Es kommt wegen der für die Personalratstätigkeiten zwingend erforderlichen, sich insbesondere aus der Tätigkeit und den gesetzlichen Vorschriften zwingend ergebenden, Mindestanforderungen der Software als Software für die Gremienarbeit des Personalrates nur die Software endorse des Herstellers Deckstein Consulting GmbH in Betracht, §§ 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b) und c) i. v. m: Abs. 6 VGV.