5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 18143000 Schutzkleidung
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Andere Laufzeit: Unbekannt
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung des Eignungskriteriums: Eigenerklärung (1.1) über den Gesamtumsatz für die letzten drei Geschäftsjahre und (1.2) über den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages (MNS-Masken, FFP2-Masken, FFP3-Masken mit/ohne Ventil, virendichte Schutzhandschuhe, Schutzkittel, Schutzanzüge Typ 3B/4B/5B/6B) mit einem durchschnittlichen Mindestjahresumsatz von 3.750.000 € für die letzten drei Geschäftsjahre.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 875,00
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Eignungskriteriums: Eigenerklärung darüber, dass mindestens eine Betriebs-Haftpflichtversicherung besteht oder mindestens im Auftragsfall zeitnah abgeschlossen wird.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100,00
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Eigenerklärung über das Bestehen eines Qualitätsmanagementsystems.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 900,00
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Eigenerklärung zu höchstens sieben geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Aufträge, untergliedert nach a) Auftraggeber der referenzierten Leistungen, b) Art des referenzierten Auftraggebers c) Erbringungszeitraum der referenzierten Leistungen, d) Leistungserbringer, und e) Art der referenzierten Leistungen. Die Mindestreferenz (Referenz 1) ist erbracht, wenn die genannten Mindestanforderungen erfüllt sind; andernfalls erfolgt der Ausschluss. D.h. die Mindestreferenz (Referenz 1) muss a) mindestens den Namen des öffentlichen Auftraggebers, die Anschrift und den Projektnamen nachweisen, b) mindestens einen öffentlichen Auftraggeber auf Landesebene oder einen öffentlichen Auftraggeber auf Bundesebene oder eine Europäische Institution/Agentur oder internationale Organisation oder einen öffentlichen Auftraggeber auf Kommunalebene oder einen sonstigen öffentlichen Auftraggeber nachweisen, c) mindestens den Erbringungszeitraum 2025 oder 2024 oder 2023 oder 2022 oder 2021 oder 2020 nach-weisen, d) mindestens auf den Bewerber, die Bewerbergemeinschaft oder anderen Leistungserbringer, z.B. Unterauftragnehmer, Eignungsverleiher, bezogen sein, und e) mindestens die Einrichtung eines Konsignationslagers auf dem Ge-lände des Auftraggebers in einem rollierenden System für MNS-Masken (mind. 6,7 Mio. Stück), partikelfiltrieren-de Halbmasken (mind. 3,66 Mio. Stück), viren-dichte Schutzhandschuhe (mind. 26,67 Mio. Stück), Schutzkittel (mind. 1,3 Mio. Stück) und Schutzanzüge Typ 3B/4B/5B/6B (mind. 0,44 Mio. Stück) oder die Einrichtung eines Konsignationslagers auf dem Gelände des Auftraggebers in einem rollierenden System für MNS-Masken (mind. 5,36 Mio. Stück), partikelfiltrierende Halbmasken (mind. 2,93 Mio. Stück), virendichte Schutzhandschuhe (mind. 21,34 Mio. Stück), Schutzkittel (mind. 1,04 Mio. Stück) und Schutzanzüge Typ 3B/4B/5B/6B (mind. 0,35 Mio. Stück) oder die Einrichtung eines Konsignationslagers auf dem Gelände des Auftraggebers in einem rollierenden System für MNS-Masken (mind. 4,02 Mio. Stück), partikelfiltrierende Halbmasken (mind. 2,2 Mio. Stück), virendichte Schutzhandschuhe (mind. 16,01 Mio. Stück), Schutzkittel (mind. 0,78 Mio. Stück) und Schutzanzüge Typ 3B/4B/5B/6B (mind. 0,26 Mio. Stück) oder die Einrichtung eines Konsignationslagers auf dem Gelände des Auftraggebers in einem rollierenden System für MNS-Masken (mind. 2,68 Mio. Stück), partikelfiltrierende Halbmasken (mind. 1,47 Mio. Stück), virendichte Schutzhandschuhe (mind. 10,68 Mio. Stück), Schutzkittel (mind. 0,52 Mio. Stück) und Schutzanzüge