153114-2021 - ErgebnisDeutschland-Mainz: Betrieb von Kantinen
OJ S 60/2021 26/03/2021
Zuschlagsbekanntmachung – Konzession
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/23/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Landtag Rheinland-Pfalz
Postanschrift: Platz der Mainzer Republik 1
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentralabteilung
E-Mail: Ausschreibungen@landtag.rlp.de
Telefon: +49 61312082424
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landtag.rlp.de/de/startseite/
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Betriebsleistungen einer Verpflegungseinrichtung für den Landtag Rheinland-Pfalz
Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-003034
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
55512000 Betrieb von Kantinen
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind Betreiberleistungen für die Verpflegungseinrichtung. Näheres ist aus der Leistungsbeschreibung (Anlage AV1) und dem Konzessionsvertrag im Entwurf (Anlage KV1) zu entnehmen.
II.1.5.
Geschätzter Gesamtwert
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Diese Konzession ist in Lose aufgeteilt: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 3 698 286,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung: Mainz
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind Betreiberleistungen für die Verpflegungseinrichtung. Näheres ist aus der Leistungsbeschreibung (Anlage AV1) und dem Konzessionsvertrag im Entwurf (Anlage KV1) zu entnehmen.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der nachstehenden Kriterien:
II.2.7.
Laufzeit der Konzession
Beginn: 01/05/2021
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Eine Verlängerung ist 2 Mal möglich. Soweit der Konzessionsgeber von allen Verlängerungsoptionen Gebrauch macht, endet der Konzessionsvertrag spätestens mit Ablauf des 30.4.2026.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Vergabeverfahren mit vorheriger Veröffentlichung einer Konzessionsbekanntmachung
IV.1.11.
Hauptmerkmale des Vergabeverfahrens
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 134-331138

Abschnitt V: Vergabe einer Konzession

Eine Konzession/Ein Los wurde vergeben: ja
V.2.
Vergabe einer Konzession
V.2.1.
Tag der Entscheidung über die Konzessionsvergabe
03/03/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: SV Business Catering GmbH
Postanschrift: Elisabeth-Selbert-Str. 13
Ort: Langenfeld
NUTS-Code: DEA1C Mettmann
Land: Deutschland
E-Mail: info@sv-group.de
Telefon: +49 217320770
Fax: +49 21732077103
Internet-Adresse: https://www.sv-group.de
Der Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert der Konzession und zu den wesentlichen Finanzierungsbedingungen
Gesamtwert der Konzession/des Loses: 3 698 286,00 EURPrämien, Zahlungen und sonstige vom öffentlichen Auftraggeber gewährte finanzielle Vorteile: 25 098,00 EURWeitere für den Wert der Konzession relevante Einzelheiten gemäß Artikel 8 Absatz 3 der Richtlinie:
Für den Wert der Konzession wurde der zu erwartende Gesamtumsatz auf die maximale Laufzeit, bei Ausnutzung aller Verlängerungsoptionen, angesetzt zuzüglich geschätzter Zuzahlungen aufgrund der andauernden Pandemie.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Auswahlkriterien:
Zu der Angebots- und Verhandlungsphase werden mindestens 3 Bewerber zugelassen, die dann auf Basis der Vergabeunterlagen zur Abgabe von Erstangeboten aufgefordert werden (vgl. § 51 VgV i. V. m § 12 Abs. 1 KonzVgV).
Sofern die Zahl geeigneter Bewerber unter der Mindestzahl von 3 liegt, behält sich der Auftraggeber vor, das Vergabeverfahren trotzdem fortzuführen, indem er den oder die Bewerber einlädt, die über die geforderte Eignung verfügen (vgl. § 51 Abs. 3 Satz 2 VgV i.V.m § 12 Abs. 1 KonzVgV).
Gibt es mehr als 3 Bewerber, bei denen keine Ausschlussgründe vorliegen und die einen formal ordnungsgemäßen und den Mindestbedingungen entsprechenden Teilnahmeantrag eingereicht haben, behält sich der Auftraggeber aus Gründen des Wettbewerbs vor, mehr als 3 Bewerber zu der Angebots- und Verhandlungsphase zuzulassen. Die Höchstzahl an Bewerbern, die zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert werden, wird auf höchstens 6 festgelegt.
Die Auswahl erfolgt anhand der Referenzprojekte wie folgt:
Kriterium Nr. 1 Anzahl der täglich bereitgestellten Mittagessen (Durchschnittswert gerechnet auf einen Tag) an den Tagen im Leistungszeitraum, an denen diese Mittagessen bereitzustellen waren. Punkte
≥ 450 7 Punkte
≥ 400 < 450 6 Punkte
≥ 350 < 400 5 Punkte
≥ 300 < 350 4 Punkte
≥ 250 < 300 3 Punkte
≥ 200 < 250 2 Punkte
≥ 150 < 200 1 Punkt
≥ 100 < 150 0 Punkte
Kriterium Nr. 2 Anzahl an Gerichtslinien (Hauptgerichte) anlässlich des Mittagessens pro Tag (Durchschnittswert gerechnet auf einen Tag) an den Tagen im Leistungszeitraum, an denen diese Mittagessen bereitzustellen waren; die Salatbar zählt nicht als Hauptgericht Punkte
3 3 Punkte
2 0 Punkte
Pro Referenzprojekt können maximal 10 Punkte erreicht werden (maximal 7 Punkte für das Kriterium Nr. 1 + maximal 3 Punkte für das Kriterium Nr. 2).
Insgesamt können also für die 5 Referenzprojekte bis zu Maximal 50 Punkte (5 x 10 = 50) erzielt werden.
Für den Fall, dass nach Auswertung der Teilnahmeanträge anhand der vorstehenden Auswahlmethode mehrere Bewerber/Bewerbergemeinschaften Punktgleichheit auf einem der hinteren Ränge (insbesondere auf Rang 6) liegen, und der Auftraggeber damit eigentlich mehr als die maximale Anzahl an 6 Bewerber zur Angebotsabgabe auffordern könnte, entscheidet das Los hinsichtlich der hinteren Ränge mit der gleichen Punktzahl, welcher dieser Bewerber/welche dieser Bewerbergemeinschaften zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert wird, damit die Höchstzahl von 6 Bietern nicht überschritten wird.
Tariftreueerklärung
Die Bewerber haben alle Bestimmungen des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz – LTTG), zur Kenntnis zu nehmen und haben dies mit ihrer Unterschritt zu bestätigen.
Hierfür haben die Bewerber das Formblatt „Mustererklärung 1“ (Anlage TW6) auszufüllen und als Bestandteil des Teilnahmeantrags einzureichen.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de
Telefon: +49 6131162234
Fax: +49 613116113
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
22/03/2021