155044-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Bedarfspersonenbeförderung – Leistungen im freigestellten Schülerverkehr für die SJ 2025/2026 bis 2029/2030
OJ S 48/2025 10/03/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungLandkreis Börde, Zentrale Vergabestelle
E-Mailvergabestelle@landkreis-boerde.de
Rechtsform des ErwerbersLokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelLeistungen im freigestellten Schülerverkehr für die SJ 2025/2026 bis 2029/2030
BeschreibungLeistungen im freigestellten Schülerverkehr für die SJ 2025/2026 bis 2029/2030
Kennung des Verfahrense84e2847-5f44-4e17-a670-aa9638c1d191
Interne Kennung30.30-005.25-LD.AB
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60140000 Bedarfspersonenbeförderung
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt39340
PostleitzahlHaldensleben
Land, Gliederung (NUTS)Börde (DEE07)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenAngebote dürfen ausschließlich verschlüsselt über das Bietertool eingereicht werden. Angebote, die per E-Mail oder über die Funktion "Kommunikation" eingehen, werden aufgrund der Nichteinhaltung der Form gemäß § 57 Absatz 1 Nr. 1 VgV ausgeschlossen. Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge, sowie sämtliche Unterlagen eingereicht werden können: Deutsch Die in den Ausschreibungs-/Vergabeunterlagen enthaltenen Dokumente und Informationen sind vertraulich zu behandeln und dürfen ausschließlich zur Angebotserstellung/Auftragsausführung verwendet werden. Die Weitergabe an nicht am Verfahren beteiligte Dritte ist untersagt. Das Leistungsverzeichnis liegt nicht im GAEB-Format vor. Wie den Angaben unter Punkt 3.7 in den Bewerbungsbedingungen (Formblatt VHB 632EU_Bewerbungsbedingungen EU) zu entnehmen ist, sind die Preise im Leistungsverzeichnis mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben. Zuschlagskriterien: Angebotspreis: 100% Grundsätzlich erfolgt die Kommunikation über das "E-Vergabe - Vergabeportal", über die Funktion "Nachrichten" und in deutscher Sprache. Mit der Freischaltung für dieses Vergabeverfahren auf der Vergabeplattform verpflichten Sie sich, das Nachrichtenpostfach des Vergabeportals für den Empfang rechtserheblicher Erklärungen in diesem Vergabeverfahren zu nutzen. Etwaige abweichende Mitteilungen/Informationen des Portalbetreibers sind unerheblich. Gem. DSGVO Art. 6 Abs. 1 b werden im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellte, auch personenbezogene Informationen und Daten erfasst, organisiert, gespeichert, verwendet und gelöscht. Nach Abschluss des Vergabeverfahrens, des Förder- und Rechnungsprüfungsverfahrens und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist werden die Daten gelöscht. Gemäß § 6 Abs. 1 WRegG ist ein öffentlicher Auftraggeber nach § 99 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen verpflichtet, vor der Erteilung des Zuschlags in einem Verfahren über die Vergabe öffentlicher Aufträge mit einem geschätzten Auftragswert ab 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer bei der Registerbehörde abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter, an den der öffentliche Auftraggeber den Auftrag zu vergeben beabsichtigt, gespeichert sind. Die Auftragserteilung erfolgt durch den nachfolgenden Auftraggeber: Landkreis Börde - Bornsche Straße 2 39331 Haldensleben I. Das wirtschaftlichste Angebot hinsichtlich des Angebotspreises (einschl. Nachlass) erhält den Zuschlag. II. Besteht bei der Wertung nach dem Preise Gleichstand, so entscheidet das Los.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann21
Auftragsbedingungen
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können21
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der AusschlussgründeBekanntmachungAuftragsunterlagen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten VerpflichtungenRein innerstaatliche Ausschlussgründe: Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV Angaben zu: —zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB, — fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB, Der öffentliche Auftraggeber wird zur Bestätigung der Eigenerklärungen eine Abfrage des Wettbewerbsregisters beim Bundeskartellamt vornehmen. Von ausländischen Bietern wird ggf. eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes gefordert.
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelFÖS A Makarenko Magdeburg
BeschreibungLos 1 - FÖS A Makarenko Magdeburg
Interne KennungLOT-0001
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60140000 Bedarfspersonenbeförderung
Optionen
Beschreibung der OptionenDie Laufzeit des Vertrages kann um ein Schuljahr im beiderseitigem Einvernehmen verlängert werden (Verlängerungsoption).
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtMagdeburg
Postleitzahl39130
Land, Gliederung (NUTS)Börde (DEE07)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns11/08/2025
Enddatum der Laufzeit23/09/2030
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
Zusätzliche InformationenBeförderung von Schulkindern mit körperlichen und/oder geistigen sowie seelischen Behinderungen aus dem Gebiet des Landkreises Börde zu innerhalb und außerhalb des Landkreises gelegenen Schulen. Die Beförderungsleistung erfolgt grundsätzlich nur an Schultagen vom Wohnort zur Schule und zurück.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung FBL 124_LD VHB Bund oder der Bieter erfüllt die o.g. Eignungsnachweise durch die Eintragung in eine Liste oder durch Vorlage eines Zertifikates einer durch das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit des Landes Sachsen- Anhalt anerkannten Präqualifizierungsstelle wie das ULV der Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt bzw. IHK PQ VOL. Anstelle des Eintrags in eine ULV-Liste kann der Eignungsnachweis auch durch die Vorlage eines von der anerkannten Präqualifizierungsstelle ausgefertigten Zertifikates, z. B. PQ-VOL, geführt werden. In dem Zertifikat müssen die Eignungskriterien der Vergabebestimmungen angegeben sein, die bei der Präqualifizierung geprüft worden sind. Weiter akzeptiert der Auftraggeber eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung nach § 50 VgV (ggf. ergänzt durch auftragsspezifische Einzelnachweise. Der Link zur Europäischen Eigenerklärung eEEE - elektronisch: https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de EEE in Papierform (liegt den Vergabeunterlagen bei): http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1452182985830&uri=CELEX:32016R0007 Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124_LD angegebenen Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen. Das gleiche gilt für Nachunternehmer. Das Formblatt 124_LD ist Inhalt der Vergabeunterlagen und kann auf dem Link: https://www.bbr.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/BBR/vergaben/formblatt-124-eigenerklaerung-lieferleistungen-dienstleistungen.pdf;jsessionid=0D936463FBCBEFA7D72819F2557F6875.live21322?__blob=publicationFile&v=2 eingesehen werden. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen und bei Bietergemeinschaften, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124_LD auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 2 TVergG LSA weisen wir darauf hin, dass der Bestbieter im Fall der beabsichtigten Zuschlagserteilung die gem. Bekanntmachung und in den Vergabeunterlagen genannten vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nach Aufforderung innerhalb einer nach Tagen bestimmten Frist vorlegen muss und dass bei nicht fristgerechter Vorlage der verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise das Angebot von der Wertung auszuschließen ist. Darunter fallen: -Eigenerklärungen nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt (TVergG-LSA) - Mindestens eine mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbare Referenz (der letzten drei Jahre) mit einer Laufzeit von mind. 12 Monaten -Auszug aus dem Handelsregister des zuständigen Amtsgericht bzw. Gewerbeanmeldung Vordrucke liegen den Vergabeunterlagen bei Bewerbererklärung gemäß RdErl. des MW vom 21.11.2008 Die Bewerbererklärung kann aus dem Internet eingesehen werden: https://sachsen-anhalt.abst.de/media/download/Bewerbererklaerung%20nach%20Abschnitt%202%20-%20Anla ge%201a.pdf Vordruck liegt den Vergabeunterlagen bei. Die o. g. Nachweise oder Erklärungen müssen auch von den von Ihnen angegebenen Nachunternehmen erbracht werden. Bei Bedarf wird durch die Vergabestelle die Angebotskalkulation abgefordert. Ebenso behält sich die Vergabestelle vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise bzw. Originale der eingereichten Kopien zu verlangen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
Beschreibungalleiniges Zuschlagskriterium
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-194abf78db6-71fc001d48fb4508
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungZulässig
Adresse für die Einreichunghttps://www.evergabe.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote14/04/2025 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss49 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenNach Ermessen des Auftragsgebers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf (Angebotsfrist) nachgereicht werden.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin14/04/2025 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsEs gelten die Vorgaben in den Vergabeunterlagen und die VOL/B
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr.4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlagerfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs.1GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§160Abs. 3 Satz 1Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1Nr. 2 GWB).Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden(§ 160 Abs. 3Satz 1Nr. 3 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandkreis Börde, Zentrale Vergabestelle
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtLandkreis Börde, Zentrale Vergabestelle
5.1.
LosLOT-0002
TitelFÖS A Uthmöden, nördl. LK
BeschreibungLos 2 - FÖS A Uthmöden, nördl. LK
Interne KennungLOT-0002
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60140000 Bedarfspersonenbeförderung
Optionen
Beschreibung der OptionenDie Laufzeit des Vertrages kann um ein Schuljahr im beiderseitigem Einvernehmen verlängert werden (Verlängerungsoption).
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtHaldensleben
Postleitzahl39345
Land, Gliederung (NUTS)Börde (DEE07)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns11/08/2025
Enddatum der Laufzeit23/09/2030
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
Zusätzliche InformationenBeförderung von Schulkindern mit körperlichen und/oder geistigen sowie seelischen Behinderungen aus dem Gebiet des Landkreises Börde zu innerhalb und außerhalb des Landkreises gelegenen Schulen. Die Beförderungsleistung erfolgt grundsätzlich nur an Schultagen vom Wohnort zur Schule und zurück.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung FBL 124_LD VHB Bund oder der Bieter erfüllt die o.g. Eignungsnachweise durch die Eintragung in eine Liste oder durch Vorlage eines Zertifikates einer durch das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit des Landes Sachsen- Anhalt anerkannten Präqualifizierungsstelle wie das ULV der Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt bzw. IHK PQ VOL. Anstelle des Eintrags in eine ULV-Liste kann der Eignungsnachweis auch durch die Vorlage eines von der anerkannten Präqualifizierungsstelle ausgefertigten Zertifikates, z. B. PQ-VOL, geführt werden. In dem Zertifikat müssen die Eignungskriterien der Vergabebestimmungen angegeben sein, die bei der Präqualifizierung geprüft worden sind. Weiter akzeptiert der Auftraggeber eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung nach § 50 VgV (ggf. ergänzt durch auftragsspezifische Einzelnachweise. Der Link zur Europäischen Eigenerklärung eEEE - elektronisch: https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de EEE in Papierform (liegt den Vergabeunterlagen bei): http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1452182985830&uri=CELEX:32016R0007 Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124_LD angegebenen Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen. Das gleiche gilt für Nachunternehmer. Das Formblatt 124_LD ist Inhalt der Vergabeunterlagen und kann auf dem Link: https://www.bbr.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/BBR/vergaben/formblatt-124-eigenerklaerung-lieferleistungen-dienstleistungen.pdf;jsessionid=0D936463FBCBEFA7D72819F2557F6875.live21322?__blob=publicationFile&v=2 eingesehen werden. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen und bei Bietergemeinschaften, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124_LD auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 2 TVergG LSA weisen wir darauf hin, dass der Bestbieter im Fall der beabsichtigten Zuschlagserteilung die gem. Bekanntmachung und in den Vergabeunterlagen genannten vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nach Aufforderung innerhalb einer nach Tagen bestimmten Frist vorlegen muss und dass bei nicht fristgerechter Vorlage der verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise das Angebot von der Wertung auszuschließen ist. Darunter fallen: -Eigenerklärungen nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt (TVergG-LSA) - Mindestens eine mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbare Referenz (der letzten drei Jahre) mit einer Laufzeit von mind. 12 Monaten -Auszug aus dem Handelsregister des zuständigen Amtsgericht bzw. Gewerbeanmeldung Vordrucke liegen den Vergabeunterlagen bei Bewerbererklärung gemäß RdErl. des MW vom 21.11.2008 Die Bewerbererklärung kann aus dem Internet eingesehen werden: https://sachsen-anhalt.abst.de/media/download/Bewerbererklaerung%20nach%20Abschnitt%202%20-%20Anla ge%201a.pdf Vordruck liegt den Vergabeunterlagen bei. Die o. g. Nachweise oder Erklärungen müssen auch von den von Ihnen angegebenen Nachunternehmen erbracht werden. Bei Bedarf wird durch die Vergabestelle die Angebotskalkulation abgefordert. Ebenso behält sich die Vergabestelle vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise bzw. Originale der eingereichten Kopien zu verlangen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
Beschreibungalleiniges Zuschlagskriterium
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-194abf78db6-71fc001d48fb4508
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungZulässig
Adresse für die Einreichunghttps://www.evergabe.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote14/04/2025 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss49 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenNach Ermessen des Auftragsgebers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf (Angebotsfrist) nachgereicht werden.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin14/04/2025 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsEs gelten die Vorgaben in den Vergabeunterlagen und die VOL/B
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr.4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlagerfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs.1GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§160Abs. 3 Satz 1Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1Nr. 2 GWB).Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden(§ 160 Abs. 3Satz 1Nr. 3 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandkreis Börde, Zentrale Vergabestelle
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtLandkreis Börde, Zentrale Vergabestelle
5.1.
