152912-2022 - ErgebnisDeutschland-München: Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit
OJ S 58/2022 23/03/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Medien.Bayern GmbH
Postanschrift: Rosenheimer Str. 145e
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81671
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Frau Marie-Charlotte Praetorius
E-Mail: marie.praetorius@medien-bayern.de
Telefon: +49 15904203-319
Fax: +49 8968999-199
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.medien-bayern.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: GmbH
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Freizeit, Kultur und Religion

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Beschaffung von Kreativleistungen (Konzeption, Organisation, Durchführung und Bereitstellung) der Verleihung des Preises "Bayerischer Panther - TV & Streaming Award".
Referenznummer der Bekanntmachung: Bayerischer_Panther_Kreativleistungen_2342_2021
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
79000000 Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Beschaffung von Kreativleistungen (Konzeption, Organisation, Durchführung und Bereitstellung) der Verleihung des Preises "Bayerischer Panther - TV & Streaming Award".
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 1 000 000,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
92200000 Dienstleistungen in Verbindung mit Rundfunk- und Fernsehprogrammen, 92221000 Produktion von Fernsehsendungen
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung: Medien.Bayern GmbH Rosenheimer Str. 145e 81671 München
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Für die Konzeption, Planung und Vorbereitung sowie die Organisation, Umsetzung, Durchführung und Bereitstellung des Preises "Bayerischer Panther - TV & Streaming Award" (Durchführung im Oktober 2022) in München, wird ein Produktionsunternehmen gesucht, das nachweislich Erfahrung in der Umsetzung entsprechender Formate sowie fundierte Kenntnisse der deutschen TV- und Streaminglandschaft hat.
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist daher die Beschaffung von Kreativleistungen (Konzeption, Organisation, Durchführung und Bereitstellung) der Verleihung des Preises "Bayerischer Panther - TV & Streaming Award zu einem Festbetrag in Höhe von 1.000.000, - EUR (netto) für das Jahr 2022.
Die Medien.Bayern GmbH ist der Organisator des Preises und der Veranstalter der Preisverleihung. Der Bayerische Panther wird vom Bayerischen Staatsministerium für Digitales gefördert.
Bei Abgabe der Erstangebote ist zu informatorischen Zwecken ein Rahmenterminplan für die weiteren organisatorischen Schritte bis zum Veranstaltungstag zu erstellen. Es wird ein wöchentlicher Jour fixe zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber stattfinden. Alle Schritte erfolgen in enger Abstimmung mit der Medien.Bayern GmbH.
Der Auftraggeber und die Träger des Preises erhalten alle Rechte an den Materialien, die im Zuge des Preises zur Öffentlichkeitsarbeit genutzt werden sowie die Senderechte zur Live-Übertragung und Ausstrahlung.
Für weitergehende Ausführungen wird auf die Anlage Leistungsbeschreibung (Aufgabenbeschreibung) [Anlage 802] verwiesen.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Persönliche Erfahrung der Projektleitung / Gewichtung: 25
Qualitätskriterium - Name: Ausführungskonzept / Gewichtung: 10
Preis - Gewichtung: 0
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Der Vertrag kann einseitig durch den öffentlichen Auftraggeber zweimal um jeweils ein (1) Jahr (Jahr 2023 und Jahr 2024) zu einem Festbetrag in Höhe von 1.000.000,- EUR (netto) pro Jahr verlängert werden. Der Leistungsumfang und die Vergütung bleiben im Wesentlichen gleich.
Die Verlängerungsoption steht unter dem Vorbehalt einer geschlossenen Finanzierung durch die Träger/Förderer des Preises.
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 218-574410
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:
Bayerischer_Panther_Kreativleistungen
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
15/03/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: LEONINE Holding GmbH
Postanschrift: Taunusstraße 21
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80807
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 1 000 000,00 EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1 000 000,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y1AR3VX
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximiliansstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 8921762-411
Fax: +49 8921762-847
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
18/03/2022