153933-2026 - Wettbewerb
Deutschland – Fernsprech- und Datenübertragungsdienste – ÄNDERUNGSBEKANNTMACHUNG zu Los 3 - Dienstleistungskonzession zur Anbindung unterversorgter Gebiete (Dunkelgraue Flecken) des Rhein-Sieg-Kreises an ein Gigabit-Breitbandnetz unter Gewährung einer Investitionsbeihilfe
OJ S 45/2026 05/03/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungRhein-Sieg-Kreis, Der Landrat
E-Mailkreisverwaltung@rhein-sieg-kreis.de
Rechtsform des ErwerbersLokale Gebietskörperschaft
Der Erwerber ist ein Auftraggeber
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelÄNDERUNGSBEKANNTMACHUNG zu Los 3 - Dienstleistungskonzession zur Anbindung unterversorgter Gebiete (Dunkelgraue Flecken) des Rhein-Sieg-Kreises an ein Gigabit-Breitbandnetz unter Gewährung einer Investitionsbeihilfe
BeschreibungDer Rhein-Sieg-Kreis (nachfolgend: „Konzessionsgeber“) hat das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seinen Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen, Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden. Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes „Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabitförderung 2.0) einen Förderantrag gestellt und Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen. Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung nach der „Richtlinie des Landes zur Kofinanzierung des Bundesprogramms „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland – Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0)“ beantragt, ein vorzeitiger Maßnahmebeginn wurde daraufhin zugelassen. Die Förderung soll dabei durch eine Investitionsbeihilfe in Höhe der sog. Wirtschaftlichkeitslücke, d.h. in Höhe der Differenz zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert der Ausgaben für den Netzaufbau und -betrieb, erfolgen. Details siehe Vergabeunterlagen, herunterzuladen unter https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYYBD3AB/documents.
Kennung des Verfahrens30fd688b-1f53-499a-b50f-c720011ead2d
Vorherige Bekanntmachung10563-2025
Interne Kennung11.4 - 25-0004a-01-KONZ
VerfahrensartVerhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64210000 Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 32571000 Kommunikationsinfrastruktur, 32412000 Kommunikationsnetz
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Rhein-Sieg-Kreis (DEA2C)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenDie vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs.1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Das Vergabeverfahren umfasst ein Los. Die Dienstleistungskonzession hat den Zweck, die Bereitstellung und den Betrieb eines öffentlichen Kommunikationsnetzes sowie die Bereitstellung von öffentlichen Kommunikationsnetzen im Ausbaugebiet zu ermöglichen. Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes „Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabitförderung 2.0) einen Förderantrag gestellt und Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen. Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung nach der „Richtlinie des Landes zur Kofinanzierung des Bundesprogramms „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland – Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0)“ beantragt, ein vorzeitiger Maßnahmebeginn wurde daraufhin zugelassen. Die Förderung soll dabei durch eine Investitionsbeihilfe in Höhe der sog. Wirtschaftlichkeitslücke, d.h. in Höhe der Differenz zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert der Ausgaben für den Netzaufbau und -betrieb, erfolgen. Das Gigabit-Netz im Ausbaugebiet soll gemäß dem vorläufigen Zuwendungsbescheid bis spätestens 31.10.2026 vollständig errichtet und mit den geforderten Bandbreiten in Betrieb genommen sein. Der Konzessionsgeber hat bereits am 07.01.2025 EU-weit (Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 10563-2025) bzw. am 08.01.2025 auf https://projekttraeger-breitband.de ein Ausschreibungsverfahren in 8 Losen bekannt gemacht. Dieses Verfahren wurde als ein zweistufiges Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb vorgesehen. Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs wurden bereits geeignete Bieter identifiziert, die auch bereits ein Erstangebot eingereicht haben und mit denen auch bereits Bietergespräche geführt wurden; verbindliche Angebote wurden ebenfalls bereits eingereicht. Das Verhandlungsverfahren ist somit zwar eingeleitet, aber noch nicht abgeschlossen. Aufgrund des Abrückens eines Telekommunikationsunternehmens vom verbindlich zugesicherten eigenwirtschaftlichen Ausbau im Gebiet von Los 3 (Königswinter)/jetzt Los 1 während des laufenden Verfahrens wurden diese Adressen nunmehr noch in die Ausschreibung und neu hinzugenommen. Der Umfang des Loses beträgt jetzt 402 Adressen (anstelle von bisher 229 Adressen). Die Veränderung des Ausbaugebiets in Los 3 erfordert eine entsprechende Anpassung der vorliegenden Ausschreibung zur Beauftragung eines Konzessionsnehmers. Entsprechend handelt es sich bei der vorliegenden Bekanntmachung um eine Änderungsbekanntmachung, die Unternehmen, die sich bislang nicht an der vorliegenden Ausschreibung beteiligt haben, in Anbetracht der neuen Rahmenbedingungen eine Beteiligung an der Ausschreibung ermöglichen soll. Unternehmen, die sich bereits im Rahmen der ersten Bekanntmachung beworben haben und gegenwärtig noch am Verfahren beteiligt sind, müssen sich nicht erneut bewerben; diese Unternehmen bleiben weiterhin am Verfahren beteiligt. Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb in zwei Stufen durchgeführt (§ 12 Abs. 1 S. 2 KonzVgV). Auf der ersten Stufe (Teilnahmewettbewerb) müssen Bewerber innerhalb der Teilnahmefrist Teilnahmeanträge einreichen, die sämtlichen Anforderungen dieser Bekanntmachung und des Begleitdokuments (https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/ CXPTYYBD3AB/documents) genügen müssen. Weiterführende Informationen zu der rechtlichen Einordnung des Auftragsgegenstandes, zu der Verfahrensart und zu der Durchführung des Verfahrens ergeben sich aus den Vergabeunterlagen. Es sind ausschließlich elektronische Teilnahmeanträge/Angebote über das Vergabeportal (s. obenstehender Link) unter Zuhilfenahme des Bietertools zugelassen. Zu diesbezüglichen Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen. Sofern sich im Verlauf der Teilnahme-/Angebotsfrist die Notwendigkeit der Anpassung von Teilnahme-/ Vergabeunterlagen ergibt, ist das jeweils aktuellste Formular zu verwenden. Über evtl. notwendige Änderungen werden die registrierten Bewerber durch Bewerberkommunikationen unterrichtet. Es wird daher empfohlen, vor Abgabe der Unterlagen die Aktualität der hochgeladenen Dokumente zu prüfen. Bewerber haben mit ihrem Teilnahmeantrag anzugeben, auf welches Los bzw. welche Lose sich der Teilnahmeantrag erstreckt. Die Kommunikation zwischen Konzessionsgeber und Bewerbern/Bietern erfolgt ausschließlich über das Vergabeportal. Der Konzessionsgeber stellt alle Fragen und Antworten zu dem Verfahren auf dem Vergabeportal anonymisiert zur Verfügung. Der Konzessionsgeber geht davon aus, dass der Bieter die ggf. notwendigen Genehmigungen zur Weitergabe personenbezogener Daten von den Betroffenen eingeholt hat. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung entsprechender Erklärungen vor. Mit dieser Bekanntmachung wird der öffentliche Konzessionsgeber nicht zur Gewährung einer Beihilfe verpflichtet. Insbesondere bleibt es dem öffentlichen Konzessionsgeber die Aufhebung des Vergabeverfahrens vorbehalten, sollte sich das Gesamtprojekt als gesamtwirtschaftlich nicht darstellbar bzw. finanzierbar erweisen. Sofern sich während des laufenden Ausschreibungsverfahrens in den einzelnen Losen Änderungen des Gebietszuschnitts, z. B. durch verbindliche eigenwirtschaftliche Ausbauzusagen von Telekommunikationsunternehmen, ergeben, behält sich der Konzessionsgeber vor, eine entsprechende Anpassung der ausschreibungsgegenständlichen Adressen im jeweiligen Ausbaugebiet vorzunehmen. Im Falle entsprechender Anpassungen werden sodann alle in dem Verfahren beteiligten Bewerber/ Bieter aufgefordert, die Anpassungen bei der Angebotserstellung entsprechend