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1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Veterinärmedizinische Universität Wien
Rechtsform des Erwerbers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Bildung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Hochauflösendes Röntgenmikroskop samt weiterführenden Softwaremodulen und Wartung
Beschreibung: An der Veterinärmedizinischen Universität (VMU) Wien wurde das bestehende Röntgenmikroskop Xradia MicroXCT-400 von Carl Zeiss X-Ray Microscopy durch ein neues Gerät ersetzt. Das neue Röntgenmikroskop wird in der Core Facility untergebracht und betrieben. Ein derartiges hochauflösendes Röntgenmikroskop ist für die VMU Wien zwingend erforderlich, um hochauflösende und dreidimensionale Untersuchungen von Weichteil- und Knochengewebe, in der biotechnologischen Grundlagenforschung eingesetzten anorganischen Gerüststrukturen und weiteren biologischen und biomedizinisch relevanten Untersuchungsobjekten vorzunehmen. Im Kontext einer offenen, allgemein zugänglichen Core Facility soll Arbeitsgruppen mit verschiedenen Projektvorhaben die Nutzung des Gerätes ermöglicht werden. Wie bereits das MicroXCT-400 wird auch das neue Gerät über nationale und internationale Infrastrukturnetzwerke externen Nutzern zugänglich gemacht. Die Beschaffung eines neuen, hochauflösenden Röntgenmikroskops ist für die VMU Wien zwingend erforderlich, da der Weiterbetrieb des bestehenden MicroXCT-400 aufgrund seines vom Hersteller mitgeteilten „Out-of-Service“-Status im Falle eines allfälligen Gerätedefekts mit nicht gesicherter Ersatzteilverfügbarkeit und damit mit einem unvertretbaren Ausfallrisiko verbunden ist. Dies kann im Ergebnis dazu führen, dass durch den plötzlichen, nicht vorhersehbaren bzw präventiv verhinderbaren Ausfall des Gerätes interne wie auch externe Forschungsprojekte nicht fortgeführt werden können und hierdurch gefährdet werden. Das neu zu beschaffende Gerät muss zwingend den vollen Leistungsumfang des bestehenden Geräts abdecken, da die Kontinuität bereits laufender (Forschungs-)Arbeiten gewährleistet sein muss. Der konkrete Bedarf an der VMU Wien in Bezug auf die Beschaffung des (neuen) Geräts ergibt sich im Ergebnis aus der zwingenden Notwendigkeit, den infolge des „Out-of-Service“-Status des bisherigen Systems gefährdeten, kontinuierlichen Mess- und Forschungsbetrieb ohne Unterbrechung sicherzustellen, bewilligte Projektverpflichtungen und die sich daraus ergebenden forschungsbedingten Anforderungen fristgerecht zu erfüllen und durch ein dem Stand der Technik entsprechendes Röntgenmikroskop mit erweitertem Probenspektrum und zeitgemäßen Softwareoptionen, verbesserter Bildqualität, verkürzten Scanzeiten, flexibler Datenverarbeitung sowie gesicherter Wartungs- und Ersatzteilverfügbarkeit den verlässlichen, breit zugänglichen Betrieb der Core Facility dauerhaft zu gewährleisten. Vor diesem Hintergrund ist beabsichtigt, im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung gem § 36 Abs 1 Z 3 lit a BVergG 2018 das Gerät „VersaXRM 730" samt Wartung von der Carl Zeiss GmbH zu beschaffen (Zuschlagsentscheidung). Das Gerät „VersaXRM 730" wird in Österreich ausschließlich von der Carl Zeiss GmbH (Laxenburger Straße 2, A-1100 Wien) vertrieben. Zudem werden die hierfür konkret erforderlichen Wartungsleistungen in Österreich ebenfalls ausschließlich von der Carl Zeiss GmbH erbracht. Die zwingenden Leistungsanforderungen an das neu zu beschaffende Gerät ergeben sich aus dem avisierten Einsatzbereich und Forschungszweck sowie den expliziten Erfordernissen der aktuellen und bewilligten Projektvorhaben. Insgesamt muss das neu zu beschaffende Gerät die nachstehenden spezifischen zwingenden Leistungsanforderungen erfüllen: (A)(1) Aufgrund der baulichen Gegebenheiten