LosLOT-0003
TitelFÖS A Uthmöden, südl. LK - Obere Aller, WZL
BeschreibungLos 3 - FÖS A Uthmöden, südl. LK - Obere Aller, WZL
Interne KennungLOT-0003
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60140000 Bedarfspersonenbeförderung
Optionen
Beschreibung der OptionenDie Laufzeit des Vertrages kann um ein Schuljahr im beiderseitigem Einvernehmen verlängert werden (Verlängerungsoption).
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtHaldensleben
Postleitzahl39345
Land, Gliederung (NUTS)Börde (DEE07)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns11/08/2025
Enddatum der Laufzeit23/09/2030
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
Zusätzliche InformationenBeförderung von Schulkindern mit körperlichen und/oder geistigen sowie seelischen Behinderungen aus dem Gebiet des Landkreises Börde zu innerhalb und außerhalb des Landkreises gelegenen Schulen. Die Beförderungsleistung erfolgt grundsätzlich nur an Schultagen vom Wohnort zur Schule und zurück.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung FBL 124_LD VHB Bund oder der Bieter erfüllt die o.g. Eignungsnachweise durch die Eintragung in eine Liste oder durch Vorlage eines Zertifikates einer durch das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit des Landes Sachsen- Anhalt anerkannten Präqualifizierungsstelle wie das ULV der Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt bzw. IHK PQ VOL. Anstelle des Eintrags in eine ULV-Liste kann der Eignungsnachweis auch durch die Vorlage eines von der anerkannten Präqualifizierungsstelle ausgefertigten Zertifikates, z. B. PQ-VOL, geführt werden. In dem Zertifikat müssen die Eignungskriterien der Vergabebestimmungen angegeben sein, die bei der Präqualifizierung geprüft worden sind. Weiter akzeptiert der Auftraggeber eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung nach § 50 VgV (ggf. ergänzt durch auftragsspezifische Einzelnachweise. Der Link zur Europäischen Eigenerklärung eEEE - elektronisch: https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de EEE in Papierform (liegt den Vergabeunterlagen bei): http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1452182985830&uri=CELEX:32016R0007 Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124_LD angegebenen Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen. Das gleiche gilt für Nachunternehmer. Das Formblatt 124_LD ist Inhalt der Vergabeunterlagen und kann auf dem Link: https://www.bbr.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/BBR/vergaben/formblatt-124-eigenerklaerung-lieferleistungen-dienstleistungen.pdf;jsessionid=0D936463FBCBEFA7D72819F2557F6875.live21322?__blob=publicationFile&v=2 eingesehen werden. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen und bei Bietergemeinschaften, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124_LD auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 2 TVergG LSA weisen wir darauf hin, dass der Bestbieter im Fall der beabsichtigten Zuschlagserteilung die gem. Bekanntmachung und in den Vergabeunterlagen genannten vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nach Aufforderung innerhalb einer nach Tagen bestimmten Frist vorlegen muss und dass bei nicht fristgerechter Vorlage der verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise das Angebot von der Wertung auszuschließen ist. Darunter fallen: -Eigenerklärungen nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt (TVergG-LSA) - Mindestens eine mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbare Referenz (der letzten drei Jahre) mit einer Laufzeit von mind. 12 Monaten -Auszug aus dem Handelsregister des zuständigen Amtsgericht bzw. Gewerbeanmeldung Vordrucke liegen den Vergabeunterlagen bei Bewerbererklärung gemäß RdErl. des MW vom 21.11.2008 Die Bewerbererklärung kann aus dem Internet eingesehen werden: https://sachsen-anhalt.abst.de/media/download/Bewerbererklaerung%20nach%20Abschnitt%202%20-%20Anla ge%201a.pdf Vordruck liegt den Vergabeunterlagen bei. Die o. g. Nachweise oder Erklärungen müssen auch von den von Ihnen angegebenen Nachunternehmen erbracht werden. Bei Bedarf wird durch die Vergabestelle die Angebotskalkulation abgefordert. Ebenso behält sich die Vergabestelle vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise bzw. Originale der eingereichten Kopien zu verlangen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
Beschreibungalleiniges Zuschlagskriterium
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-194abf78db6-71fc001d48fb4508
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungZulässig
Adresse für die Einreichunghttps://www.evergabe.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote14/04/2025 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss49 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenNach Ermessen des Auftragsgebers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf (Angebotsfrist) nachgereicht werden.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin14/04/2025 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsEs gelten die Vorgaben in den Vergabeunterlagen und die VOL/B
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr.4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlagerfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs.1GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§160Abs. 3 Satz 1Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1Nr. 2 GWB).Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden(§ 160 Abs. 3Satz 1Nr. 3 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandkreis Börde, Zentrale Vergabestelle
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtLandkreis Börde, Zentrale Vergabestelle
5.1.
LosLOT-0004
TitelFÖS A Uthmöden, südl. LK - OC, Sülzetal, Westliche Börde
BeschreibungLos 4 - FÖS A Uthmöden, südl. LK - OC, Westliche Börde, Sülzetal
Interne KennungLOT-0004
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60140000 Bedarfspersonenbeförderung
Optionen
Beschreibung der OptionenDie Laufzeit des Vertrages kann um ein Schuljahr im beiderseitigem Einvernehmen verlängert werden (Verlängerungsoption).
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtHaldensleben
Postleitzahl39345
Land, Gliederung (NUTS)Börde (DEE07)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns11/08/2025
Enddatum der Laufzeit23/09/2030
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
Zusätzliche InformationenBeförderung von Schulkindern mit körperlichen und/oder geistigen sowie seelischen Behinderungen aus dem Gebiet des Landkreises Börde zu innerhalb und außerhalb des Landkreises gelegenen Schulen. Die Beförderungsleistung erfolgt grundsätzlich nur an Schultagen vom Wohnort zur Schule und zurück.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung FBL 124_LD VHB Bund oder der Bieter erfüllt die o.g. Eignungsnachweise durch die Eintragung in eine Liste oder durch Vorlage eines Zertifikates einer durch das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit des Landes Sachsen- Anhalt anerkannten Präqualifizierungsstelle wie das ULV der Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt bzw. IHK PQ VOL. Anstelle des Eintrags in eine ULV-Liste kann der Eignungsnachweis auch durch die Vorlage eines von der anerkannten Präqualifizierungsstelle ausgefertigten Zertifikates, z. B. PQ-VOL, geführt werden. In dem Zertifikat müssen die Eignungskriterien der Vergabebestimmungen angegeben sein, die bei der Präqualifizierung geprüft worden sind. Weiter akzeptiert der Auftraggeber eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung nach § 50 VgV (ggf. ergänzt durch auftragsspezifische Einzelnachweise. Der Link zur Europäischen Eigenerklärung eEEE - elektronisch: https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de EEE in Papierform (liegt den Vergabeunterlagen bei): http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1452182985830&uri=CELEX:32016R0007 Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124_LD angegebenen Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen. Das gleiche gilt für Nachunternehmer. Das Formblatt 124_LD ist Inhalt der Vergabeunterlagen und kann auf dem Link: https://www.bbr.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/BBR/vergaben/formblatt-124-eigenerklaerung-lieferleistungen-dienstleistungen.pdf;jsessionid=0D936463FBCBEFA7D72819F2557F6875.live21322?__blob=publicationFile&v=2 eingesehen werden. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen und bei Bietergemeinschaften, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124_LD auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 2 TVergG LSA weisen wir darauf hin, dass der Bestbieter im Fall der beabsichtigten Zuschlagserteilung die gem. Bekanntmachung und in den Vergabeunterlagen genannten vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nach Aufforderung innerhalb einer nach Tagen bestimmten Frist vorlegen muss und dass bei nicht fristgerechter Vorlage der verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise das Angebot von der Wertung auszuschließen ist. Darunter fallen: -Eigenerklärungen nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt (TVergG-LSA) - Mindestens eine mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbare Referenz (der letzten drei Jahre) mit einer Laufzeit von mind. 12 Monaten -Auszug aus dem Handelsregister des zuständigen Amtsgericht bzw. Gewerbeanmeldung Vordrucke liegen den Vergabeunterlagen bei Bewerbererklärung gemäß RdErl. des MW vom 21.11.2008 Die Bewerbererklärung kann aus dem Internet eingesehen werden: https://sachsen-anhalt.abst.de/media/download/Bewerbererklaerung%20nach%20Abschnitt%202%20-%20Anla ge%201a.pdf Vordruck liegt den Vergabeunterlagen bei. Die o. g. Nachweise oder Erklärungen müssen auch von den von Ihnen angegebenen Nachunternehmen erbracht werden. Bei Bedarf wird durch die Vergabestelle die Angebotskalkulation abgefordert. Ebenso behält sich die Vergabestelle vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise bzw. Originale der eingereichten Kopien zu verlangen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
Beschreibungalleiniges Zuschlagskriterium
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-194abf78db6-71fc001d48fb4508
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungZulässig
Adresse für die Einreichunghttps://www.evergabe.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote14/04/2025 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss49 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenNach Ermessen des Auftragsgebers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf (Angebotsfrist) nachgereicht werden.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin14/04/2025 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsEs gelten die Vorgaben in den Vergabeunterlagen und die VOL/B
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr.4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlagerfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs.1GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§160Abs. 3 Satz 1Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1Nr. 2 GWB).Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden(§ 160 Abs. 3Satz 1Nr. 3 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandkreis Börde, Zentrale Vergabestelle
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtLandkreis Börde, Zentrale Vergabestelle
5.1.
LosLOT-0005
TitelFÖS G Am Park Wolmirsleben
BeschreibungLos 5 - FÖS G Am Park Wolmirsleben
Interne KennungLOT-0005
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60140000 Bedarfspersonenbeförderung
Optionen
Beschreibung der OptionenDie Laufzeit des Vertrages kann um ein Schuljahr im beiderseitigem Einvernehmen verlängert werden (Verlängerungsoption).