zu berücksichtigen bzw. bereits abgegebene Angebote entsprechend zu überarbeiten. Weiterführende Informationen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen. Rückfragen zum Ablauf des Vergabeverfahrens, den abzugebenden Erklärungen und/oder zu den Vergabeunterlagen sind rechtzeitig ausschließlich über das Vergabeportal (www.vergabe.nrw.de / www.vmp-rheinland.de) an die Vergabestelle zu richten. Änderungen zum Verfahren werden ausschließlich über den Vergabemarktplatz https://www.vmp-rheinland.de, https://projekttraeger-breitband.de und das Portal https://ted.europa.eu bekannt gemacht. HINWEIS: Bei der unter Ziff. 5.1.12 der vorliegenden Bekanntmachung angegebenen Frist handelt es sich entgegen der dortigen Bezeichnung nicht um die Frist für den Eingang der Angebote, sondern um die Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/23/EU
konzvgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der AusschlussgründeBekanntmachung
KorruptionIm Übrigen wird auf die Ausschlussgründe entsprechend §§ 123, 124 GWB sowie die insoweit mit dem Teilnahmeantrag abzugebenden Eigenerklärung verwiesen.
5. Los
5.1.
LosLOT-0000
TitelKönigswinter
BeschreibungDer Rhein-Sieg-Kreis (nachfolgend: „Konzessionsgeber“) hat das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seinen Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen im Gebiet abgeschlossen werden. Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes „Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabitförderung 2.0) einen Förderantrag gestellt und Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen. Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung nach der „Richtlinie des Landes zur Kofinanzierung des Bundesprogramms „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland – Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0)“ beantragt, ein vorzeitiger Maßnahmebeginn wurde daraufhin zugelassen. Die Förderung soll dabei durch eine Investitionsbeihilfe in Höhe der sog. Wirtschaftlichkeitslücke, d.h. in Höhe der Differenz zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert der Ausgaben für den Netzaufbau und -betrieb, erfolgen. Das Gigabit-Netz im Ausbaugebiet soll gemäß dem vorläufigen Zuwendungsbescheid bis spätestens 31.10.2026 vollständig errichtet und mit den geforderten Bandbreiten in Betrieb genommen sein. Der Umfang des Loses betrug bisher 229 Adressen. Der Konzessionsgeber hat bereits am 07.01.2025 EU-weit bzw. am 08.01.2025 auf https://projekttraeger-breitband.de ein Ausschreibungsverfahren bekannt gemacht. Dieses Verfahren wurde als ein zweistufiges Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb vorgesehen. Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs wurden bereits geeignete Bieter identifiziert, die auch bereits ein Erstangebot eingereicht haben und mit denen auch bereits Bietergespräche geführt wurden; verbindliche Angebote wurden ebenfalls bereits eingereicht. Das Verhandlungsverfahren ist somit zwar eingeleitet, aber noch nicht abgeschlossen. Aufgrund des Abrückens eines Telekommunikationsunternehmens vom verbindlich zugesicherten eigenwirtschaftlichen Ausbau im Gebiet von Los 3 (Königswinter) während des laufenden Verfahrens wurden diese Adressen nunmehr noch in die Ausschreibung und zu Los 3 hinzugenommen. Der Umfang des Loses beträgt jetzt 402 Adressen (anstelle von bisher 229 Adressen). Die Veränderung des Ausbaugebiets in Los 3 erfordert eine entsprechende Anpassung der vorliegenden Ausschreibung zur Beauftragung eines Konzessionsnehmers. Entsprechend handelt es sich bei der vorliegenden Bekanntmachung um eine Änderungsbekanntmachung, die Unternehmen, die sich bislang nicht an der vorliegenden Ausschreibung beteiligt haben, in Anbetracht der neuen Rahmenbedingungen eine Beteiligung an der Ausschreibung ermöglichen soll. Unternehmen, die sich bereits im Rahmen der ersten Bekanntmachung beworben haben und gegenwärtig noch am Verfahren beteiligt sind, müssen sich nicht erneut bewerben; diese Unternehmen bleiben weiterhin am Verfahren beteiligt. Details siehe Vergabeunterlagen.
