Das vorliegende Vergabeverfahren wurde als Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb durchgeführt, da gem. VOB/A-EU §3a, Abs. 3, Nr. 2a) bei dem zuvor geführten offenen Verfahren keine Angebote abgegeben worden sind und die ursprünglichen Vertragsunterlagen nicht grundlegend geändert worden sind.
Insgesamt wurden in diesem speziellen Fall sogar 2 offene Verfahren im Vorfeld durchgeführt, leider beide ohne Erfolg, da keine Angebot abgegeben wurden. Somit hat man sich bei dem erneuten Versuch Angebote zu erhalten für ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb entschieden.