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtWolmirsleben
Postleitzahl39435
Land, Gliederung (NUTS)Börde (DEE07)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns11/08/2025
Enddatum der Laufzeit23/09/2030
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
Zusätzliche InformationenBeförderung von Schulkindern mit körperlichen und/oder geistigen sowie seelischen Behinderungen aus dem Gebiet des Landkreises Börde zu innerhalb und außerhalb des Landkreises gelegenen Schulen. Die Beförderungsleistung erfolgt grundsätzlich nur an Schultagen vom Wohnort zur Schule und zurück.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung FBL 124_LD VHB Bund oder der Bieter erfüllt die o.g. Eignungsnachweise durch die Eintragung in eine Liste oder durch Vorlage eines Zertifikates einer durch das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit des Landes Sachsen- Anhalt anerkannten Präqualifizierungsstelle wie das ULV der Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt bzw. IHK PQ VOL. Anstelle des Eintrags in eine ULV-Liste kann der Eignungsnachweis auch durch die Vorlage eines von der anerkannten Präqualifizierungsstelle ausgefertigten Zertifikates, z. B. PQ-VOL, geführt werden. In dem Zertifikat müssen die Eignungskriterien der Vergabebestimmungen angegeben sein, die bei der Präqualifizierung geprüft worden sind. Weiter akzeptiert der Auftraggeber eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung nach § 50 VgV (ggf. ergänzt durch auftragsspezifische Einzelnachweise. Der Link zur Europäischen Eigenerklärung eEEE - elektronisch: https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de EEE in Papierform (liegt den Vergabeunterlagen bei): http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1452182985830&uri=CELEX:32016R0007 Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124_LD angegebenen Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen. Das gleiche gilt für Nachunternehmer. Das Formblatt 124_LD ist Inhalt der Vergabeunterlagen und kann auf dem Link: https://www.bbr.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/BBR/vergaben/formblatt-124-eigenerklaerung-lieferleistungen-dienstleistungen.pdf;jsessionid=0D936463FBCBEFA7D72819F2557F6875.live21322?__blob=publicationFile&v=2 eingesehen werden. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen und bei Bietergemeinschaften, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124_LD auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 2 TVergG LSA weisen wir darauf hin, dass der Bestbieter im Fall der beabsichtigten Zuschlagserteilung die gem. Bekanntmachung und in den Vergabeunterlagen genannten vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nach Aufforderung innerhalb einer nach Tagen bestimmten Frist vorlegen muss und dass bei nicht fristgerechter Vorlage der verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise das Angebot von der Wertung auszuschließen ist. Darunter fallen: -Eigenerklärungen nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt (TVergG-LSA) - Mindestens eine mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbare Referenz (der letzten drei Jahre) mit einer Laufzeit von mind. 12 Monaten -Auszug aus dem Handelsregister des zuständigen Amtsgericht bzw. Gewerbeanmeldung Vordrucke liegen den Vergabeunterlagen bei Bewerbererklärung gemäß RdErl. des MW vom 21.11.2008 Die Bewerbererklärung kann aus dem Internet eingesehen werden: https://sachsen-anhalt.abst.de/media/download/Bewerbererklaerung%20nach%20Abschnitt%202%20-%20Anla ge%201a.pdf Vordruck liegt den Vergabeunterlagen bei. Die o. g. Nachweise oder Erklärungen müssen auch von den von Ihnen angegebenen Nachunternehmen erbracht werden. Bei Bedarf wird durch die Vergabestelle die Angebotskalkulation abgefordert. Ebenso behält sich die Vergabestelle vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise bzw. Originale der eingereichten Kopien zu verlangen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
Beschreibungalleiniges Zuschlagskriterium
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-194abf78db6-71fc001d48fb4508
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungZulässig
Adresse für die Einreichunghttps://www.evergabe.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote14/04/2025 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss49 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenNach Ermessen des Auftragsgebers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf (Angebotsfrist) nachgereicht werden.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin14/04/2025 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsEs gelten die Vorgaben in den Vergabeunterlagen und die VOL/B
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr.4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlagerfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs.1GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§160Abs. 3 Satz 1Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1Nr. 2 GWB).Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden(§ 160 Abs. 3Satz 1Nr. 3 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandkreis Börde, Zentrale Vergabestelle
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtLandkreis Börde, Zentrale Vergabestelle
5.1.
LosLOT-0006
TitelFÖS G Wolmirstedt, nördl. LK
BeschreibungLos 6 - FÖS G Wolmirstedt, nördl. LK
Interne KennungLOT-0006
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60140000 Bedarfspersonenbeförderung
Optionen
Beschreibung der OptionenDie Laufzeit des Vertrages kann um ein Schuljahr im beiderseitigem Einvernehmen verlängert werden (Verlängerungsoption).
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtWolmirstedt
Postleitzahl39326
Land, Gliederung (NUTS)Börde (DEE07)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns11/08/2025
Enddatum der Laufzeit23/09/2030
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
Zusätzliche InformationenBeförderung von Schulkindern mit körperlichen und/oder geistigen sowie seelischen Behinderungen aus dem Gebiet des Landkreises Börde zu innerhalb und außerhalb des Landkreises gelegenen Schulen. Die Beförderungsleistung erfolgt grundsätzlich nur an Schultagen vom Wohnort zur Schule und zurück.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung FBL 124_LD VHB Bund oder der Bieter erfüllt die o.g. Eignungsnachweise durch die Eintragung in eine Liste oder durch Vorlage eines Zertifikates einer durch das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit des Landes Sachsen- Anhalt anerkannten Präqualifizierungsstelle wie das ULV der Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt bzw. IHK PQ VOL. Anstelle des Eintrags in eine ULV-Liste kann der Eignungsnachweis auch durch die Vorlage eines von der anerkannten Präqualifizierungsstelle ausgefertigten Zertifikates, z. B. PQ-VOL, geführt werden. In dem Zertifikat müssen die Eignungskriterien der Vergabebestimmungen angegeben sein, die bei der Präqualifizierung geprüft worden sind. Weiter akzeptiert der Auftraggeber eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung nach § 50 VgV (ggf. ergänzt durch auftragsspezifische Einzelnachweise. Der Link zur Europäischen Eigenerklärung eEEE - elektronisch: https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de EEE in Papierform (liegt den Vergabeunterlagen bei): http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1452182985830&uri=CELEX:32016R0007 Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124_LD angegebenen Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen. Das gleiche gilt für Nachunternehmer. Das Formblatt 124_LD ist Inhalt der Vergabeunterlagen und kann auf dem Link: https://www.bbr.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/BBR/vergaben/formblatt-124-eigenerklaerung-lieferleistungen-dienstleistungen.pdf;jsessionid=0D936463FBCBEFA7D72819F2557F6875.live21322?__blob=publicationFile&v=2 eingesehen werden. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen und bei Bietergemeinschaften, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124_LD auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 2 TVergG LSA weisen wir darauf hin, dass der Bestbieter im Fall der beabsichtigten Zuschlagserteilung die gem. Bekanntmachung und in den Vergabeunterlagen genannten vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nach Aufforderung innerhalb einer nach Tagen bestimmten Frist vorlegen muss und dass bei nicht fristgerechter Vorlage der verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise das Angebot von der Wertung auszuschließen ist. Darunter fallen: -Eigenerklärungen nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt (TVergG-LSA) - Mindestens eine mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbare Referenz (der letzten drei Jahre) mit einer Laufzeit von mind. 12 Monaten -Auszug aus dem Handelsregister des zuständigen Amtsgericht bzw. Gewerbeanmeldung Vordrucke liegen den Vergabeunterlagen bei Bewerbererklärung gemäß RdErl. des MW vom 21.11.2008 Die Bewerbererklärung kann aus dem Internet eingesehen werden: https://sachsen-anhalt.abst.de/media/download/Bewerbererklaerung%20nach%20Abschnitt%202%20-%20Anla ge%201a.pdf Vordruck liegt den Vergabeunterlagen bei. Die o. g. Nachweise oder Erklärungen müssen auch von den von Ihnen angegebenen Nachunternehmen erbracht werden. Bei Bedarf wird durch die Vergabestelle die Angebotskalkulation abgefordert. Ebenso behält sich die Vergabestelle vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise bzw. Originale der eingereichten Kopien zu verlangen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
Beschreibungalleiniges Zuschlagskriterium
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-194abf78db6-71fc001d48fb4508
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungZulässig
Adresse für die Einreichunghttps://www.evergabe.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote14/04/2025 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss49 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenNach Ermessen des Auftragsgebers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf (Angebotsfrist) nachgereicht werden.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin14/04/2025 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsEs gelten die Vorgaben in den Vergabeunterlagen und die VOL/B
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr.4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlagerfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs.1GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§160Abs. 3 Satz 1Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1Nr. 2 GWB).Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden(§ 160 Abs. 3Satz 1Nr. 3 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandkreis Börde, Zentrale Vergabestelle
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtLandkreis Börde, Zentrale Vergabestelle
5.1.
LosLOT-0007
TitelFÖS G Wolmirstedt, südl. LK
BeschreibungLos 7 - FÖS G Wolmirstedt, südl. LK
Interne KennungLOT-0007
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60140000 Bedarfspersonenbeförderung
Optionen
Beschreibung der OptionenDie Laufzeit des Vertrages kann um ein Schuljahr im beiderseitigem Einvernehmen verlängert werden (Verlängerungsoption).
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtWolmirstedt
Postleitzahl39326
Land, Gliederung (NUTS)Börde (DEE07)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns11/08/2025
Enddatum der Laufzeit23/09/2030
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
Zusätzliche InformationenBeförderung von Schulkindern mit körperlichen und/oder geistigen sowie seelischen Behinderungen aus dem Gebiet des Landkreises Börde zu innerhalb und außerhalb des Landkreises gelegenen Schulen. Die Beförderungsleistung erfolgt grundsätzlich nur an Schultagen vom Wohnort zur Schule und zurück.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung FBL 124_LD VHB Bund oder der Bieter erfüllt die o.g. Eignungsnachweise durch die Eintragung in eine Liste oder durch Vorlage eines Zertifikates einer durch das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit des Landes Sachsen- Anhalt anerkannten Präqualifizierungsstelle wie das ULV der Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt bzw. IHK PQ VOL. Anstelle des Eintrags in eine ULV-Liste kann der Eignungsnachweis auch durch die Vorlage eines von der anerkannten Präqualifizierungsstelle ausgefertigten Zertifikates, z. B. PQ-VOL, geführt werden. In dem Zertifikat müssen die Eignungskriterien der Vergabebestimmungen angegeben sein, die bei der Präqualifizierung geprüft worden sind. Weiter akzeptiert der Auftraggeber eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung nach § 50 VgV (ggf. ergänzt durch auftragsspezifische Einzelnachweise. Der Link zur Europäischen Eigenerklärung eEEE - elektronisch: https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de EEE in Papierform (liegt den Vergabeunterlagen bei): http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1452182985830&uri=CELEX:32016R0007 Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124_LD angegebenen Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen. Das gleiche gilt für Nachunternehmer. Das Formblatt 124_LD ist Inhalt der Vergabeunterlagen und kann auf dem Link: https://www.bbr.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/BBR/vergaben/formblatt-124-eigenerklaerung-lieferleistungen-dienstleistungen.pdf;jsessionid=0D936463FBCBEFA7D72819F2557F6875.live21322?__blob=publicationFile&v=2 eingesehen werden. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen und bei Bietergemeinschaften, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124_LD auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 2 TVergG LSA weisen wir darauf hin, dass der Bestbieter im Fall der beabsichtigten Zuschlagserteilung die gem. Bekanntmachung und in den Vergabeunterlagen genannten vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nach Aufforderung innerhalb einer nach Tagen bestimmten Frist vorlegen muss und dass bei nicht fristgerechter Vorlage der verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise das Angebot von der Wertung auszuschließen ist. Darunter fallen: -Eigenerklärungen nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt (TVergG-LSA) - Mindestens eine mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbare Referenz (der letzten drei Jahre) mit einer Laufzeit von mind. 12 Monaten -Auszug aus dem Handelsregister des zuständigen Amtsgericht bzw. Gewerbeanmeldung Vordrucke liegen den Vergabeunterlagen bei Bewerbererklärung gemäß RdErl. des MW vom 21.11.2008 Die Bewerbererklärung kann aus dem Internet eingesehen werden: https://sachsen-anhalt.abst.de/media/download/Bewerbererklaerung%20nach%20Abschnitt%202%20-%20Anla ge%201a.pdf Vordruck liegt den Vergabeunterlagen bei. Die o. g. Nachweise oder Erklärungen müssen auch von den von Ihnen angegebenen Nachunternehmen erbracht werden. Bei Bedarf wird durch die Vergabestelle die Angebotskalkulation abgefordert. Ebenso behält sich die Vergabestelle vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise bzw. Originale der eingereichten Kopien zu verlangen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
Beschreibungalleiniges Zuschlagskriterium
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-194abf78db6-71fc001d48fb4508
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungZulässig
Adresse für die Einreichunghttps://www.evergabe.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote14/04/2025 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss49 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenNach Ermessen des Auftragsgebers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf (Angebotsfrist) nachgereicht werden.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin14/04/2025 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsEs gelten die Vorgaben in den Vergabeunterlagen und die VOL/B
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr.4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlagerfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs.1GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§160Abs. 3 Satz 1Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1Nr. 2 GWB).Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden(§ 160 Abs. 3Satz 1Nr. 3 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandkreis Börde, Zentrale Vergabestelle
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtLandkreis Börde, Zentrale Vergabestelle
5.1.
LosLOT-0008
TitelFÖS G Hugo Kükelhaus Magdeburg
BeschreibungLos 8 - FÖS G Magdeburg
Interne KennungLOT-0008
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60140000 Bedarfspersonenbeförderung
Optionen
Beschreibung der OptionenDie Laufzeit des Vertrages kann um ein Schuljahr im beiderseitigem Einvernehmen verlängert werden (Verlängerungsoption).
