Die das Stadtwerk Regensburg.Mobilität GmbH strebt aktuell eine Umstellung ihrer Busflotte von Dieselantrieb auf emissionsfreie Antriebsformen an. Hierzu werden neue E-Busse beschafft. Ziel des in dieser Ausschreibung genannten Projektes ist es neben der bestehenden Ladeinfrastruktur eine neue, Anlage zu errichten, welche die Ladung der Elektro-Busse anhand von 50 Ladepunkten ermöglicht.
II.1.6.
Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
Die das Stadtwerk Regensburg.Mobilität GmbH strebt aktuell eine Umstellung ihrer Busflotte von Dieselantrieb auf emissionsfreie Antriebsformen an. Hierzu werden neue E-Busse beschafft. Ziel des in dieser Ausschreibung genannten Projektes ist es neben der bestehenden Ladeinfrastruktur eine neue, Anlage zu errichten, welche die Ladung der Elektro-Busse anhand von 50 Ladepunkten ermöglicht.
II.2.11.
Angaben zu Optionen Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Die Ausschreibung beinhaltet die Option einer PV-Anlage mit Batteriespeicher.
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 246-712007
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bezeichnung des Auftrags:
E-Mobilität PUZ
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1.
Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Nordbayern
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsverfahren zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§134 und 160 abs. 3 GWB bleiben unberührt).
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung 09/03/2023