4 zur Verfügung zu stellen (z.B. Teilnehmerverwaltung, Auszahlung der Fahrkosten an die Teilnehmer und Abrechnung mit dem Bedarfsträger) vorzuhalten. Die Nachbetreuungsstelle Jobcoach umfasst 0,3 Stellen für 6 Monate, über den Vertragszeitraum hinaus. In der laufenden Maßnahme ist die Nachbetreuung vom eingesetzten Personal zu übernehmen. Der im Personalschlüssel abgebildete Wert "1" entspricht einem Volumen von wöchentlich 39 Zeitstunden in der Maßnahme. Alle Personalien müssen in der Kalkulation K.1. angegeben werden, so dass der Einsatz nachvollziehbar ist. Der Jobcoach muss fachlich geeignet sein. Fachlich geeignet ist, wer über einen Berufs- oder Studienabschluss und eine mindestens 1-jährige Berufserfahrung sowie Kenntnisse und Erfahrungen in den Personalauswahlsystemen/-kriterien der Unternehmen und im Personalwesen verfügt. Die fachliche Eignung ist nach der Zuschlagserteilung nachzuweisen. Die Aufgabe des Jobcoaches liegt zusätzlich in der Akquise von Einsätzen in betriebspraktischen Erprobungen und Betreuung der Teilnehmer während der Durchführung. Alternativ: Bei fehlender Erfahrung in der beruflichen Eingliederung kann ansonsten eine dreijährige Berufserfahrung und eine vorhandene Qualifikation zum "Jobcoach für den beruflichen Wiedereinstieg (IHK)" anerkannt werden. Praktikumszeiten während einer Berufsausbildung und eines Studiums gelten nicht als Berufserfahrung. Die Projektleitung muss über einen Berufsabschluss sowie über eine 5-jährige Berufserfahrung verfügen, davon müssen 2 Jahre Berufserfahrung mit der Zielgruppe sein. Der Aufgabenbereich der Verwaltungskraft ist die Abrechnung der Fahrtkosten für die Teilnehmenden, die Erstellung und der Versand von Excel-Listen und die administrative Teilnehmerverwaltung. Dafür sollte die Verwaltungskraft fachlich geeignet sein und über IT-Kenntnisse in MS Office verfügen. Für das gesamte Personal gilt: Umfassende Kenntnisse in MS-Office Anwendungen (Word, Excel, Outlook) sowie umfassende Kenntnisse in IT-Anwendungen (Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, E-Mail-Programme) werden vorausgesetzt. Darüber hinaus müssen Internetkenntnisse und Kenntnisse im Umgang mit der JOBBÖRSE der BA und anderer Stellenportale sowie einschlägige Erfahrungen im Bewerbungsmanagement und dem Erstellen von Bewerbungsunterlagen vorhanden sein. Das Personal muss die Fähigkeit besitzen, Teilnehmerinnen bei der Anwendung der verschiedenen Suchwege und im Umgang mit den zu Verfügung stehenden Medien zu unterstützen. Zusätzlich muss das eingesetzte Personal über Gesprächsführungs- und Beratungskompetenz sowie Erfahrung im Konfliktmanagement mit der Zielgruppe verfügen. (Nachweispflichtig durch Zertifikate oder Teilnahmebestätigungen an den entsprechenden Seminaren oder durch Arbeitszeugnisse). Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass das eingesetzte Personal über den für die Durchführung der Maßnahme erforderlichen aktuellen fachlichen und pädagogischen Wissensstand verfügt. Dem Grundsatz der Kontinuität des Personals ist durch mindestens 70 % fest angestellte Arbeitnehmer für die Vertragslaufzeit Rechnung zu tragen. Fest angestellt bedeutet, dass die zwischen dem Auftragnehmer und seinen Mitarbeitern geschlossenen Arbeitsverträge nicht einen geringeren Zeitraum als die vorgesehene Vertragslaufzeit umfassen dürfen. Erklärungen zu beabsichtigten Verlängerungen von Arbeitsverträgen während der Laufzeit des Vertrages werden nicht anerkannt. Minijobs im Sinne des § 8 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IV) gehören nicht zum fest angestellten Personal. Bei einer Honorarkraft werden bei der Bemessung des Personalschlüssels 25 % Vor- und Nacharbeitungszeit außerhalb der Maßnahme berücksichtigt. Beim Einsatz von Honorarkräften hat der Auftragnehmer sicherzustellen, dass diese über die Zielrichtung der Maßnahme, die Besonderheiten der Zielgruppe sowie die fachliche Einbindung ihres Beitrags in das Gesamtkonzept informiert sind. Der Einsatz von Honorarkräften wird auf die vorgegebenen fest angestellten oder befristet eingesetzten Personalien angerechnet. In der Kostenkalkulation ist darauf zu achten, dass der vorgegebene Personalschlüssel im Fall