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtMagdeburg
Postleitzahl39118
Land, Gliederung (NUTS)Börde (DEE07)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns11/08/2025
Enddatum der Laufzeit23/09/2030
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
Zusätzliche InformationenBeförderung von Schulkindern mit körperlichen und/oder geistigen sowie seelischen Behinderungen aus dem Gebiet des Landkreises Börde zu innerhalb und außerhalb des Landkreises gelegenen Schulen. Die Beförderungsleistung erfolgt grundsätzlich nur an Schultagen vom Wohnort zur Schule und zurück.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung FBL 124_LD VHB Bund oder der Bieter erfüllt die o.g. Eignungsnachweise durch die Eintragung in eine Liste oder durch Vorlage eines Zertifikates einer durch das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit des Landes Sachsen- Anhalt anerkannten Präqualifizierungsstelle wie das ULV der Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt bzw. IHK PQ VOL. Anstelle des Eintrags in eine ULV-Liste kann der Eignungsnachweis auch durch die Vorlage eines von der anerkannten Präqualifizierungsstelle ausgefertigten Zertifikates, z. B. PQ-VOL, geführt werden. In dem Zertifikat müssen die Eignungskriterien der Vergabebestimmungen angegeben sein, die bei der Präqualifizierung geprüft worden sind. Weiter akzeptiert der Auftraggeber eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung nach § 50 VgV (ggf. ergänzt durch auftragsspezifische Einzelnachweise. Der Link zur Europäischen Eigenerklärung eEEE - elektronisch: https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de EEE in Papierform (liegt den Vergabeunterlagen bei): http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1452182985830&uri=CELEX:32016R0007 Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124_LD angegebenen Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen. Das gleiche gilt für Nachunternehmer. Das Formblatt 124_LD ist Inhalt der Vergabeunterlagen und kann auf dem Link: https://www.bbr.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/BBR/vergaben/formblatt-124-eigenerklaerung-lieferleistungen-dienstleistungen.pdf;jsessionid=0D936463FBCBEFA7D72819F2557F6875.live21322?__blob=publicationFile&v=2 eingesehen werden. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen und bei Bietergemeinschaften, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124_LD auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 2 TVergG LSA weisen wir darauf hin, dass der Bestbieter im Fall der beabsichtigten Zuschlagserteilung die gem. Bekanntmachung und in den Vergabeunterlagen genannten vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nach Aufforderung innerhalb einer nach Tagen bestimmten Frist vorlegen muss und dass bei nicht fristgerechter Vorlage der verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise das Angebot von der Wertung auszuschließen ist. Darunter fallen: -Eigenerklärungen nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt (TVergG-LSA) - Mindestens eine mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbare Referenz (der letzten drei Jahre) mit einer Laufzeit von mind. 12 Monaten -Auszug aus dem Handelsregister des zuständigen Amtsgericht bzw. Gewerbeanmeldung Vordrucke liegen den Vergabeunterlagen bei Bewerbererklärung gemäß RdErl. des MW vom 21.11.2008 Die Bewerbererklärung kann aus dem Internet eingesehen werden: https://sachsen-anhalt.abst.de/media/download/Bewerbererklaerung%20nach%20Abschnitt%202%20-%20Anla ge%201a.pdf Vordruck liegt den Vergabeunterlagen bei. Die o. g. Nachweise oder Erklärungen müssen auch von den von Ihnen angegebenen Nachunternehmen erbracht werden. Bei Bedarf wird durch die Vergabestelle die Angebotskalkulation abgefordert. Ebenso behält sich die Vergabestelle vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise bzw. Originale der eingereichten Kopien zu verlangen.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-194abf78db6-71fc001d48fb4508
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungZulässig
Adresse für die Einreichunghttps://www.evergabe.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote14/04/2025 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss49 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenNach Ermessen des Auftragsgebers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf (Angebotsfrist) nachgereicht werden.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin14/04/2025 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsEs gelten die Vorgaben in den Vergabeunterlagen und die VOL/B
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr.4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlagerfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs.1GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§160Abs. 3 Satz 1Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1Nr. 2 GWB).Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden(§ 160 Abs. 3Satz 1Nr. 3 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandkreis Börde, Zentrale Vergabestelle
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtLandkreis Börde, Zentrale Vergabestelle
5.1.
LosLOT-0009
TitelFÖS G Haldensleben, nördl. LK
BeschreibungLos 9 - FÖS G Haldensleben, nördl. LK
Interne KennungLOT-0009
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60140000 Bedarfspersonenbeförderung
Optionen
Beschreibung der OptionenDie Laufzeit des Vertrages kann um ein Schuljahr im beiderseitigem Einvernehmen verlängert werden (Verlängerungsoption).
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtHaldensleben
Postleitzahl39340
Land, Gliederung (NUTS)Börde (DEE07)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns11/08/2025
Enddatum der Laufzeit23/09/2030
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
Zusätzliche InformationenBeförderung von Schulkindern mit körperlichen und/oder geistigen sowie seelischen Behinderungen aus dem Gebiet des Landkreises Börde zu innerhalb und außerhalb des Landkreises gelegenen Schulen. Die Beförderungsleistung erfolgt grundsätzlich nur an Schultagen vom Wohnort zur Schule und zurück.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung FBL 124_LD VHB Bund oder der Bieter erfüllt die o.g. Eignungsnachweise durch die Eintragung in eine Liste oder durch Vorlage eines Zertifikates einer durch das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit des Landes Sachsen- Anhalt anerkannten Präqualifizierungsstelle wie das ULV der Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt bzw. IHK PQ VOL. Anstelle des Eintrags in eine ULV-Liste kann der Eignungsnachweis auch durch die Vorlage eines von der anerkannten Präqualifizierungsstelle ausgefertigten Zertifikates, z. B. PQ-VOL, geführt werden. In dem Zertifikat müssen die Eignungskriterien der Vergabebestimmungen angegeben sein, die bei der Präqualifizierung geprüft worden sind. Weiter akzeptiert der Auftraggeber eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung nach § 50 VgV (ggf. ergänzt durch auftragsspezifische Einzelnachweise. Der Link zur Europäischen Eigenerklärung eEEE - elektronisch: https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de EEE in Papierform (liegt den Vergabeunterlagen bei): http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1452182985830&uri=CELEX:32016R0007 Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124_LD angegebenen Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen. Das gleiche gilt für Nachunternehmer. Das Formblatt 124_LD ist Inhalt der Vergabeunterlagen und kann auf dem Link: https://www.bbr.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/BBR/vergaben/formblatt-124-eigenerklaerung-lieferleistungen-dienstleistungen.pdf;jsessionid=0D936463FBCBEFA7D72819F2557F6875.live21322?__blob=publicationFile&v=2 eingesehen werden. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen und bei Bietergemeinschaften, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124_LD auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 2 TVergG LSA weisen wir darauf hin, dass der Bestbieter im Fall der beabsichtigten Zuschlagserteilung die gem. Bekanntmachung und in den Vergabeunterlagen genannten vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nach Aufforderung innerhalb einer nach Tagen bestimmten Frist vorlegen muss und dass bei nicht fristgerechter Vorlage der verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise das Angebot von der Wertung auszuschließen ist. Darunter fallen: -Eigenerklärungen nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt (TVergG-LSA) - Mindestens eine mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbare Referenz (der letzten drei Jahre) mit einer Laufzeit von mind. 12 Monaten -Auszug aus dem Handelsregister des zuständigen Amtsgericht bzw. Gewerbeanmeldung Vordrucke liegen den Vergabeunterlagen bei Bewerbererklärung gemäß RdErl. des MW vom 21.11.2008 Die Bewerbererklärung kann aus dem Internet eingesehen werden: https://sachsen-anhalt.abst.de/media/download/Bewerbererklaerung%20nach%20Abschnitt%202%20-%20Anla ge%201a.pdf Vordruck liegt den Vergabeunterlagen bei. Die o. g. Nachweise oder Erklärungen müssen auch von den von Ihnen angegebenen Nachunternehmen erbracht werden. Bei Bedarf wird durch die Vergabestelle die Angebotskalkulation abgefordert. Ebenso behält sich die Vergabestelle vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise bzw. Originale der eingereichten Kopien zu verlangen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
Beschreibungalleiniges Zuschlagskriterium
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-194abf78db6-71fc001d48fb4508
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungZulässig
Adresse für die Einreichunghttps://www.evergabe.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote14/04/2025 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss49 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenNach Ermessen des Auftragsgebers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf (Angebotsfrist) nachgereicht werden.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin14/04/2025 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsEs gelten die Vorgaben in den Vergabeunterlagen und die VOL/B
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr.4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlagerfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs.1GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§160Abs. 3 Satz 1Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1Nr. 2 GWB).Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden(§ 160 Abs. 3Satz 1Nr. 3 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandkreis Börde, Zentrale Vergabestelle
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtLandkreis Börde, Zentrale Vergabestelle
5.1.
LosLOT-0010
TitelFÖS G Wefensleben
BeschreibungLos 10 - FÖS G Wefensleben
Interne KennungLOT-0010
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60140000 Bedarfspersonenbeförderung
Optionen
Beschreibung der OptionenDie Laufzeit des Vertrages kann um ein Schuljahr im beiderseitigem Einvernehmen verlängert werden (Verlängerungsoption).
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtWefensleben
Postleitzahl39365
Land, Gliederung (NUTS)Börde (DEE07)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns11/08/2025
Enddatum der Laufzeit23/09/2030
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
Zusätzliche InformationenBeförderung von Schulkindern mit körperlichen und/oder geistigen sowie seelischen Behinderungen aus dem Gebiet des Landkreises Börde zu innerhalb und außerhalb des Landkreises gelegenen Schulen. Die Beförderungsleistung erfolgt grundsätzlich nur an Schultagen vom Wohnort zur Schule und zurück.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung FBL 124_LD VHB Bund oder der Bieter erfüllt die o.g. Eignungsnachweise durch die Eintragung in eine Liste oder durch Vorlage eines Zertifikates einer durch das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit des Landes Sachsen- Anhalt anerkannten Präqualifizierungsstelle wie das ULV der Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt bzw. IHK PQ VOL. Anstelle des Eintrags in eine ULV-Liste kann der Eignungsnachweis auch durch die Vorlage eines von der anerkannten Präqualifizierungsstelle ausgefertigten Zertifikates, z. B. PQ-VOL, geführt werden. In dem Zertifikat müssen die Eignungskriterien der Vergabebestimmungen angegeben sein, die bei der Präqualifizierung geprüft worden sind. Weiter akzeptiert der Auftraggeber eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung nach § 50 VgV (ggf. ergänzt durch auftragsspezifische Einzelnachweise. Der Link zur Europäischen Eigenerklärung eEEE - elektronisch: https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de EEE in Papierform (liegt den Vergabeunterlagen bei): http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1452182985830&uri=CELEX:32016R0007 Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124_LD angegebenen Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen. Das gleiche gilt für Nachunternehmer. Das Formblatt 124_LD ist Inhalt der Vergabeunterlagen und kann auf dem Link: https://www.bbr.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/BBR/vergaben/formblatt-124-eigenerklaerung-lieferleistungen-dienstleistungen.pdf;jsessionid=0D936463FBCBEFA7D72819F2557F6875.live21322?__blob=publicationFile&v=2 eingesehen werden. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen und bei Bietergemeinschaften, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124_LD auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 2 TVergG LSA weisen wir darauf hin, dass der Bestbieter im Fall der beabsichtigten Zuschlagserteilung die gem. Bekanntmachung und in den Vergabeunterlagen genannten vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nach Aufforderung innerhalb einer nach Tagen bestimmten Frist vorlegen muss und dass bei nicht fristgerechter Vorlage der verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise das Angebot von der Wertung auszuschließen ist. Darunter fallen: -Eigenerklärungen nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt (TVergG-LSA) - Mindestens eine mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbare Referenz (der letzten drei Jahre) mit einer Laufzeit von mind. 12 Monaten -Auszug aus dem Handelsregister des zuständigen Amtsgericht bzw. Gewerbeanmeldung Vordrucke liegen den Vergabeunterlagen bei Bewerbererklärung gemäß RdErl. des MW vom 21.11.2008 Die Bewerbererklärung kann aus dem Internet eingesehen werden: https://sachsen-anhalt.abst.de/media/download/Bewerbererklaerung%20nach%20Abschnitt%202%20-%20Anla ge%201a.pdf Vordruck liegt den Vergabeunterlagen bei. Die o. g. Nachweise oder Erklärungen müssen auch von den von Ihnen angegebenen Nachunternehmen erbracht werden. Bei Bedarf wird durch die Vergabestelle die Angebotskalkulation abgefordert. Ebenso behält sich die Vergabestelle vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise bzw. Originale der eingereichten Kopien zu verlangen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
Beschreibungalleiniges Zuschlagskriterium
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-194abf78db6-71fc001d48fb4508
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungZulässig
Adresse für die Einreichunghttps://www.evergabe.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote14/04/2025 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss49 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenNach Ermessen des Auftragsgebers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf (Angebotsfrist) nachgereicht werden.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin14/04/2025 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsEs gelten die Vorgaben in den Vergabeunterlagen und die VOL/B
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr.4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlagerfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs.1GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§160Abs. 3 Satz 1Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1Nr. 2 GWB).Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden(§ 160 Abs. 3Satz 1Nr. 3 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandkreis Börde, Zentrale Vergabestelle
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtLandkreis Börde, Zentrale Vergabestelle
5.1.