ist die krangestützte Einbringung zwingend. Die Außenmaße dürfen 210 cm (B) x 175 cm (H) x 120 cm (T) und das Betriebsgewicht 2,7 t (Stahlplatte zur Lastverteilung) nicht überschreiten, um Einbringung und statisch sicheren Betrieb zu gewährleisten. (B) (2) Untersuchungen von Proben mit einer räumlichen Auflösung von < 1 µm sind zwingend erforderlich, um die für geplante Forschungsvorhaben (Untersuchungsobjekt betreffend kortikale Mäuseknochen und mikroskopische Bodenproben) und die sich daraus ergebenen Anwendungen notwendige submikrometrische Detailerkennbarkeit (Osteozytenlakunen, Canaliculi sowie mikrobiell relevante Poren- und Oberflächenstrukturen in Bodenproben) reproduzierbar sicherzustellen. (3) Das System muss über multiple Detektoren unterschiedlicher Größe verfügen, die Vergrößerung bzw. räumliche Auflösung vom Arbeitsabstand entkoppeln, sodass auch bei großen Proben und exzentrischer Rotation ROIs <1–2mm bei Arbeitsabständen bis 70 mm untersucht werden können. (C) (4) Die Röhrenspannung muss zwischen 40 und 150 kVp wählbar sein, um das benötigte bereite Energiespektrum für Weichteile (40 kV), Knochen (90 kV) und anorganische Matrizen (150 kV) abzudecken. Dies ist zwingend für Materialdifferenzierung via Dual-/Mehrfachenergie-Scans und die erforderliche Flexibilität. (5) Die Probenkammer muss Proben von 0,5 bis 300 mm Durchmesser und bis zu 10 kg aufnehmen, um Proben dieser Dimension unzerstört in das Gerät einbringen und untersuchen zu können. Proben müssen in drei Raumachsen (X, Y, Z) bewegbar und 360° drehbar sein, um große Proben präzise für Detailscans zu positionieren. Dies ist insgesamt zwingend, um das gesamte Probenspektrum abzudecken, künftig Großproben zu messen und die notwendige Flexibilität der Core Facility sicherzustellen. (6) Die Kontrollsoftware muss zwingend über einen eingebauten, automatischen Kollisionsschutz für Gerätekomponenten und Probe verfügen. Dieser muss die Geometrie der jeweiligen Probe zwingend mit einer Kamera erfassen und gemeinsam mit den CAD-Modellen der Gerätekomponenten darstellen können. Diese Leistungsanforderung ist zwingend erforderlich, um bei exzentrisch rotierenden Proben Kollisionen zwischen Probe und Gerätekomponenten durch kamerabasierte Geometrieerfassung und virtuelle Schutzhüllen zuverlässig zu verhindern, optimierte Arbeitsabstände für maximale Bildqualität einzustellen und so Geräteschutz, Betriebssicherheit und Messkontinuität zu gewährleisten (zu den weiteren zwingenden Leistungsanforderungen (D7 und D8) vgl Punkt „Sonstige Begründung“).
Kennung des Verfahrens: 88f9d5b1-eaf5-462f-adb9-e5ed867ea7df
Interne Kennung: Hochauflösendes Röntgenmikroskop
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 38510000 Mikroskope
Zusätzliche Einstufung (cpv): 38000000 Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Wien (AT130)
Land: Österreich
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Wie bereits in der freiwilligen Ex-ante-Transparenzbekanntmachung (Zuschlagsentscheidung) angekündigt, wurde der Zuschlag nunmehr nach Ablauf einer Stillhaltefrist von 10 Tagen (gerechnet ab dem Tag der erstmaligen Verfügbarkeit der freiwilligen Ex-ante-Transparenzbekanntmachung) erteilt und somit der Vertrag abgeschlossen. Vgl in diesem Zusammenhang für weitere Details die Ex-Ante Transparenzbekanntmachung im Amtsblatt der EU (https://ted.europa.eu/de/notice/-/detail/105469-2026) vom 13.2.2026. Festgehalten wird, dass gegenständlicher Auftrag einen unbefristeten Wartungsvertrag mit einem Kündigungsverzicht für die ersten 4 Jahre nach Ablauf der Garantie enthält. Vor diesem Hintergrund wurde im Feld „Laufzeit des Vertrages“ der gegenständlichen Bekanntmachung eine Laufzeit von 48 Monaten angegeben.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
5. Los
5.1.
