Die Ausschreibung der Maßnahme erfolgt als Verhandlungsverfahren ohne ÖT, zulässig gemäß §13 Abs. 2 Nr. 3 b) und c) SektVO. Die den Schulungen zugrunde liegende Stellwerks-, Rangier- und Bahnübergangstechniken sind von Siemens eigens entwickelte Bauformen/Anlagentypen.