LosLOT-0011
TitelFÖS G Hamersleben
BeschreibungLos 11 - FÖS G Hamersleben
Interne KennungLOT-0011
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60140000 Bedarfspersonenbeförderung
Optionen
Beschreibung der OptionenDie Laufzeit des Vertrages kann um ein Schuljahr im beiderseitigem Einvernehmen verlängert werden (Verlängerungsoption).
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtAm Großen Bruch
Postleitzahl39393
Land, Gliederung (NUTS)Börde (DEE07)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns11/08/2025
Enddatum der Laufzeit23/09/2030
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
Zusätzliche InformationenBeförderung von Schulkindern mit körperlichen und/oder geistigen sowie seelischen Behinderungen aus dem Gebiet des Landkreises Börde zu innerhalb und außerhalb des Landkreises gelegenen Schulen. Die Beförderungsleistung erfolgt grundsätzlich nur an Schultagen vom Wohnort zur Schule und zurück.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung FBL 124_LD VHB Bund oder der Bieter erfüllt die o.g. Eignungsnachweise durch die Eintragung in eine Liste oder durch Vorlage eines Zertifikates einer durch das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit des Landes Sachsen- Anhalt anerkannten Präqualifizierungsstelle wie das ULV der Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt bzw. IHK PQ VOL. Anstelle des Eintrags in eine ULV-Liste kann der Eignungsnachweis auch durch die Vorlage eines von der anerkannten Präqualifizierungsstelle ausgefertigten Zertifikates, z. B. PQ-VOL, geführt werden. In dem Zertifikat müssen die Eignungskriterien der Vergabebestimmungen angegeben sein, die bei der Präqualifizierung geprüft worden sind. Weiter akzeptiert der Auftraggeber eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung nach § 50 VgV (ggf. ergänzt durch auftragsspezifische Einzelnachweise. Der Link zur Europäischen Eigenerklärung eEEE - elektronisch: https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de EEE in Papierform (liegt den Vergabeunterlagen bei): http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1452182985830&uri=CELEX:32016R0007 Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124_LD angegebenen Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen. Das gleiche gilt für Nachunternehmer. Das Formblatt 124_LD ist Inhalt der Vergabeunterlagen und kann auf dem Link: https://www.bbr.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/BBR/vergaben/formblatt-124-eigenerklaerung-lieferleistungen-dienstleistungen.pdf;jsessionid=0D936463FBCBEFA7D72819F2557F6875.live21322?__blob=publicationFile&v=2 eingesehen werden. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen und bei Bietergemeinschaften, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124_LD auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 2 TVergG LSA weisen wir darauf hin, dass der Bestbieter im Fall der beabsichtigten Zuschlagserteilung die gem. Bekanntmachung und in den Vergabeunterlagen genannten vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nach Aufforderung innerhalb einer nach Tagen bestimmten Frist vorlegen muss und dass bei nicht fristgerechter Vorlage der verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise das Angebot von der Wertung auszuschließen ist. Darunter fallen: -Eigenerklärungen nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt (TVergG-LSA) - Mindestens eine mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbare Referenz (der letzten drei Jahre) mit einer Laufzeit von mind. 12 Monaten -Auszug aus dem Handelsregister des zuständigen Amtsgericht bzw. Gewerbeanmeldung Vordrucke liegen den Vergabeunterlagen bei Bewerbererklärung gemäß RdErl. des MW vom 21.11.2008 Die Bewerbererklärung kann aus dem Internet eingesehen werden: https://sachsen-anhalt.abst.de/media/download/Bewerbererklaerung%20nach%20Abschnitt%202%20-%20Anla ge%201a.pdf Vordruck liegt den Vergabeunterlagen bei. Die o. g. Nachweise oder Erklärungen müssen auch von den von Ihnen angegebenen Nachunternehmen erbracht werden. Bei Bedarf wird durch die Vergabestelle die Angebotskalkulation abgefordert. Ebenso behält sich die Vergabestelle vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise bzw. Originale der eingereichten Kopien zu verlangen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
Beschreibungalleiniges Zuschlagskriterium
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-194abf78db6-71fc001d48fb4508
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungZulässig
Adresse für die Einreichunghttps://www.evergabe.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote14/04/2025 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss49 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenNach Ermessen des Auftragsgebers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf (Angebotsfrist) nachgereicht werden.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin14/04/2025 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsEs gelten die Vorgaben in den Vergabeunterlagen und die VOL/B
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr.4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlagerfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs.1GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§160Abs. 3 Satz 1Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1Nr. 2 GWB).Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden(§ 160 Abs. 3Satz 1Nr. 3 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandkreis Börde, Zentrale Vergabestelle
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtLandkreis Börde, Zentrale Vergabestelle
5.1.
LosLOT-0012
TitelFÖS K Magdeburg, nördl. LK
BeschreibungLos 12 - FÖS K Magdeburg, nördl. LK
Interne KennungLOT-0012
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60140000 Bedarfspersonenbeförderung
Optionen
Beschreibung der OptionenDie Laufzeit des Vertrages kann um ein Schuljahr im beiderseitigem Einvernehmen verlängert werden (Verlängerungsoption).
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtMagdeburg
Postleitzahl39130
Land, Gliederung (NUTS)Börde (DEE07)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns11/08/2025
Enddatum der Laufzeit23/09/2030
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
Zusätzliche InformationenBeförderung von Schulkindern mit körperlichen und/oder geistigen sowie seelischen Behinderungen aus dem Gebiet des Landkreises Börde zu innerhalb und außerhalb des Landkreises gelegenen Schulen. Die Beförderungsleistung erfolgt grundsätzlich nur an Schultagen vom Wohnort zur Schule und zurück.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung FBL 124_LD VHB Bund oder der Bieter erfüllt die o.g. Eignungsnachweise durch die Eintragung in eine Liste oder durch Vorlage eines Zertifikates einer durch das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit des Landes Sachsen- Anhalt anerkannten Präqualifizierungsstelle wie das ULV der Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt bzw. IHK PQ VOL. Anstelle des Eintrags in eine ULV-Liste kann der Eignungsnachweis auch durch die Vorlage eines von der anerkannten Präqualifizierungsstelle ausgefertigten Zertifikates, z. B. PQ-VOL, geführt werden. In dem Zertifikat müssen die Eignungskriterien der Vergabebestimmungen angegeben sein, die bei der Präqualifizierung geprüft worden sind. Weiter akzeptiert der Auftraggeber eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung nach § 50 VgV (ggf. ergänzt durch auftragsspezifische Einzelnachweise. Der Link zur Europäischen Eigenerklärung eEEE - elektronisch: https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de EEE in Papierform (liegt den Vergabeunterlagen bei): http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1452182985830&uri=CELEX:32016R0007 Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124_LD angegebenen Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen. Das gleiche gilt für Nachunternehmer. Das Formblatt 124_LD ist Inhalt der Vergabeunterlagen und kann auf dem Link: https://www.bbr.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/BBR/vergaben/formblatt-124-eigenerklaerung-lieferleistungen-dienstleistungen.pdf;jsessionid=0D936463FBCBEFA7D72819F2557F6875.live21322?__blob=publicationFile&v=2 eingesehen werden. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen und bei Bietergemeinschaften, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124_LD auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 2 TVergG LSA weisen wir darauf hin, dass der Bestbieter im Fall der beabsichtigten Zuschlagserteilung die gem. Bekanntmachung und in den Vergabeunterlagen genannten vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nach Aufforderung innerhalb einer nach Tagen bestimmten Frist vorlegen muss und dass bei nicht fristgerechter Vorlage der verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise das Angebot von der Wertung auszuschließen ist. Darunter fallen: -Eigenerklärungen nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt (TVergG-LSA) - Mindestens eine mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbare Referenz (der letzten drei Jahre) mit einer Laufzeit von mind. 12 Monaten -Auszug aus dem Handelsregister des zuständigen Amtsgericht bzw. Gewerbeanmeldung Vordrucke liegen den Vergabeunterlagen bei Bewerbererklärung gemäß RdErl. des MW vom 21.11.2008 Die Bewerbererklärung kann aus dem Internet eingesehen werden: https://sachsen-anhalt.abst.de/media/download/Bewerbererklaerung%20nach%20Abschnitt%202%20-%20Anla ge%201a.pdf Vordruck liegt den Vergabeunterlagen bei. Die o. g. Nachweise oder Erklärungen müssen auch von den von Ihnen angegebenen Nachunternehmen erbracht werden. Bei Bedarf wird durch die Vergabestelle die Angebotskalkulation abgefordert. Ebenso behält sich die Vergabestelle vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise bzw. Originale der eingereichten Kopien zu verlangen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
Beschreibungalleiniges Zuschlagskriterium
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-194abf78db6-71fc001d48fb4508
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungZulässig
Adresse für die Einreichunghttps://www.evergabe.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote14/04/2025 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss49 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenNach Ermessen des Auftragsgebers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf (Angebotsfrist) nachgereicht werden.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin14/04/2025 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsEs gelten die Vorgaben in den Vergabeunterlagen und die VOL/B
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr.4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlagerfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs.1GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§160Abs. 3 Satz 1Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1Nr. 2 GWB).Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden(§ 160 Abs. 3Satz 1Nr. 3 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandkreis Börde, Zentrale Vergabestelle
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtLandkreis Börde, Zentrale Vergabestelle
5.1.
LosLOT-0013
TitelFÖS K Magdeburg, südl. LK
BeschreibungLos 13 - FÖS K Magdeburg, südl. LK
Interne KennungLOT-0013
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60140000 Bedarfspersonenbeförderung
Optionen
Beschreibung der OptionenDie Laufzeit des Vertrages kann um ein Schuljahr im beiderseitigem Einvernehmen verlängert werden (Verlängerungsoption).
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtMagdeburg
Postleitzahl39130
Land, Gliederung (NUTS)Börde (DEE07)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns11/08/2025
Enddatum der Laufzeit23/09/2030
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
Zusätzliche InformationenBeförderung von Schulkindern mit körperlichen und/oder geistigen sowie seelischen Behinderungen aus dem Gebiet des Landkreises Börde zu innerhalb und außerhalb des Landkreises gelegenen Schulen. Die Beförderungsleistung erfolgt grundsätzlich nur an Schultagen vom Wohnort zur Schule und zurück.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung FBL 124_LD VHB Bund oder der Bieter erfüllt die o.g. Eignungsnachweise durch die Eintragung in eine Liste oder durch Vorlage eines Zertifikates einer durch das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit des Landes Sachsen- Anhalt anerkannten Präqualifizierungsstelle wie das ULV der Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt bzw. IHK PQ VOL. Anstelle des Eintrags in eine ULV-Liste kann der Eignungsnachweis auch durch die Vorlage eines von der anerkannten Präqualifizierungsstelle ausgefertigten Zertifikates, z. B. PQ-VOL, geführt werden. In dem Zertifikat müssen die Eignungskriterien der Vergabebestimmungen angegeben sein, die bei der Präqualifizierung geprüft worden sind. Weiter akzeptiert der Auftraggeber eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung nach § 50 VgV (ggf. ergänzt durch auftragsspezifische Einzelnachweise. Der Link zur Europäischen Eigenerklärung eEEE - elektronisch: https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de EEE in Papierform (liegt den Vergabeunterlagen bei): http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1452182985830&uri=CELEX:32016R0007 Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124_LD angegebenen Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen. Das gleiche gilt für Nachunternehmer. Das Formblatt 124_LD ist Inhalt der Vergabeunterlagen und kann auf dem Link: https://www.bbr.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/BBR/vergaben/formblatt-124-eigenerklaerung-lieferleistungen-dienstleistungen.pdf;jsessionid=0D936463FBCBEFA7D72819F2557F6875.live21322?__blob=publicationFile&v=2 eingesehen werden. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen und bei Bietergemeinschaften, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124_LD auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 2 TVergG LSA weisen wir darauf hin, dass der Bestbieter im Fall der beabsichtigten Zuschlagserteilung die gem. Bekanntmachung und in den Vergabeunterlagen genannten vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nach Aufforderung innerhalb einer nach Tagen bestimmten Frist vorlegen muss und dass bei nicht fristgerechter Vorlage der verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise das Angebot von der Wertung auszuschließen ist. Darunter fallen: -Eigenerklärungen nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt (TVergG-LSA) - Mindestens eine mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbare Referenz (der letzten drei Jahre) mit einer Laufzeit von mind. 12 Monaten -Auszug aus dem Handelsregister des zuständigen Amtsgericht bzw. Gewerbeanmeldung Vordrucke liegen den Vergabeunterlagen bei Bewerbererklärung gemäß RdErl. des MW vom 21.11.2008 Die Bewerbererklärung kann aus dem Internet eingesehen werden: https://sachsen-anhalt.abst.de/media/download/Bewerbererklaerung%20nach%20Abschnitt%202%20-%20Anla ge%201a.pdf Vordruck liegt den Vergabeunterlagen bei. Die o. g. Nachweise oder Erklärungen müssen auch von den von Ihnen angegebenen Nachunternehmen erbracht werden. Bei Bedarf wird durch die Vergabestelle die Angebotskalkulation abgefordert. Ebenso behält sich die Vergabestelle vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise bzw. Originale der eingereichten Kopien zu verlangen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
Beschreibungalleiniges Zuschlagskriterium
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-194abf78db6-71fc001d48fb4508
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungZulässig
Adresse für die Einreichunghttps://www.evergabe.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote14/04/2025 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss49 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenNach Ermessen des Auftragsgebers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf (Angebotsfrist) nachgereicht werden.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin14/04/2025 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsEs gelten die Vorgaben in den Vergabeunterlagen und die VOL/B
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr.4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlagerfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs.1GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§160Abs. 3 Satz 1Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1Nr. 2 GWB).Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden(§ 160 Abs. 3Satz 1Nr. 3 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandkreis Börde, Zentrale Vergabestelle
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtLandkreis Börde, Zentrale Vergabestelle
5.1.