Los: LOT-1827
Titel: Hochauflösendes Röntgenmikroskop samt weiterführenden Softwaremodulen und Wartung
Beschreibung: An der Veterinärmedizinischen Universität (VMU) Wien wurde das bestehende Röntgenmikroskop Xradia MicroXCT-400 von Carl Zeiss X-Ray Microscopy durch ein neues Gerät ersetzt. Das neue Röntgenmikroskop wird in der Core Facility untergebracht und betrieben. Ein derartiges hochauflösendes Röntgenmikroskop ist für die VMU Wien zwingend erforderlich, um hochauflösende und dreidimensionale Untersuchungen von Weichteil- und Knochengewebe, in der biotechnologischen Grundlagenforschung eingesetzten anorganischen Gerüststrukturen und weiteren biologischen und biomedizinisch relevanten Untersuchungsobjekten vorzunehmen. Im Kontext einer offenen, allgemein zugänglichen Core Facility soll Arbeitsgruppen mit verschiedenen Projektvorhaben die Nutzung des Gerätes ermöglicht werden. Wie bereits das MicroXCT-400 wird auch das neue Gerät über nationale und internationale Infrastrukturnetzwerke externen Nutzern zugänglich gemacht. Die Beschaffung eines neuen, hochauflösenden Röntgenmikroskops ist für die VMU Wien zwingend erforderlich, da der Weiterbetrieb des bestehenden MicroXCT-400 aufgrund seines vom Hersteller mitgeteilten „Out-of-Service“-Status im Falle eines allfälligen Gerätedefekts mit nicht gesicherter Ersatzteilverfügbarkeit und damit mit einem unvertretbaren Ausfallrisiko verbunden ist. Dies kann im Ergebnis dazu führen, dass durch den plötzlichen, nicht vorhersehbaren bzw präventiv verhinderbaren Ausfall des Gerätes interne wie auch externe Forschungsprojekte nicht fortgeführt werden können und hierdurch gefährdet werden. Das neu zu beschaffende Gerät muss zwingend den vollen Leistungsumfang des bestehenden Geräts abdecken, da die Kontinuität bereits laufender (Forschungs-)Arbeiten gewährleistet sein muss. Der konkrete Bedarf an der VMU Wien in Bezug auf die Beschaffung des (neuen) Geräts ergibt sich im Ergebnis aus der zwingenden Notwendigkeit, den infolge des „Out-of-Service“-Status des bisherigen Systems gefährdeten, kontinuierlichen Mess- und Forschungsbetrieb ohne Unterbrechung sicherzustellen, bewilligte Projektverpflichtungen und die sich daraus ergebenden forschungsbedingten Anforderungen fristgerecht zu erfüllen und durch ein dem Stand der Technik entsprechendes Röntgenmikroskop mit erweitertem Probenspektrum und zeitgemäßen Softwareoptionen, verbesserter Bildqualität, verkürzten Scanzeiten, flexibler Datenverarbeitung sowie gesicherter Wartungs- und Ersatzteilverfügbarkeit den verlässlichen, breit zugänglichen Betrieb der Core Facility dauerhaft zu gewährleisten. Vor diesem Hintergrund ist beabsichtigt, im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung gem § 36 Abs 1 Z 3 lit a BVergG 2018 das Gerät „VersaXRM 730" samt Wartung von der Carl Zeiss GmbH zu beschaffen (Zuschlagsentscheidung). Das Gerät „VersaXRM 730" wird in Österreich ausschließlich von der Carl Zeiss GmbH (Laxenburger Straße 2, A-1100 Wien) vertrieben. Zudem werden die hierfür konkret erforderlichen Wartungsleistungen in Österreich ebenfalls ausschließlich von der Carl Zeiss GmbH erbracht. Die zwingenden Leistungsanforderungen an das neu zu beschaffende Gerät ergeben sich aus dem avisierten Einsatzbereich und Forschungszweck sowie den expliziten Erfordernissen der aktuellen und bewilligten Projektvorhaben. Insgesamt muss das neu zu beschaffende Gerät die nachstehenden spezifischen zwingenden Leistungsanforderungen erfüllen: (A)(1) Aufgrund der baulichen Gegebenheiten ist die krangestützte Einbringung zwingend. Die Außenmaße dürfen 210 cm (B) x 175 cm (H) x 120 cm (T) und das Betriebsgewicht 2,7 t (Stahlplatte zur Lastverteilung) nicht überschreiten, um Einbringung und statisch sicheren Betrieb zu gewährleisten. (B) (2) Untersuchungen von Proben mit einer räumlichen