Interne KennungLos 1 (ehemals Los 3)
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64210000 Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 32571000 Kommunikationsinfrastruktur, 32412000 Kommunikationsnetz
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtBad Honnef
Land, Gliederung (NUTS)Rhein-Sieg-Kreis (DEA2C)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit84 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
Informationen über frühere Bekanntmachungen
Kennung der vorherigen Bekanntmachung10563-2025
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumEintragung in das Handelsregister
Beschreibung des EignungskriteriumsSofern nachfolgend auf eine Anlage verwiesen wird, steht diese unter https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYYBD3AB/documents zum Download zur Verfügung. ============================================================= HINWEIS: Da systembedingt nur beschränkte Auswahlmöglichkeiten hinsichtlich der Benennung der Eignungskriterien bestehen, wurde auf die naheliegendste Bezeichnung für das nachfolgende Eignungskriterium/ die nachfolgenden Eignungskriterien zurückgegriffen. Die nachfolgenden Eignungskriterien sind im Begleitdokument zur Bekanntmachung unter Ziff. 4 e) bb) (2) mit "Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister" überschrieben. ============================================================= - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB bzw. Nachweis von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB, Formblatt „Eigenerklärung Ausschlussgründe“ (Anlage 2). - Angabe der Registernummer und des Registergerichts in dem Formular „Teilnahmeantrag“ (Anlage 1) nebst Kopie des Auszugs aus dem Berufs- oder Handelsregister bzw. vergleichbarer Nachweis (nicht älter als 1 Jahr). - Angabe der Nationalen Identifikationsnummer, der Größe des Wirtschaftsteilnehmers sowie zur Nationalität des Eigentümers in dem Formblatt „Eigenerklärung zum Bieter“ (Anlage 3). - Bestätigung der Erfüllung der Verpflichtung der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung durch entsprechende Angabe in dem Formular „Teilnahmeantrag“ (Anlage 1). - Bei Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften: Formblatt „Bewerber- bzw. Bietergemeinschaftserklärung“ (Anlage 4). - Bei Nachunternehmern: Formblatt „Unteraufträge“ (Anlage 5) sowie Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers (Anlage 6). - Bei Eignungsleihe: Formblatt „Unteraufträge“ (Anlage 5) sowie Verpflichtungserklärung des eignungsbeliehenen Unternehmens (Anlage 6). - Eigenerklärung über die Einhaltung der Russland-Sanktionen anlässlich der am 8. April 2022 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (EU) 2022/576 zur Umsetzung von Russland-Sanktionen durch Unterzeichnung des Formulars „Eigenerklärung Russland-Sanktionen“) (Anlage 7).

KriteriumGenehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
Beschreibung des EignungskriteriumsSofern nachfolgend auf eine Anlage verwiesen wird, steht diese unter https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYYBD3AB/documents zum Download zur Verfügung. ============================================================= HINWEIS: Da systembedingt nur beschränkte Auswahlmöglichkeiten hinsichtlich der Benennung der Eignungskriterien bestehen, wurde auf die naheliegendste Bezeichnung für das nachfolgende Eignungskriterium/ die nachfolgenden Eignungskriterien zurückgegriffen. Die nachfolgenden Eignungskriterien sind im Begleitdokument zur Bekanntmachung unter Ziff. 4 e) bb) (2) mit "Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister" überschrieben. ============================================================= - Bestätigung der Meldung nach § 6 TKG a.F./ § 5 TKG n.F. bei der Bundesnetzagentur durch entsprechende Angabe in dem Formular „Teilnahmeantrag“ (Anlage 1) nebst Kopie der Meldebestätigung nach § 6 TKG a.F./ § 5 TKG n.F.

KriteriumAllgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung des EignungskriteriumsSofern nachfolgend auf eine Anlage verwiesen wird, steht diese unter https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYYBD3AB/documents zum Download zur Verfügung. ============================================================= HINWEIS: Da systembedingt nur beschränkte Auswahlmöglichkeiten hin-sichtlich der Benennung der Eignungskriterien bestehen, wurde auf die naheliegendste Bezeichnung für das nachfolgende Eignungskriterium/ die nachfolgenden Eignungskriterien zurückgegriffen. Die nachfolgenden Eignungskriterien sind im Begleitdokument zur Bekanntmachung unter Ziff. 4 e) bb) (2) mit "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" überschrieben. ============================================================= - Angabe der Umsatzerlöse gemäß §§ 275, 277 HGB in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023, 2024, 2025) einschließlich des Umsatzes in dem Tätigkeitsbereich der vorliegenden Konzession durch entsprechende Angabe in dem Formular „Teilnahmeantrag“ (Anlage 1). Sollten die Umsatzzahlen aus dem Jahr 2025 noch nicht vorliegen, sind die Umsatzzahlen aus den Jahren 2022, 2023 und 2024 anzugeben. - Kopien der Jahresabschlüsse bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2023, 2024, 2025). Sollte der Jahresabschluss aus dem Jahr 2025 noch nicht vorliegen, sind die Kopien der Jahresabschlüsse aus den Jahren 2022, 2023 und 2024 einzureichen. Sofern keine Jahresabschlusspflicht besteht, sind stattdessen für die betreffenden Geschäftsjahre 2023, 2024 und 2025 bzw. 2022, 2023 und 2024 aussagekräftige Gewinn- und Verlustrechnungen einzureichen.

KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des EignungskriteriumsSofern nachfolgend auf eine Anlage verwiesen wird, steht diese unter https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYYBD3AB/documents zum Download zur Verfügung. ============================================================= HINWEIS: Da systembedingt nur beschränkte Auswahlmöglichkeiten hinsichtlich der Benennung der Eignungskriterien bestehen, wurde auf die naheliegendste Bezeichnung für das nachfolgende Eignungskriterium/ die nachfolgenden Eignungskriterien zurückgegriffen. Die nachfolgenden Eignungskriterien sind im Begleitdokument zur Bekanntmachung unter Ziff. 4 e) bb) (2) mit "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" überschrieben. ============================================================= - Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 5.000.000,00 € (zweifach maximiert je Versicherungsjahr) jeweils für Personen-, Sach- und Vermögensschäden durch entsprechende Angabe in dem Formular „Teilnahmeantrag“ (Anlage 1).

KriteriumReferenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des EignungskriteriumsSofern nachfolgend auf eine Anlage verwiesen wird, steht diese unter https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYYBD3AB/documents zum Download zur Verfügung. ============================================================= HINWEIS: Da systembedingt nur beschränkte Auswahlmöglichkeiten hinsichtlich der Benennung der Eignungskriterien bestehen, wurde auf die naheliegendste Bezeichnung für das nachfolgende Eignungskriterium/ die nachfolgenden Eignungskriterien zurückgegriffen. Die nachfolgenden Eignungskriterien sind im Begleitdokument zur Bekanntmachung unter Ziff. 4 e) bb) (2) mit " Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" überschrieben. ============================================================= - Angabe von geeigneten Referenzen über in den letzten drei Jahren (maßgeblich ist der Zeitpunkt der Einreichung des Teilnahmeantrags) erbrachten vergleichbaren Leistungen unter Angabe des Werts der Leistung, des Erbringungszeitpunkts und des Auftraggebers durch entsprechende Angabe in dem Formular „Teilnahmeantrag“ (Anlage 1). Als geeignete Referenz bzw. vergleichbare Leistung werden solche Referenzen bzw. Leistungen eingestuft, die den Bau und den gleichzeitigen Betrieb von Gigabit-Breitbandnetzen im Rahmen eines Bundes- und/ oder Landesförderprogramms betreffen. Es sind mindestens 2 Referenzen anzugeben. - Eigenerklärung über die Anzahl der mit Telefonie- und Internetdiensten versorgten Endkunden durch entsprechende Angabe in dem Formular „Teilnahmeantrag“ (Anlage 1).
