Gründe für die ÄnderungNotwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Zum Abschluss der Abnahme sind Mitwirkungsleistungen des AN erforderlich, die im ursprünglichen Auftrag nicht enthalten
sind. AN ist aufgrund der bestehenden Modulverträge einziger Anbieter der Leistung
Der Umbau im Stw. Altona "Af" erfolgt zeitgleich zu den Kabelumschaltarbeiten. Da bei den Leistungen zur Kabelumschaltung
auch Leistungen in der Innenanlage anfallen, muss der gleiche AN beauftragt werden.