LosLOT-0014
TitelFÖS G Halberstadt
BeschreibungLos 14 - FÖS G Halberstadt
Interne KennungLOT-0014
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60140000 Bedarfspersonenbeförderung
Optionen
Beschreibung der OptionenDie Laufzeit des Vertrages kann um ein Schuljahr im beiderseitigem Einvernehmen verlängert werden (Verlängerungsoption).
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtHalberstadt
Postleitzahl38820
Land, Gliederung (NUTS)Börde (DEE07)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns11/08/2025
Enddatum der Laufzeit23/09/2030
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
Zusätzliche InformationenBeförderung von Schulkindern mit körperlichen und/oder geistigen sowie seelischen Behinderungen aus dem Gebiet des Landkreises Börde zu innerhalb und außerhalb des Landkreises gelegenen Schulen. Die Beförderungsleistung erfolgt grundsätzlich nur an Schultagen vom Wohnort zur Schule und zurück.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung FBL 124_LD VHB Bund oder der Bieter erfüllt die o.g. Eignungsnachweise durch die Eintragung in eine Liste oder durch Vorlage eines Zertifikates einer durch das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit des Landes Sachsen- Anhalt anerkannten Präqualifizierungsstelle wie das ULV der Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt bzw. IHK PQ VOL. Anstelle des Eintrags in eine ULV-Liste kann der Eignungsnachweis auch durch die Vorlage eines von der anerkannten Präqualifizierungsstelle ausgefertigten Zertifikates, z. B. PQ-VOL, geführt werden. In dem Zertifikat müssen die Eignungskriterien der Vergabebestimmungen angegeben sein, die bei der Präqualifizierung geprüft worden sind. Weiter akzeptiert der Auftraggeber eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung nach § 50 VgV (ggf. ergänzt durch auftragsspezifische Einzelnachweise. Der Link zur Europäischen Eigenerklärung eEEE - elektronisch: https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de EEE in Papierform (liegt den Vergabeunterlagen bei): http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1452182985830&uri=CELEX:32016R0007 Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124_LD angegebenen Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen. Das gleiche gilt für Nachunternehmer. Das Formblatt 124_LD ist Inhalt der Vergabeunterlagen und kann auf dem Link: https://www.bbr.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/BBR/vergaben/formblatt-124-eigenerklaerung-lieferleistungen-dienstleistungen.pdf;jsessionid=0D936463FBCBEFA7D72819F2557F6875.live21322?__blob=publicationFile&v=2 eingesehen werden. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen und bei Bietergemeinschaften, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124_LD auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 2 TVergG LSA weisen wir darauf hin, dass der Bestbieter im Fall der beabsichtigten Zuschlagserteilung die gem. Bekanntmachung und in den Vergabeunterlagen genannten vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nach Aufforderung innerhalb einer nach Tagen bestimmten Frist vorlegen muss und dass bei nicht fristgerechter Vorlage der verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise das Angebot von der Wertung auszuschließen ist. Darunter fallen: -Eigenerklärungen nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt (TVergG-LSA) - Mindestens eine mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbare Referenz (der letzten drei Jahre) mit einer Laufzeit von mind. 12 Monaten -Auszug aus dem Handelsregister des zuständigen Amtsgericht bzw. Gewerbeanmeldung Vordrucke liegen den Vergabeunterlagen bei Bewerbererklärung gemäß RdErl. des MW vom 21.11.2008 Die Bewerbererklärung kann aus dem Internet eingesehen werden: https://sachsen-anhalt.abst.de/media/download/Bewerbererklaerung%20nach%20Abschnitt%202%20-%20Anla ge%201a.pdf Vordruck liegt den Vergabeunterlagen bei. Die o. g. Nachweise oder Erklärungen müssen auch von den von Ihnen angegebenen Nachunternehmen erbracht werden. Bei Bedarf wird durch die Vergabestelle die Angebotskalkulation abgefordert. Ebenso behält sich die Vergabestelle vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise bzw. Originale der eingereichten Kopien zu verlangen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
Beschreibungalleiniges Zuschlagskriterium
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-194abf78db6-71fc001d48fb4508
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungZulässig
Adresse für die Einreichunghttps://www.evergabe.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote14/04/2025 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss49 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenNach Ermessen des Auftragsgebers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf (Angebotsfrist) nachgereicht werden.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin14/04/2025 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsEs gelten die Vorgaben in den Vergabeunterlagen und die VOL/B
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr.4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlagerfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs.1GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§160Abs. 3 Satz 1Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1Nr. 2 GWB).Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden(§ 160 Abs. 3Satz 1Nr. 3 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandkreis Börde, Zentrale Vergabestelle
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtLandkreis Börde, Zentrale Vergabestelle
5.1.
LosLOT-0015
TitelFÖS Sp Magdeburg, nördl. LK
BeschreibungLos 15 - FÖS Sp Magdeburg, nördl. LK
Interne KennungLOT-0015
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60140000 Bedarfspersonenbeförderung
Optionen
Beschreibung der OptionenDie Laufzeit des Vertrages kann um ein Schuljahr im beiderseitigem Einvernehmen verlängert werden (Verlängerungsoption).
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtMagdeburg
Postleitzahl39108
Land, Gliederung (NUTS)Börde (DEE07)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns11/08/2025
Enddatum der Laufzeit23/09/2030
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
Zusätzliche InformationenBeförderung von Schulkindern mit körperlichen und/oder geistigen sowie seelischen Behinderungen aus dem Gebiet des Landkreises Börde zu innerhalb und außerhalb des Landkreises gelegenen Schulen. Die Beförderungsleistung erfolgt grundsätzlich nur an Schultagen vom Wohnort zur Schule und zurück.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung FBL 124_LD VHB Bund oder der Bieter erfüllt die o.g. Eignungsnachweise durch die Eintragung in eine Liste oder durch Vorlage eines Zertifikates einer durch das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit des Landes Sachsen- Anhalt anerkannten Präqualifizierungsstelle wie das ULV der Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt bzw. IHK PQ VOL. Anstelle des Eintrags in eine ULV-Liste kann der Eignungsnachweis auch durch die Vorlage eines von der anerkannten Präqualifizierungsstelle ausgefertigten Zertifikates, z. B. PQ-VOL, geführt werden. In dem Zertifikat müssen die Eignungskriterien der Vergabebestimmungen angegeben sein, die bei der Präqualifizierung geprüft worden sind. Weiter akzeptiert der Auftraggeber eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung nach § 50 VgV (ggf. ergänzt durch auftragsspezifische Einzelnachweise. Der Link zur Europäischen Eigenerklärung eEEE - elektronisch: https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de EEE in Papierform (liegt den Vergabeunterlagen bei): http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1452182985830&uri=CELEX:32016R0007 Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124_LD angegebenen Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen. Das gleiche gilt für Nachunternehmer. Das Formblatt 124_LD ist Inhalt der Vergabeunterlagen und kann auf dem Link: https://www.bbr.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/BBR/vergaben/formblatt-124-eigenerklaerung-lieferleistungen-dienstleistungen.pdf;jsessionid=0D936463FBCBEFA7D72819F2557F6875.live21322?__blob=publicationFile&v=2 eingesehen werden. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen und bei Bietergemeinschaften, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124_LD auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 2 TVergG LSA weisen wir darauf hin, dass der Bestbieter im Fall der beabsichtigten Zuschlagserteilung die gem. Bekanntmachung und in den Vergabeunterlagen genannten vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nach Aufforderung innerhalb einer nach Tagen bestimmten Frist vorlegen muss und dass bei nicht fristgerechter Vorlage der verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise das Angebot von der Wertung auszuschließen ist. Darunter fallen: -Eigenerklärungen nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt (TVergG-LSA) - Mindestens eine mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbare Referenz (der letzten drei Jahre) mit einer Laufzeit von mind. 12 Monaten -Auszug aus dem Handelsregister des zuständigen Amtsgericht bzw. Gewerbeanmeldung Vordrucke liegen den Vergabeunterlagen bei Bewerbererklärung gemäß RdErl. des MW vom 21.11.2008 Die Bewerbererklärung kann aus dem Internet eingesehen werden: https://sachsen-anhalt.abst.de/media/download/Bewerbererklaerung%20nach%20Abschnitt%202%20-%20Anla ge%201a.pdf Vordruck liegt den Vergabeunterlagen bei. Die o. g. Nachweise oder Erklärungen müssen auch von den von Ihnen angegebenen Nachunternehmen erbracht werden. Bei Bedarf wird durch die Vergabestelle die Angebotskalkulation abgefordert. Ebenso behält sich die Vergabestelle vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise bzw. Originale der eingereichten Kopien zu verlangen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
Beschreibungalleiniges Zuschlagskriterium
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-194abf78db6-71fc001d48fb4508
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungZulässig
Adresse für die Einreichunghttps://www.evergabe.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote14/04/2025 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss49 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenNach Ermessen des Auftragsgebers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf (Angebotsfrist) nachgereicht werden.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin14/04/2025 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsEs gelten die Vorgaben in den Vergabeunterlagen und die VOL/B
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr.4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlagerfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs.1GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§160Abs. 3 Satz 1Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1Nr. 2 GWB).Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden(§ 160 Abs. 3Satz 1Nr. 3 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandkreis Börde, Zentrale Vergabestelle
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtLandkreis Börde, Zentrale Vergabestelle
5.1.
LosLOT-0016
TitelFÖS Sp Magdeburg, südl. LK
BeschreibungLos 16 - FÖS Sp Magdeburg, südl. LK
Interne KennungLOT-0016
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60140000 Bedarfspersonenbeförderung
Optionen
Beschreibung der OptionenDie Laufzeit des Vertrages kann um ein Schuljahr im beiderseitigem Einvernehmen verlängert werden (Verlängerungsoption).