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtKosten
BezeichnungHöhe der Wirtschaflichkeitslücke
BeschreibungDas Angebot mit dem niedrigsten Zuschuss/ der geringsten Wirtschaftlichkeitslücke (nachstehend: „das Bestangebot“) erhält die volle Punktzahl (750). Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf den Zuschuss/ die Wirtschaftlichkeitslücke – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 75 Punkte weniger in der Bewertung. Die Herleitung der Wirtschaftlichkeitslücke ist plausibel und nachvollziehbar gemäß den Anlagen (Excel-Dokument „Wirtschaftlichkeitsberechnung“, Anlage 3 zur Leistungsbeschreibung) darzulegen. Fehlende wertungsrelevante Erklärungen werden für Wertungszwecke nicht nachgefordert. Das entsprechende Kriterium wird mit 0 Punkten bewertet. Der Konzessionsgeber behält sich dennoch vor, die fehlenden Angaben zu seiner weitergehenden Information nachzufordern. Bei Punktegleichheit zweier oder mehrerer Angebote soll das Wertungskriterium 1 (Wirtschaftlichkeitslücke) für die Rangfolge der Bieter ausschlaggebend sein. Sollte auch hiernach noch Punktgleichheit bestehen, gilt folgende Rang- und Reihenfolge der Wertungskriterien: 3 (Endkundenprodukte); 2 (Realisierungszeitraum); 4 (Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden).
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl750
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungRealisierungszeitraum
BeschreibungDas Angebot mit der kürzesten Zeitangabe in Kalenderwochen bis zur Inbetriebnahme des Netzes (nachstehend: „das Bestangebot“) erhält die volle Punktzahl (100). Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf den Realisierungszeitraum in Kalenderwochen – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 10 Punkte weniger in der Bewertung. Fehlende wertungsrelevante Erklärungen werden für Wertungszwecke nicht nachgefordert. Das entsprechende Kriterium wird mit 0 Punkten bewertet. Der Konzessionsgeber behält sich dennoch vor, die fehlenden Angaben zu seiner weitergehenden Information nachzufordern. Bei Punktegleichheit zweier oder mehrerer Angebote soll das Wertungskriterium 1 (Wirtschaftlichkeitslücke) für die Rangfolge der Bieter ausschlaggebend sein. Sollte auch hiernach noch Punktgleichheit bestehen, gilt folgende Rang- und Reihenfolge der Wertungskriterien: 3 (Endkundenprodukte); 2 (Realisierungszeitraum); 4 (Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden).