Auflösung von < 1 µm sind zwingend erforderlich, um die für geplante Forschungsvorhaben (Untersuchungsobjekt betreffend kortikale Mäuseknochen und mikroskopische Bodenproben) und die sich daraus ergebenen Anwendungen notwendige submikrometrische Detailerkennbarkeit (Osteozytenlakunen, Canaliculi sowie mikrobiell relevante Poren- und Oberflächenstrukturen in Bodenproben) reproduzierbar sicherzustellen. (3) Das System muss über multiple Detektoren unterschiedlicher Größe verfügen, die Vergrößerung bzw. räumliche Auflösung vom Arbeitsabstand entkoppeln, sodass auch bei großen Proben und exzentrischer Rotation ROIs <1–2mm bei Arbeitsabständen bis 70 mm untersucht werden können. (C) (4) Die Röhrenspannung muss zwischen 40 und 150 kVp wählbar sein, um das benötigte bereite Energiespektrum für Weichteile (40 kV), Knochen (90 kV) und anorganische Matrizen (150 kV) abzudecken. Dies ist zwingend für Materialdifferenzierung via Dual-/Mehrfachenergie-Scans und die erforderliche Flexibilität. (5) Die Probenkammer muss Proben von 0,5 bis 300 mm Durchmesser und bis zu 10 kg aufnehmen, um Proben dieser Dimension unzerstört in das Gerät einbringen und untersuchen zu können. Proben müssen in drei Raumachsen (X, Y, Z) bewegbar und 360° drehbar sein, um große Proben präzise für Detailscans zu positionieren. Dies ist insgesamt zwingend, um das gesamte Probenspektrum abzudecken, künftig Großproben zu messen und die notwendige Flexibilität der Core Facility sicherzustellen. (6) Die Kontrollsoftware muss zwingend über einen eingebauten, automatischen Kollisionsschutz für Gerätekomponenten und Probe verfügen. Dieser muss die Geometrie der jeweiligen Probe zwingend mit einer Kamera erfassen und gemeinsam mit den CAD-Modellen der Gerätekomponenten darstellen können. Diese Leistungsanforderung ist zwingend erforderlich, um bei exzentrisch rotierenden Proben Kollisionen zwischen Probe und Gerätekomponenten durch kamerabasierte Geometrieerfassung und virtuelle Schutzhüllen zuverlässig zu verhindern, optimierte Arbeitsabstände für maximale Bildqualität einzustellen und so Geräteschutz, Betriebssicherheit und Messkontinuität zu gewährleisten (zu den weiteren zwingenden Leistungsanforderungen (D7 und D8) vgl Punkt „Sonstige Begründung“).
Interne Kennung: 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 38510000 Mikroskope
Zusätzliche Einstufung (cpv): 38000000 Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Zusätzliche Wartungsleistungen und Schulung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Wien (AT130)
Land: Österreich
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 27/02/2026
Laufzeit: 48 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Zusätzliche Informationen: Wie bereits in der freiwilligen Ex-ante-Transparenzbekanntmachung (Zuschlagsentscheidung) angekündigt, wurde der Zuschlag nunmehr nach Ablauf einer Stillhaltefrist von 10 Tagen (gerechnet ab dem Tag der erstmaligen Verfügbarkeit der freiwilligen Ex-ante-Transparenzbekanntmachung) erteilt und somit der Vertrag abgeschlossen. Vgl in diesem Zusammenhang für weitere Details die Ex-Ante Transparenzbekanntmachung im Amtsblatt der EU (https://ted.europa.eu/de/notice/-/detail/105469-2026) vom 13.2.2026. Festgehalten wird, dass gegenständlicher Auftrag einen unbefristeten Wartungsvertrag mit einem Kündigungsverzicht für die ersten 4 Jahre nach Ablauf der Garantie enthält. Vor diesem Hintergrund wurde im Feld „Laufzeit des Vertrages“ der gegenständlichen Bekanntmachung eine Laufzeit von 48 Monaten angegeben.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundesverwaltungsgericht
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß den entsprechenden gesetzlichen Vorgaben
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 1 425 940,00 EUR
