Beschreibung der Beschaffung
Der Tontagebau Vehlitz (Sachsen-Anhalt, Landkreis Jerichower Land) wurde von der Sporkenbach ZiegeleiGmbH zur Gewinnung von Ton aufgeschlossen. Der Tontagebau ist in 3 Teilfelder (TF) unterteilt: Teilfeld I,Teilfeld II Nord und Teilfeld II Süd.
Nach Ende des Abbaus wurde der Tagebau über einen Zeitraum von ca. 5 Jahren mit bergbaufremdenMaterialien/Abfällen verfüllt. Insgesamt wurden im Tontagebau Vehlitz ca. 1 200 000 m3 Abfälle abgelagert. DieSporkenbach Ziegelei GmbH ist zwischenzeitlich in Insolvenz gegangen.
Das LAGB führt in Ersatzvornahme Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren, die von den in den TontagebauVehlitz eingebrachten bergbaufremden Abfällen ausgehen, durch.
Unabhängig von den bereits eingeleiteten Sofortmaßnahmen zur Gefahrenabwehr ist für die abschließendeSicherung des TTB Vehlitz die Planung zur Herstellung einer Oberflächenabdichtung und der zugehörigenEntwässerungssysteme durchzuführen. Planungsziel ist die Überführung des TTB Vehlitz in einen geordnetenZustand der Nachsorge.
Die zu vergebenden Leistungen sind Ingenieurleistungen des Leistungsbildes „Ingenieurbauwerke“ in Anlage12.1. zu § 43 HOAI 2013. Entsprechend der vorgenannten Zielstellungen lassen sich grundsätzlich folgendeAufgabenbereiche der hier zu vergebenden Planungsleistungen abgrenzen:
A) Planungs- und Ingenieurleistungen zur Ermittlung und Ausführung einer gemäß Abfall-recht geeignetenSanierungs- oder Sicherungsmaßnahme
- sämtliche Grundleistungen der LPh 5-9 in Anlage 12.1. der HOAI 2013 für alle TF des TTB.
B) Besondere Leistungen im Rahmen der Sanierungsplanung sowie der Sanierungsdurchführung bezogen aufalle Teilflächen im Sinne einer übergreifenden Erarbeitung (Besonderen Leistungen sind optional und werdendurch den AG gesondert zum Ende der Leistungsphase 5 beauftragt):
- Aktualisierung Risswerk;
- SiGe-Koordination während der Bauphase;
- Entsorgungskonzept;
- Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe der Leistungen zur Fremdüberwachung;
- örtliche Bauüberwachung als besondere Leistung der LPh 8 gem. Anlage 12.1 HOAI 2013.
- Honoraranpassung wegen Unterteilung in zwei Bauabschnitte
- zusätzliche Planungsleistungen BImSchG-Fläche
- Umplanung Bergbaugrenzen
- Mehrkosten SiGeKo und öBÜ wegen zwei Bauabschnitte
- Honoraranpassung wegen zusätzlicher Leistungen auf Grund der Überarbeitung der Entwurfs- und Genehmigungsplanung