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungEndkundenprodukte
BeschreibungBei der Wertung dieses Kriteriums wird für die unten bezeichneten Endkundenprodukte jeweils getrennt bewertet: Hierfür werden für jedes Produkt jeweils sämtliche monatliche Kosten für 24 Monate hochgerechnet (d.h. es wird ein Preis für einen Zeitraum von 24 Monaten errechnet) und diese mit einmaligen oder sonstigen zusätzlichen Kosten (z.B. Einrichtungs-, Installations- und Hardwarekosten) aufsummiert. Eventuelle Preisnachlässe (Rabatte o. Ä.), die Endkunden für einen bestimmten Zeitraum gewährt werden sollen, werden in der Wertung der Preise nicht berücksichtigt. Ebenso werden Produkte in der Wertung nicht berücksichtigt, die ohne Berechnung von Entgelt (zu 0,00 €) angeboten werden. Die Bewertung erfolgt für jedes Kundenprodukt einzeln. Maximal können für die folgenden zwei Endkundenprodukte jeweils 50 Punkte erzielt werden. Der Gesamtpreis für ein Endkundenprodukt wird jeweils wie folgt bewertet: Das Angebot mit dem niedrigsten Endkundenpreis (nachfolgend: „das Bestangebot“) erhält die vollen 50 Punkte. Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf den Endkundenpreis – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 5 Punkt weniger in der Bewertung. Die Endkundenprodukte sind jeweils unter Verwendung des Formblattes Anlage 2 zur Leistungsbeschreibung anzugeben. Die folgenden Produkte werden wie beschrieben jeweils einzeln gewertet: - Privatkundenprodukt mit größer/gleich 200 Mbit/s im Download und mindestens größer/gleich 100 Mbit/s im Upload - max. 50 Punkte, - Geschäftskunden-Standardprodukt mit größer/gleich 250 Mbit/s symmetrisch - max. 50 Punkte. Fehlende wertungsrelevante Erklärungen werden für Wertungszwecke nicht nachgefordert. Das entsprechende Kriterium wird mit 0 Punkten bewertet. Der Konzessionsgeber behält sich dennoch vor, die fehlenden Angaben zu seiner weitergehenden Information nachzufordern. Bei Punktegleichheit zweier oder mehrerer Angebote soll das Wertungskriterium 1 (Wirtschaftlichkeitslücke) für die Rangfolge der Bieter ausschlaggebend sein. Sollte auch hiernach noch Punktgleichheit bestehen, gilt folgende Rang- und Reihenfolge der Wertungskriterien: 3 (Endkundenprodukte); 2 (Realisierungszeitraum); 4 (Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden).
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungAlternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden
BeschreibungUm zu schnellen und kostengünstigen Gesamtlösungen zu kommen, ist im Rahmen der Maßnahme die Nutzung von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologie und alternativer Verlegemethoden (VEV-Verfahren, Trenching-Verfahren, Nutzung oder Bau oberirdischer Verlegung, Spülbohrverfahren, Kabelpflugverfahren, usw.) mit dem Ziel einer Vergünstigung der Angebotssumme und der Beschleunigung des Aufbaus im Besonderen förderfähig und stets mit Vorrang zu prüfen (vgl. Ziff. 6.5 Gigabit-Richtlinie 2.0). Es ist daher ein nachvollziehbares Konzept zum Einsatz von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden vorzulegen (vgl. Abschnitt III.4. der Leistungsbeschreibung). Das vorgelegte Konzept wird wie folgt bewertet: Die Ausführungen im Konzept sind plausibel und nachvollziehbar. Es sind umfangreiche und schlüssige Angaben über die Herangehensweise an die Wahl und den Einsatz von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden enthalten. Den Angaben kann entnommen werden, dass dem Ziel einer Vergünstigung der Angebotssumme und der Beschleunigung des Ausbaus voll-umfänglich Rechnung getragen werden kann. Es werden 50 Punkte vergeben. Die Ausführungen im Konzept sind weitestgehend plausibel und nachvollziehbar. Es lassen sich teilweise Erkenntnisse über die Herangehensweise an die Wahl und den Einsatz von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden entnehmen. Den Angaben kann entnommen werden, dass dem Ziel einer Vergünstigung der Angebotssumme und der Beschleunigung des Ausbaus Rechnung getragen werden kann. Es werden 25 Punkte vergeben. Die Ausführungen im Konzept sind nur stichpunktartig und lückenhaft. Es lassen sich keine Erkenntnisse über die Herangehensweise an die Wahl und den Einsatz von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden entnehmen. Den Angaben kann nicht entnommen werden, dass dem Ziel einer Vergünstigung der Angebotssumme und der Beschleunigung des Ausbaus Rechnung getragen werden kann. Es werden 0 Punkte vergeben. Fehlende wertungsrelevante Erklärungen werden für Wertungszwecke nicht nachgefordert. Das entsprechende Kriterium wird mit 0 Punkten bewertet. Der Konzessionsgeber behält sich dennoch vor, die fehlenden Angaben zu seiner weitergehenden Information nachzufordern. Bei Punktegleichheit zweier oder mehrerer Angebote soll das Wertungskriterium 1 (Wirtschaftlichkeitslücke) für die Rangfolge der Bieter ausschlaggebend sein. Sollte auch hiernach noch Punktgleichheit bestehen, gilt folgende Rang- und Reihenfolge der Wertungskriterien: 3 (Endkundenprodukte); 2 (Realisierungszeitraum); 4 (Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden).