des Einsatzes von zusätzlichen Honorarkräften eingehalten und nicht überschritten wird. Bei einer Kalkulation mit z.B. 70 % fest angestellten Arbeitnehmern, sind dann noch 30 % Honorarkräfte einzubeziehen. Falls der vorzuhaltende Personalschlüssel bereits mit 100 % fest angestellten Arbeitnehmern kalkuliert wird, ist der Einsatz von weiteren Honorarkräften dann ausgeschlossen. Der Auftragnehmer stellt zudem sicher, dass Personalkapazitäten für einen regelmäßigen Erfahrungsaustausch zwischen Auftragnehmer und Bedarfsträger sowie ggfls. zur Durchführung von Fallbesprechungen und Fallkonferenzen unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen zur Verfügung stehen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungKonzeptionelle Bewertung
BeschreibungKonzeptionelle Bewertung
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl70
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungAngebotspreis
BeschreibungAngebotspreis
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl30
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Einlegung von Rechtsbehelfen: Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrages ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) gewahrt werden. Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt. Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn die Auftraggeberin gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich eine Auftraggeberin über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die öffentliche Auftraggeberin über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltStadt Essen - JobCenter Essen
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge428 325,38 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0001
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungWeststadt Akademie GmbH
Angebot
Kennung des Angebots6 - 556801
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0001
Wert des Angebots428 325,38 EUR
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variantenein
Vergabe von UnteraufträgenNoch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag
Kennung des Auftrags1
TitelWeststadt Akademie GmbH, 45127 Essen
Datum des Vertragsabschlusses03/03/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge6
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge6
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Bandbreite der Angebote
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots414 975,65 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots559 812,59 EUR
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungStadt Essen - JobCenter Essen
Registrierungsnummer05113-31001-15
PostanschriftRuhrallee 175
StadtEssen
Postleitzahl45136
Land, Gliederung (NUTS)Essen, Kreisfreie Stadt (DEA13)
LandDeutschland
E-Mailplanung-und-vergabe@jobcenter.essen.de
Telefon000
Internetadressehttps://www.essen.de/
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungVergabekammer Westfalen
Registrierungsnummer05515-03004-07
PostanschriftAlbrecht-Thaer-Straße 9
StadtMünster
Postleitzahl48147
Land, Gliederung (NUTS)Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer@brms.nrw.de
Telefon02514111604
Fax0251 411-2165
Internetadressehttps://www.bezreg-muenster.de/kontaktseite-vergabekammer-westfalen
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungWeststadt Akademie GmbH
Größe des WirtschaftsteilnehmersMittleres Unternehmen
RegistrierungsnummerHRB 25479 Essen
PostanschriftThea-Leymann-Str. 35
StadtEssen
Postleitzahl45127
Land, Gliederung (NUTS)Essen, Kreisfreie Stadt (DEA13)
LandDeutschland
E-Mailausschreibungen@weststadt-akademie.de
Telefon02018216490
Fax020182164920
Internetadressehttps://www.weststadt-akademie.de
Rollen dieser Organisation
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des EigentümersDeutschland
Gewinner dieser LoseLOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachungd5888c10-5cfa-4d59-af16-35ce098fc338  -  01
FormulartypErgebnis
Art der BekanntmachungBekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung03/03/2026 07:22:38 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung150474-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe44/2026
Datum der Veröffentlichung04/03/2026