151611-2021 - ErgebnisDeutschland-Strausberg: Recycling von Siedlungsabfällen
OJ S 60/2021 26/03/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Entsorgungsbetrieb Märkisch-Oderland
Postanschrift: Klosterstraße 18
Ort: Strausberg
NUTS-Code: DE409 Märkisch-Oderland
Postleitzahl: 15344
Land: Deutschland
E-Mail: abfallentsorgung@landkreismol.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.entsorgungsbetrieb-mol.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: kommunaler Abfallentsorgungsbetrieb
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Umwelt

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
EMO 01/2021-VBio-EU
Referenznummer der Bekanntmachung: Verhandlungsverfahren zur Verwertung von Bioabfällen aus Biotonnen im Landkreis Märkisch-Oderland
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
90514000 Recycling von Siedlungsabfällen
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Die Leistung umfasst die Übernahme von Bioabfällen aus der Biotonne an einer Übergabestelle, die den Anforderungen der Leistungsbeschreibung entsprechen muss, inklusive Transport zur angebotenen Verwertungsanlage sowie die Verwertung der übernommenen und transportierten Bioabfälle.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 1 404 000,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE409 Märkisch-Oderland
Hauptort der Ausführung: Die Übernahme der Bioabfälle hat an einer oder mehreren Übergabestelle(n) innerhalb eines Umkreises von 25 km einfacher Straßenentfernung der kürzesten Straßenverbindung zum Standort Krummenseestraße 1 in 15345 Altlandsberg zu erfolgen. Sofern die Anforderungen an die Übernahme von den vorgesehenen Verwertungsanlage(n) eingehalten werden, können auch diese gemäß Leistungsbeschreibung Übergabestellen darstellen. Die Verwertung der Bioabfälle ist nicht ortsgebunden.
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die Leistung umfasst die Übernahme der Bioabfälle an einer Übergabestelle, welche sich im Umkreis von 25 km einfacher Straßenentfernung der kürzesten Straßenverbindung zum Standort Altlandsberg, Krummenseestraße 1 zu befinden hat, ggf. den Transport zur angebotenen Verwertungsanlage sowie die Verwertung der übernommenen und transportierten Bioabfälle. Die Leistung kann damit wie folgt untergliedert werden:
— die Übernahme der zu verwertenden Bioabfälle an einer Übergabestelle sowie ggf. der Transport zur angegebenen Verwertungsanlage,
— Verwertung der übernommenen und transportierten Bioabfälle.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Umweltrelevanz / Gewichtung: 15
Preis - Gewichtung: 85
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Leistungszeitraum ist der 1.4.2021 bis 31.3.2025, wenn der Vertrag nicht bis zum 30.9.2022 zum 31.3.2023 bzw. zum 30.9.2023 zum 31.3.2024 durch den EMO schriftlich gekündigt wird.
Vom Auftragnehmer wird bei Vertragsschluss folgende Sicherheitsleistung für die Dauer des Leistungszeitraums verlangt werden, die bis 18 Tage nach Vertragsschluss zu leisten ist:
3 % der für die Laufzeit des Vertrages geltenden Bruttoauftragssumme (ohne Berücksichtigung von Erlösen).
Die Bruttoauftragssumme ist zu ermitteln aus einer Addition des prognostizierten Gesamtwertungspreises für die Laufzeit von 2 Jahren gemäß Ziffer 3.8 der Bewerbungsbedingungen i. V. m. Tabelle 1 zu Teil II - Angebotsschreiben - zuzüglich 75 % des prognostizierten Gesamtwertungspreises für weitere 2 Jahre der Laufzeit des Vertrages.
Die Sicherheitsleistung ist nach Maßgabe der Besonderen Vertragsbedingungen zu stellen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 224-550927
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
18/03/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: REMONDIS
Ort: Großräschen
NUTS-Code: DE409 Märkisch-Oderland
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1 404 000,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9YHRR4M2.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Ort: Potsdam
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
22/03/2021