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtMagdeburg
Postleitzahl39108
Land, Gliederung (NUTS)Börde (DEE07)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns11/08/2025
Enddatum der Laufzeit23/09/2030
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
Zusätzliche InformationenBeförderung von Schulkindern mit körperlichen und/oder geistigen sowie seelischen Behinderungen aus dem Gebiet des Landkreises Börde zu innerhalb und außerhalb des Landkreises gelegenen Schulen. Die Beförderungsleistung erfolgt grundsätzlich nur an Schultagen vom Wohnort zur Schule und zurück.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung FBL 124_LD VHB Bund oder der Bieter erfüllt die o.g. Eignungsnachweise durch die Eintragung in eine Liste oder durch Vorlage eines Zertifikates einer durch das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit des Landes Sachsen- Anhalt anerkannten Präqualifizierungsstelle wie das ULV der Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt bzw. IHK PQ VOL. Anstelle des Eintrags in eine ULV-Liste kann der Eignungsnachweis auch durch die Vorlage eines von der anerkannten Präqualifizierungsstelle ausgefertigten Zertifikates, z. B. PQ-VOL, geführt werden. In dem Zertifikat müssen die Eignungskriterien der Vergabebestimmungen angegeben sein, die bei der Präqualifizierung geprüft worden sind. Weiter akzeptiert der Auftraggeber eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung nach § 50 VgV (ggf. ergänzt durch auftragsspezifische Einzelnachweise. Der Link zur Europäischen Eigenerklärung eEEE - elektronisch: https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de EEE in Papierform (liegt den Vergabeunterlagen bei): http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1452182985830&uri=CELEX:32016R0007 Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124_LD angegebenen Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen. Das gleiche gilt für Nachunternehmer. Das Formblatt 124_LD ist Inhalt der Vergabeunterlagen und kann auf dem Link: https://www.bbr.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/BBR/vergaben/formblatt-124-eigenerklaerung-lieferleistungen-dienstleistungen.pdf;jsessionid=0D936463FBCBEFA7D72819F2557F6875.live21322?__blob=publicationFile&v=2 eingesehen werden. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen und bei Bietergemeinschaften, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124_LD auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 2 TVergG LSA weisen wir darauf hin, dass der Bestbieter im Fall der beabsichtigten Zuschlagserteilung die gem. Bekanntmachung und in den Vergabeunterlagen genannten vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nach Aufforderung innerhalb einer nach Tagen bestimmten Frist vorlegen muss und dass bei nicht fristgerechter Vorlage der verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise das Angebot von der Wertung auszuschließen ist. Darunter fallen: -Eigenerklärungen nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt (TVergG-LSA) - Mindestens eine mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbare Referenz (der letzten drei Jahre) mit einer Laufzeit von mind. 12 Monaten -Auszug aus dem Handelsregister des zuständigen Amtsgericht bzw. Gewerbeanmeldung Vordrucke liegen den Vergabeunterlagen bei Bewerbererklärung gemäß RdErl. des MW vom 21.11.2008 Die Bewerbererklärung kann aus dem Internet eingesehen werden: https://sachsen-anhalt.abst.de/media/download/Bewerbererklaerung%20nach%20Abschnitt%202%20-%20Anla ge%201a.pdf Vordruck liegt den Vergabeunterlagen bei. Die o. g. Nachweise oder Erklärungen müssen auch von den von Ihnen angegebenen Nachunternehmen erbracht werden. Bei Bedarf wird durch die Vergabestelle die Angebotskalkulation abgefordert. Ebenso behält sich die Vergabestelle vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise bzw. Originale der eingereichten Kopien zu verlangen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
Beschreibungalleiniges Zuschlagskriterium
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-194abf78db6-71fc001d48fb4508
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungZulässig
Adresse für die Einreichunghttps://www.evergabe.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote14/04/2025 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss49 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenNach Ermessen des Auftragsgebers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf (Angebotsfrist) nachgereicht werden.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin14/04/2025 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsEs gelten die Vorgaben in den Vergabeunterlagen und die VOL/B
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr.4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlagerfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs.1GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§160Abs. 3 Satz 1Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1Nr. 2 GWB).Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden(§ 160 Abs. 3Satz 1Nr. 3 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandkreis Börde, Zentrale Vergabestelle
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtLandkreis Börde, Zentrale Vergabestelle
5.1.
LosLOT-0017
TitelLBZ-FÖS H Halberstadt, nördl. LK
BeschreibungLos 17 - LBZ-FÖS H Halberstadt, nördl. LK
Interne KennungLOT-0017
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60140000 Bedarfspersonenbeförderung
Optionen
Beschreibung der OptionenDie Laufzeit des Vertrages kann um ein Schuljahr im beiderseitigem Einvernehmen verlängert werden (Verlängerungsoption).
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtHalberstadt
Postleitzahl38820
Land, Gliederung (NUTS)Börde (DEE07)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns11/08/2025
Enddatum der Laufzeit23/09/2030
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
Zusätzliche InformationenBeförderung von Schulkindern mit körperlichen und/oder geistigen sowie seelischen Behinderungen aus dem Gebiet des Landkreises Börde zu innerhalb und außerhalb des Landkreises gelegenen Schulen. Die Beförderungsleistung erfolgt grundsätzlich nur an Schultagen vom Wohnort zur Schule und zurück.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung FBL 124_LD VHB Bund oder der Bieter erfüllt die o.g. Eignungsnachweise durch die Eintragung in eine Liste oder durch Vorlage eines Zertifikates einer durch das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit des Landes Sachsen- Anhalt anerkannten Präqualifizierungsstelle wie das ULV der Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt bzw. IHK PQ VOL. Anstelle des Eintrags in eine ULV-Liste kann der Eignungsnachweis auch durch die Vorlage eines von der anerkannten Präqualifizierungsstelle ausgefertigten Zertifikates, z. B. PQ-VOL, geführt werden. In dem Zertifikat müssen die Eignungskriterien der Vergabebestimmungen angegeben sein, die bei der Präqualifizierung geprüft worden sind. Weiter akzeptiert der Auftraggeber eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung nach § 50 VgV (ggf. ergänzt durch auftragsspezifische Einzelnachweise. Der Link zur Europäischen Eigenerklärung eEEE - elektronisch: https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de EEE in Papierform (liegt den Vergabeunterlagen bei): http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1452182985830&uri=CELEX:32016R0007 Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124_LD angegebenen Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen. Das gleiche gilt für Nachunternehmer. Das Formblatt 124_LD ist Inhalt der Vergabeunterlagen und kann auf dem Link: https://www.bbr.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/BBR/vergaben/formblatt-124-eigenerklaerung-lieferleistungen-dienstleistungen.pdf;jsessionid=0D936463FBCBEFA7D72819F2557F6875.live21322?__blob=publicationFile&v=2 eingesehen werden. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen und bei Bietergemeinschaften, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124_LD auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 2 TVergG LSA weisen wir darauf hin, dass der Bestbieter im Fall der beabsichtigten Zuschlagserteilung die gem. Bekanntmachung und in den Vergabeunterlagen genannten vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nach Aufforderung innerhalb einer nach Tagen bestimmten Frist vorlegen muss und dass bei nicht fristgerechter Vorlage der verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise das Angebot von der Wertung auszuschließen ist. Darunter fallen: -Eigenerklärungen nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt (TVergG-LSA) - Mindestens eine mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbare Referenz (der letzten drei Jahre) mit einer Laufzeit von mind. 12 Monaten -Auszug aus dem Handelsregister des zuständigen Amtsgericht bzw. Gewerbeanmeldung Vordrucke liegen den Vergabeunterlagen bei Bewerbererklärung gemäß RdErl. des MW vom 21.11.2008 Die Bewerbererklärung kann aus dem Internet eingesehen werden: https://sachsen-anhalt.abst.de/media/download/Bewerbererklaerung%20nach%20Abschnitt%202%20-%20Anla ge%201a.pdf Vordruck liegt den Vergabeunterlagen bei. Die o. g. Nachweise oder Erklärungen müssen auch von den von Ihnen angegebenen Nachunternehmen erbracht werden. Bei Bedarf wird durch die Vergabestelle die Angebotskalkulation abgefordert. Ebenso behält sich die Vergabestelle vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise bzw. Originale der eingereichten Kopien zu verlangen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
Beschreibungalleiniges Zuschlagskriterium
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-194abf78db6-71fc001d48fb4508
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungZulässig
Adresse für die Einreichunghttps://www.evergabe.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote14/04/2025 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss49 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenNach Ermessen des Auftragsgebers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf (Angebotsfrist) nachgereicht werden.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin14/04/2025 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsEs gelten die Vorgaben in den Vergabeunterlagen und die VOL/B
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr.4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlagerfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs.1GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§160Abs. 3 Satz 1Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1Nr. 2 GWB).Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden(§ 160 Abs. 3Satz 1Nr. 3 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandkreis Börde, Zentrale Vergabestelle
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtLandkreis Börde, Zentrale Vergabestelle
5.1.
LosLOT-0018
TitelLBZ-FÖS H Halberstadt, südl. LK - Obere Aller, WZL
BeschreibungLos 19 - LBZ-FÖS H Halberstadt, südl.LK - OC,Sülzetal,Westl.Börde
Interne KennungLOT-0018
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60140000 Bedarfspersonenbeförderung
Optionen
Beschreibung der OptionenDie Laufzeit des Vertrages kann um ein Schuljahr im beiderseitigem Einvernehmen verlängert werden (Verlängerungsoption).
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtHalberstadt
Postleitzahl38820
Land, Gliederung (NUTS)Börde (DEE07)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns11/08/2025
Enddatum der Laufzeit23/09/2030
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
Zusätzliche InformationenBeförderung von Schulkindern mit körperlichen und/oder geistigen sowie seelischen Behinderungen aus dem Gebiet des Landkreises Börde zu innerhalb und außerhalb des Landkreises gelegenen Schulen. Die Beförderungsleistung erfolgt grundsätzlich nur an Schultagen vom Wohnort zur Schule und zurück.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung FBL 124_LD VHB Bund oder der Bieter erfüllt die o.g. Eignungsnachweise durch die Eintragung in eine Liste oder durch Vorlage eines Zertifikates einer durch das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit des Landes Sachsen- Anhalt anerkannten Präqualifizierungsstelle wie das ULV der Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt bzw. IHK PQ VOL. Anstelle des Eintrags in eine ULV-Liste kann der Eignungsnachweis auch durch die Vorlage eines von der anerkannten Präqualifizierungsstelle ausgefertigten Zertifikates, z. B. PQ-VOL, geführt werden. In dem Zertifikat müssen die Eignungskriterien der Vergabebestimmungen angegeben sein, die bei der Präqualifizierung geprüft worden sind. Weiter akzeptiert der Auftraggeber eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung nach § 50 VgV (ggf. ergänzt durch auftragsspezifische Einzelnachweise. Der Link zur Europäischen Eigenerklärung eEEE - elektronisch: https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de EEE in Papierform (liegt den Vergabeunterlagen bei): http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1452182985830&uri=CELEX:32016R0007 Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124_LD angegebenen Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen. Das gleiche gilt für Nachunternehmer. Das Formblatt 124_LD ist Inhalt der Vergabeunterlagen und kann auf dem Link: https://www.bbr.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/BBR/vergaben/formblatt-124-eigenerklaerung-lieferleistungen-dienstleistungen.pdf;jsessionid=0D936463FBCBEFA7D72819F2557F6875.live21322?__blob=publicationFile&v=2 eingesehen werden. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen und bei Bietergemeinschaften, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124_LD auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 2 TVergG LSA weisen wir darauf hin, dass der Bestbieter im Fall der beabsichtigten Zuschlagserteilung die gem. Bekanntmachung und in den Vergabeunterlagen genannten vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nach Aufforderung innerhalb einer nach Tagen bestimmten Frist vorlegen muss und dass bei nicht fristgerechter Vorlage der verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise das Angebot von der Wertung auszuschließen ist. Darunter fallen: -Eigenerklärungen nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt (TVergG-LSA) - Mindestens eine mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbare Referenz (der letzten drei Jahre) mit einer Laufzeit von mind. 12 Monaten -Auszug aus dem Handelsregister des zuständigen Amtsgericht bzw. Gewerbeanmeldung Vordrucke liegen den Vergabeunterlagen bei Bewerbererklärung gemäß RdErl. des MW vom 21.11.2008 Die Bewerbererklärung kann aus dem Internet eingesehen werden: https://sachsen-anhalt.abst.de/media/download/Bewerbererklaerung%20nach%20Abschnitt%202%20-%20Anla ge%201a.pdf Vordruck liegt den Vergabeunterlagen bei. Die o. g. Nachweise oder Erklärungen müssen auch von den von Ihnen angegebenen Nachunternehmen erbracht werden. Bei Bedarf wird durch die Vergabestelle die Angebotskalkulation abgefordert. Ebenso behält sich die Vergabestelle vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise bzw. Originale der eingereichten Kopien zu verlangen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
Beschreibungalleiniges Zuschlagskriterium
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-194abf78db6-71fc001d48fb4508
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungZulässig
Adresse für die Einreichunghttps://www.evergabe.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote14/04/2025 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss49 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenNach Ermessen des Auftragsgebers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf (Angebotsfrist) nachgereicht werden.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin14/04/2025 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsEs gelten die Vorgaben in den Vergabeunterlagen und die VOL/B
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr.4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlagerfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs.1GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§160Abs. 3 Satz 1Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1Nr. 2 GWB).Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden(§ 160 Abs. 3Satz 1Nr. 3 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandkreis Börde, Zentrale Vergabestelle
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtLandkreis Börde, Zentrale Vergabestelle
5.1.