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige Begründung: Zusätzlich muss das neue Geräte die nachstehenden weiterführenden Softwaremodule (D) als zwingende Leistungsanforderungen umfassen: (7) Software für die Verarbeitung von Mehrfachenergie-Scans (Dual Energy Scans): Der Hersteller muss ein Softwaremodul anbieten, das die Registrierung und Weiterverarbeitung von Dual-Energy-Daten per Kontrastoptimierung und 2D Dual Energy Histogramm-Segmentierung erlaubt. Diese Leistungsanforderung ist zwingend erforderlich, um Dual-Energy-Scans „end-to-end“ (Aufnahme, Rekonstruktion, Weiterverarbeitung) mit subpixelgenauer Registrierung, 2D-Dual-Energy-Histogramm, interaktiver Kontrastoptimierung und wirksamer, ROI-gestützter Segmentierung samt Maskenexport durchzuführen und damit die geplante materialspezifische Trennung (zB Gefäße vs Knochen, kontrastiertes Weichgewebe vs Knochen) zu gewährleisten. Zugleich ist die geforderte Herstellersoftware zwingend erforderlich, weil sie zum einen die bereits an der VMU Wien über zehn Jahre entwickelten Dual-Energy-Protokolle erstmals skalierbar in den Routinebetrieb der Core Facility überführt und nur so Dual-Energy-CT für größere Studien und eine höhere Probenanzahl praktikabel macht, was für die fristgerechte Abwicklung interner und externer Projekte im Core-Facility-Betrieb essenziell ist, und zum anderen, um die geplanten materialspezifischen Trennungen verlässlich und in der erforderlichen Fallzahl zu erbringen und den international sichtbaren Leistungsanspruch der VMU Wien in der mikroskopischen Dual-Energy-CT zu erfüllen. (8) DNN-basierte Schnittrekonstruktion: Der Hersteller muss ein Softwaremodul anbieten, das die Rekonstruktion von CT-Schnitten mithilfe von Deep-Neural-Network-Algorithmen ermöglicht. Die DNN-basierte Schnittrekonstruktion ist zwingend erforderlich, weil sie zwei für den Core-Facility-Betrieb entscheidende Zielsetzungen gleichzeitig erfüllt: A) Signifikant kürzere Scanzeiten bei gleichbleibender Bildqualität: Einerseits ermöglicht die gegenständliche Leistungsanforderung die Scanzeit – bei annähernd gleicher Bildqualität – deutlich zu verringern. Dies bietet im Einsatzbereich einer offen zugänglichen Core Facility zwei elementare Vorteile: Zum einen können durch die verkürzte Scanzeit mehr Proben bearbeitet und somit mehr Userprojekte abgewickelt werden. Zum anderen reduzieren sich durch verkürzte Scanzeiten auch die Scankosten, was den Zugang zu der Technologie für einen größeren Userkreis ermöglicht. Beides erweitert somit den Zugang zur Infrastruktur für einen größeren Nutzerkreis und erhöht die wissenschaftliche Output-Kapazität signifikant und sind zentrale Kriterien für den Auftrag, eine offen zugängliche Core Facility effizient zu betreiben. B) Signifikant höhere Bildqualität bei unveränderter Scanzeit: Andererseits ermöglicht die DNN-basierte Schnittkonstruktion bei gleichbleibender Scanzeit eine deutliche Verbesserung der Bildqualität, was vor allem bei sehr kleinen Untersuchungsobjekten (räumliche Auflösung < 1 µm) die Qualität der Analyse deutlich verbessert. Für einige konkrete Projektvorhaben (zB Untersuchung mikrobiell relevanter Poren- und Oberflächenstrukturen in Bodenproben) ist eine höchstmögliche Bildqualität, welche nur durch den Einsatz von DNN-basierter Schnittrekonstruktion erzielt werden kann, zwingend erforderlich. Zusammenfassend ist die gegenständliche Leistungsanforderung eines DNN-Rekonstruktionsmodul (funktional) zwingend erforderlich, um die Wirtschaftlichkeit und Zugänglichkeit des Betriebs ebenso sicherzustellen wie eine höchstmögliche Qualität bei besonders hochauflösenden forschungsbedingten Anwendungen und damit die Zielerreichung im Core-Facility-Kontext unmittelbar zu ermöglichen. Im Ergebnis ergeben sich damit insgesamt acht zwingende Leistungsanforderungen an das zu beschaffende Gerät. Die Wartung muss regelmäßig nach