Typ 3B/4B/5B/6B (mind. 0,17 Mio. Stück) oder die Einrichtung eines Konsignationslagers auf dem Gelände des Auftraggebers in einem rollie-renden System für MNS-Masken (mind. 1,34 Mio. Stück), partikelfiltrierende Halbmasken (mind. 0,74 Mio. Stück), virendichte Schutzhandschuhe (mind. 5,35 Mio. Stück), Schutzkittel (mind. 0,26 Mio. Stück) und Schutzanzüge Typ 3B/4B/5B/6B (mind. 0,08 Mio. Stück) oder die Einrichtung eines Konsignationslagers auf dem Gelände des Auftraggebers in einem rollierenden System für MNS-Masken (weniger 1,34 Mio. Stück), partikelfiltrierende Halbmasken (weniger 0,74 Mio. Stück), virendichte Schutzhandschuhe (weniger 5,35 Mio. Stück), Schutzkittel (weniger 0,26 Mio. Stück) und Schutzanzüge Typ 3B/4B/5B/6B (weniger 0,08 Mio. Stück) oder die Einrichtung eines Konsignationslagers auf dem Gelände des Auftraggebers in einem rollierenden System für MNS-Masken (weniger 1,34 Mio. Stück), partikelfiltrierende Halbmasken (weniger 0,74 Mio. Stück), virendichte Schutzhandschuhe (weniger 5,35 Mio. Stück) und Schutzkittel (weniger 0,26 Mio. Stück) oder die Einrichtung eines Konsignationslagers auf dem Gelände des Auftraggebers in einem rollierenden System für MNS-Masken (weniger 1,34 Mio. Stück), partikelfiltrierende Halbmasken (weniger 0,74 Mio. Stück) und virendichte Schutzhandschuhe (weniger 5,35 Mio. Stück) oder die Einrichtung eines Konsig-nationslagers auf dem Gelände des Auftraggebers in einem rollierenden System für MNS-Masken (weniger 1,34 Mio. Stück) und partikel-filtrierende Halbmasken (weniger 0,74 Mio. Stück) oder die Einrichtung eines Konsignationslagers auf dem Gelände des Auftraggebers in einem rollierenden System für MNS-Masken (weniger 1,34 Mio. Stück) oder die Einrichtung eines Konsignationslagers in einem rollierenden System für Persönliche Schutzausrüstung oder Medizinprodukte oder die Einrichtung eines Konsignationslagers für Persönliche Schutz-ausrüstung oder Medizinprodukte oder die Einrichtung eines Konsignationslagers. Die Mindestreferenz (Referenz 1) wird – soweit kein Ausschluss erfolgt – hin-sichtlich der ihr zuerkannten Bedeutung für die zu vergebenden Leistungen gewichtet und mit einem Punktesystem bewertet. Die Referenzen 2 bis 7 werden – soweit die geforderten Mindestanforderungen erfüllt sind; andernfalls erfolgt die Nichtwertung der Referenz – hinsichtlich der ihnen zuerkannten Bedeutung für die zu vergebenden Leistungen gewichtet und mit einem Punktesystem bewertet.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 8 050,00
Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Eigenerklärung durch Angabe der im Jahr 2024 jahresdurchschnittlich eingesetzten technischen Fachkräfte (d.h. Personen, die über die für die Durchführung ihrer Fachaufgaben zu den in den Referenzen aufgeführten Leistungen erforderlichen Erfahrungen und Kenntnisse der gesetzlichen und behördlichen Vorschriften, der Unfallverhütungsvorschriften sowie der allgemein anerkannten Regeln der Technik verfügen), die mit der Qualitätskontrolle beauftragt waren.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 875,00
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 4
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
Beschreibung: Die Leistungskriterien werden in der Ausschreibungsphase definiert.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 25/03/2025 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 08/04/2025 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB). Teilt die Vergabestelle mit, dass einer Rüge nicht abgeholfen wird, kann ein Nachprüfungsantrag bei der unten angegebenen Vergabekammer nur inner-halb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung schriftlich gestellt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: LGL K1