VerfahrensartVerhandlungsverfahren ohne vorherige BekanntmachungErläuterung:
Die Mehrzahl der HF-Chirurgiegeräte für OP und Ambulanz sind Geräte der Firma Erbe Elektromedizin GmbH, Tübingen. Nur wenige, einzelne Geräte für spezielle, besondere Anwendungen sind nicht von diesem Anbieter.
Auf Grundlage des Konzeptes der Medizintechnik wurde entschieden, Systeme und Verbrauchsmaterialien zur HF-Chirurgie, bis auf spezielle bzw. besondere Aufgaben & Anforderungen, ausschließlich von der Firma Elektromedizin GmbH, Tübingen zu beschaffen.
Der öffentliche Auftraggeber (UKJ) kann gemäß § 14 Abs.4 Nr.5 VgV Aufträge im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben, wenn zusätzliche Lieferleistungen des ursprünglichen Auftragnehmers beschafft werden sollen, die entweder zur teilweisen Erneuerung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen bestimmt sind, und ein Wechsel des Unternehmens dazu führen würde, dass der öffentliche Auftraggeber eine Leistung mit unterschiedlichen technischen Merkmalen kaufen müsste und dies eine technische Unvereinbarkeit oder unverhältnismäßige technische Schwierigkeiten bei Gebrauch und Wartung mit sich bringen würde. Die Laufzeit dieser öffentlichen Aufträge darf in der Regel 3 Jahre nicht überschreiten, da die Firma Erbe Elektromedizin GmbH, Tübingen Direktlieferant ist und seine Geräte und Leistungen ausschließlich selbst vertreibt und wartet ist ein Wettbewerb nicht möglich. Damit kann die Leistung nur an die Erbe Elektromedizin GmbH vergeben werden.