Herstellervorgaben inkl Kalibrierung erfolgen, weil nur so Spezifikationskonformität, stabile Ausrichtung, frühe Verschleißerkennung und reproduzierbare Messdaten ohne Stillstände gesichert sind; kurze Reaktionszeiten im Störfall sind zwingend, um Ausfallzeiten zu minimieren, Projektfristen zu halten und den Core-Facility-Betrieb aufrechtzuerhalten; Lieferung/Austausch aller Ersatz- und Verschleißteile ist zwingend, um Bildqualität, Sicherheit und Verfügbarkeit zu sichern; laufende Updates der Steuerungssoftware beheben Fehler/Sicherheitslücken, optimieren Leistung und erhalten die Validität der Messergebnisse. Im Vorfeld erfolgte eine umfassende Markterhebung, bei der potenzielle Hersteller von MicroCT-Systemen identifiziert und in Folge hinsichtlich des Erfüllens der zwingenden Leistungsanforderungen (A–D) detailliert geprüft wurden. Allerdings erfüllt nur das Gerät „VersaXRM 730“ der Carl Zeiss GmbH sämtliche zwingenden Leistungsanforderungen. Die geprüften alternativen Geräte möglicher anderer Hersteller erfüllen im Vergleich zum Gerät der Carl Zeiss GmbH die spezifischen zwingenden Leistungsanforderungen nicht oder nur teilweise. Es bestehen somit keine vernünftigen Alternativen oder Ersatzlösungen. Der nicht vorhandene Wettbewerb ist nicht das Ergebnis einer künstlichen Einschränkung der Auftragsvergabeparameter. Das Gerät „VersaXRM 730“ wird in Österreich ausschließlich von der Carl Zeiss GmbH (Laxenburger Straße 2, A-1100 Wien) vertrieben. Zudem werden die hierfür konkret erforderlichen Wartungsleistungen in Österreich ebenfalls ausschließlich von der Carl Zeiss GmbH erbracht. Vor diesem Hintergrund wurde im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung gem § 36 Abs 1 Z 3 lit a BVergG 2018 nach Bekanntmachung der Zuschlagsentscheidung im Rahmen einer Ex-Ante-Transparenzbekanntmachung und Ablauf der 10-tägigen Stillhaltefrist das Gerät „VersaXRM 730" samt Wartung von der Carl Zeiss GmbH beschafft.
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-1827
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Carl Zeiss GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: Carl Zeiss GmbH
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-1827
Wert des Angebots: 1 425 940,00 EUR
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: nein
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Hochauflösendes Röntgenmikroskop samt weiterführenden Softwaremodulen und Wartung
Titel: Hochauflösendes Röntgenmikroskop samt weiterführenden Softwaremodulen und Wartung
Datum des Vertragsabschlusses: 27/02/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
8. Organisationen
8.1.
ORG-6501
Offizielle Bezeichnung: Veterinärmedizinische Universität Wien
Registrierungsnummer: 9110001713487
Postanschrift: Veterinärplatz 1
Stadt: Wien
Postleitzahl: 1210
Land, Gliederung (NUTS): Wien (AT130)
Land: Österreich
Telefon: +43 1250771122
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-6820
Offizielle Bezeichnung: Bundesverwaltungsgericht
Registrierungsnummer: 9110008059823
Postanschrift: Erdbergstraße 192-196
Stadt: Wien
Postleitzahl: 1030
Land, Gliederung (NUTS): Wien (AT130)
Land: Österreich
Telefon: +43 160149
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-4024
Offizielle Bezeichnung: Carl Zeiss GmbH
Registrierungsnummer: 117544i
Postanschrift: Laxenburger Straße 2
Stadt: Wien
Postleitzahl: 1100
Land, Gliederung (NUTS): Wien (AT130)
Land: Österreich
Telefon: +43 1 795 18-0
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-1827
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: abc59b81-72b4-4b0a-afa9-3ffd63f45162 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 04/03/2026 13:42:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 153134-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 45/2026
Datum der Veröffentlichung: 05/03/2026