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl50
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/ CXPTYYBDKG0/documents
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/ CXPTYYBDKG0/documents
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge07/04/2026 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenEigenerklärung Ausschlussgründe (Bewerber, Mitglieder Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft), ggf. Nachweis der Selbstreinigung, Formblatt „Eigenerklärung zum Bieter“, Kopie des Auszugs aus dem Berufs- oder Handelsregister bzw. vergleichbarer Nachweis (nicht älter als ein Jahr), Kopie der Meldebestätigung nach § 6 TKG a.F./ § 5 TKG n.F., unterzeichnetes Formular „Eigenerklärung Russland-Sanktionen“ anlässlich der am 8. April 2022 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (EU) 2022/576 zur Umsetzung von Russland-Sanktionen, Kopien der Jahresabschlüsse aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2021, 2022, 2023 bzw. 2020, 2021, 2022), Eignungsnachweise von Nachunternehmern/Eignungsleihern, Bewerber- bzw. Bietergemeinschaftserklärung (von allen Mitgliedern der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft signiert)
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsDie Bedingungen für die Konzessionsausführung ergeben sich u.a. aus den Vergabeunterlagen.
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltnein
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Informationen über die Überprüfungsfristen: Hat ein Bewerber/Bieter eine oder mehrere Rügen erhoben, der oder denen der Auftraggeber nicht abgeholfen hat, ist ein entsprechender Nachprüfungsantrag nur dann fristgerecht, wenn er vor Ablauf des 15. Kalendertags nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der oder den Rügen nicht abhelfen zu wollen, bei der oben genannten Vergabekammer eingeht. Wenn oder soweit der Nachprüfungsantrag nicht fristgerecht eingeht, ist er unzulässig. Im Übrigen wird auf § 160 Abs. 3 GWB verwiesen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltRhein-Sieg-Kreis, Der Landrat
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtRhein-Sieg-Kreis, Der Landrat
Organisation, die Angebote bearbeitetRhein-Sieg-Kreis, Der Landrat
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle BezeichnungRhein-Sieg-Kreis, Der Landrat
Registrierungsnummer05382006006-31001-21
AbteilungAllgemeine Dienste und Zentrale Vergabestelle
PostanschriftKaiser-Wilhelm-Platz 1
StadtSiegburg
Postleitzahl53721
Land, Gliederung (NUTS)Rhein-Sieg-Kreis (DEA2C)
LandDeutschland
E-Mailkreisverwaltung@rhein-sieg-kreis.de
Telefon+49 2241 130
Internetadressehttps://www.rhein-sieg-kreis.de
Profil des Erwerbershttps://www.vergabe-nrw.de bzw. https://www.vmp-rheinland.de, https://projekttraeger-breitband.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
Organisation, die Angebote bearbeitet
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungVergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Registrierungsnummer05315-03002-81
StadtKöln
Postleitzahl50667
Land, Gliederung (NUTS)Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
LandDeutschland
E-MailVKRheinland@bezreq-koeln.nrw.de
Telefon+49 221 147-3055
Fax+48 221 147-2889
Internetadressehttps://www.bezreq-koeln.nrw.de/brk internet/verqabekammer/index.html
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung56ef10fb-01bb-4bf7-aebd-a09e722a9649  -  01
FormulartypWettbewerb
Art der BekanntmachungAuftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung19
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung04/03/2026 14:35:07 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung153933-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe45/2026
Datum der Veröffentlichung05/03/2026