LosLOT-0019
TitelLBZ-FÖS H Halberstadt, südl. LK - OC, Sülzetal, Westliche Börde
BeschreibungLos 19 - LBZ-FÖS H Halberstadt, südl.LK - OC,Sülzetal,Westl.Börde
Interne KennungLOT-0019
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60140000 Bedarfspersonenbeförderung
Optionen
Beschreibung der OptionenDie Laufzeit des Vertrages kann um ein Schuljahr im beiderseitigem Einvernehmen verlängert werden (Verlängerungsoption).
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtHalberstadt
Postleitzahl38820
Land, Gliederung (NUTS)Börde (DEE07)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns11/08/2025
Enddatum der Laufzeit23/09/2030
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
Zusätzliche InformationenBeförderung von Schulkindern mit körperlichen und/oder geistigen sowie seelischen Behinderungen aus dem Gebiet des Landkreises Börde zu innerhalb und außerhalb des Landkreises gelegenen Schulen. Die Beförderungsleistung erfolgt grundsätzlich nur an Schultagen vom Wohnort zur Schule und zurück.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung FBL 124_LD VHB Bund oder der Bieter erfüllt die o.g. Eignungsnachweise durch die Eintragung in eine Liste oder durch Vorlage eines Zertifikates einer durch das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit des Landes Sachsen- Anhalt anerkannten Präqualifizierungsstelle wie das ULV der Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt bzw. IHK PQ VOL. Anstelle des Eintrags in eine ULV-Liste kann der Eignungsnachweis auch durch die Vorlage eines von der anerkannten Präqualifizierungsstelle ausgefertigten Zertifikates, z. B. PQ-VOL, geführt werden. In dem Zertifikat müssen die Eignungskriterien der Vergabebestimmungen angegeben sein, die bei der Präqualifizierung geprüft worden sind. Weiter akzeptiert der Auftraggeber eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung nach § 50 VgV (ggf. ergänzt durch auftragsspezifische Einzelnachweise. Der Link zur Europäischen Eigenerklärung eEEE - elektronisch: https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de EEE in Papierform (liegt den Vergabeunterlagen bei): http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1452182985830&uri=CELEX:32016R0007 Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124_LD angegebenen Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen. Das gleiche gilt für Nachunternehmer. Das Formblatt 124_LD ist Inhalt der Vergabeunterlagen und kann auf dem Link: https://www.bbr.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/BBR/vergaben/formblatt-124-eigenerklaerung-lieferleistungen-dienstleistungen.pdf;jsessionid=0D936463FBCBEFA7D72819F2557F6875.live21322?__blob=publicationFile&v=2 eingesehen werden. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen und bei Bietergemeinschaften, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124_LD auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 2 TVergG LSA weisen wir darauf hin, dass der Bestbieter im Fall der beabsichtigten Zuschlagserteilung die gem. Bekanntmachung und in den Vergabeunterlagen genannten vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nach Aufforderung innerhalb einer nach Tagen bestimmten Frist vorlegen muss und dass bei nicht fristgerechter Vorlage der verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise das Angebot von der Wertung auszuschließen ist. Darunter fallen: -Eigenerklärungen nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt (TVergG-LSA) - Mindestens eine mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbare Referenz (der letzten drei Jahre) mit einer Laufzeit von mind. 12 Monaten -Auszug aus dem Handelsregister des zuständigen Amtsgericht bzw. Gewerbeanmeldung Vordrucke liegen den Vergabeunterlagen bei Bewerbererklärung gemäß RdErl. des MW vom 21.11.2008 Die Bewerbererklärung kann aus dem Internet eingesehen werden: https://sachsen-anhalt.abst.de/media/download/Bewerbererklaerung%20nach%20Abschnitt%202%20-%20Anla ge%201a.pdf Vordruck liegt den Vergabeunterlagen bei. Die o. g. Nachweise oder Erklärungen müssen auch von den von Ihnen angegebenen Nachunternehmen erbracht werden. Bei Bedarf wird durch die Vergabestelle die Angebotskalkulation abgefordert. Ebenso behält sich die Vergabestelle vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise bzw. Originale der eingereichten Kopien zu verlangen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
Beschreibungalleiniges Zuschlagskriterium
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-194abf78db6-71fc001d48fb4508
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungZulässig
Adresse für die Einreichunghttps://www.evergabe.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote14/04/2025 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss49 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenNach Ermessen des Auftragsgebers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf (Angebotsfrist) nachgereicht werden.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin14/04/2025 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsEs gelten die Vorgaben in den Vergabeunterlagen und die VOL/B
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr.4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlagerfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs.1GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§160Abs. 3 Satz 1Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1Nr. 2 GWB).Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden(§ 160 Abs. 3Satz 1Nr. 3 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandkreis Börde, Zentrale Vergabestelle
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtLandkreis Börde, Zentrale Vergabestelle
5.1.
LosLOT-0020
TitelLBZ-FÖS K Tangerhütte, nördl. LK
BeschreibungLos 20 - LBZ-FÖS K Tangerhütte, nördl. LK
Interne KennungLOT-0020
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60140000 Bedarfspersonenbeförderung
Optionen
Beschreibung der OptionenDie Laufzeit des Vertrages kann um ein Schuljahr im beiderseitigem Einvernehmen verlängert werden (Verlängerungsoption).
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtTangerhütte
Postleitzahl39517
Land, Gliederung (NUTS)Börde (DEE07)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns11/08/2025
Enddatum der Laufzeit23/09/2030
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
Zusätzliche InformationenBeförderung von Schulkindern mit körperlichen und/oder geistigen sowie seelischen Behinderungen aus dem Gebiet des Landkreises Börde zu innerhalb und außerhalb des Landkreises gelegenen Schulen. Die Beförderungsleistung erfolgt grundsätzlich nur an Schultagen vom Wohnort zur Schule und zurück.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung FBL 124_LD VHB Bund oder der Bieter erfüllt die o.g. Eignungsnachweise durch die Eintragung in eine Liste oder durch Vorlage eines Zertifikates einer durch das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit des Landes Sachsen- Anhalt anerkannten Präqualifizierungsstelle wie das ULV der Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt bzw. IHK PQ VOL. Anstelle des Eintrags in eine ULV-Liste kann der Eignungsnachweis auch durch die Vorlage eines von der anerkannten Präqualifizierungsstelle ausgefertigten Zertifikates, z. B. PQ-VOL, geführt werden. In dem Zertifikat müssen die Eignungskriterien der Vergabebestimmungen angegeben sein, die bei der Präqualifizierung geprüft worden sind. Weiter akzeptiert der Auftraggeber eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung nach § 50 VgV (ggf. ergänzt durch auftragsspezifische Einzelnachweise. Der Link zur Europäischen Eigenerklärung eEEE - elektronisch: https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de EEE in Papierform (liegt den Vergabeunterlagen bei): http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1452182985830&uri=CELEX:32016R0007 Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124_LD angegebenen Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen. Das gleiche gilt für Nachunternehmer. Das Formblatt 124_LD ist Inhalt der Vergabeunterlagen und kann auf dem Link: https://www.bbr.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/BBR/vergaben/formblatt-124-eigenerklaerung-lieferleistungen-dienstleistungen.pdf;jsessionid=0D936463FBCBEFA7D72819F2557F6875.live21322?__blob=publicationFile&v=2 eingesehen werden. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen und bei Bietergemeinschaften, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124_LD auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 2 TVergG LSA weisen wir darauf hin, dass der Bestbieter im Fall der beabsichtigten Zuschlagserteilung die gem. Bekanntmachung und in den Vergabeunterlagen genannten vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nach Aufforderung innerhalb einer nach Tagen bestimmten Frist vorlegen muss und dass bei nicht fristgerechter Vorlage der verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise das Angebot von der Wertung auszuschließen ist. Darunter fallen: -Eigenerklärungen nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt (TVergG-LSA) - Mindestens eine mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbare Referenz (der letzten drei Jahre) mit einer Laufzeit von mind. 12 Monaten -Auszug aus dem Handelsregister des zuständigen Amtsgericht bzw. Gewerbeanmeldung Vordrucke liegen den Vergabeunterlagen bei Bewerbererklärung gemäß RdErl. des MW vom 21.11.2008 Die Bewerbererklärung kann aus dem Internet eingesehen werden: https://sachsen-anhalt.abst.de/media/download/Bewerbererklaerung%20nach%20Abschnitt%202%20-%20Anla ge%201a.pdf Vordruck liegt den Vergabeunterlagen bei. Die o. g. Nachweise oder Erklärungen müssen auch von den von Ihnen angegebenen Nachunternehmen erbracht werden. Bei Bedarf wird durch die Vergabestelle die Angebotskalkulation abgefordert. Ebenso behält sich die Vergabestelle vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise bzw. Originale der eingereichten Kopien zu verlangen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
Beschreibungalleiniges Zuschlagskriterium
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-194abf78db6-71fc001d48fb4508
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungZulässig
Adresse für die Einreichunghttps://www.evergabe.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote14/04/2025 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss49 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenNach Ermessen des Auftragsgebers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf (Angebotsfrist) nachgereicht werden.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin14/04/2025 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsEs gelten die Vorgaben in den Vergabeunterlagen und die VOL/B
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr.4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlagerfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs.1GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§160Abs. 3 Satz 1Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1Nr. 2 GWB).Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden(§ 160 Abs. 3Satz 1Nr. 3 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandkreis Börde, Zentrale Vergabestelle
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtLandkreis Börde, Zentrale Vergabestelle
5.1.
LosLOT-0021
TitelLBZ-FÖS K Tangerhütte, südl. LK
BeschreibungLos 21 - LBZ - FÖS K Tangerhütte, südl. LK
Interne KennungLOT-0021
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60140000 Bedarfspersonenbeförderung
Optionen
Beschreibung der OptionenDie Laufzeit des Vertrages kann um ein Schuljahr im beiderseitigem Einvernehmen verlängert werden (Verlängerungsoption).
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtTangerhütte
Postleitzahl39517
Land, Gliederung (NUTS)Börde (DEE07)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns11/08/2025
Enddatum der Laufzeit23/09/2030
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
Zusätzliche InformationenBeförderung von Schulkindern mit körperlichen und/oder geistigen sowie seelischen Behinderungen aus dem Gebiet des Landkreises Börde zu innerhalb und außerhalb des Landkreises gelegenen Schulen. Die Beförderungsleistung erfolgt grundsätzlich nur an Schultagen vom Wohnort zur Schule und zurück.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung FBL 124_LD VHB Bund oder der Bieter erfüllt die o.g. Eignungsnachweise durch die Eintragung in eine Liste oder durch Vorlage eines Zertifikates einer durch das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit des Landes Sachsen- Anhalt anerkannten Präqualifizierungsstelle wie das ULV der Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt bzw. IHK PQ VOL. Anstelle des Eintrags in eine ULV-Liste kann der Eignungsnachweis auch durch die Vorlage eines von der anerkannten Präqualifizierungsstelle ausgefertigten Zertifikates, z. B. PQ-VOL, geführt werden. In dem Zertifikat müssen die Eignungskriterien der Vergabebestimmungen angegeben sein, die bei der Präqualifizierung geprüft worden sind. Weiter akzeptiert der Auftraggeber eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung nach § 50 VgV (ggf. ergänzt durch auftragsspezifische Einzelnachweise. Der Link zur Europäischen Eigenerklärung eEEE - elektronisch: https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de EEE in Papierform (liegt den Vergabeunterlagen bei): http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1452182985830&uri=CELEX:32016R0007 Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124_LD angegebenen Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen. Das gleiche gilt für Nachunternehmer. Das Formblatt 124_LD ist Inhalt der Vergabeunterlagen und kann auf dem Link: https://www.bbr.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/BBR/vergaben/formblatt-124-eigenerklaerung-lieferleistungen-dienstleistungen.pdf;jsessionid=0D936463FBCBEFA7D72819F2557F6875.live21322?__blob=publicationFile&v=2 eingesehen werden. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen und bei Bietergemeinschaften, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124_LD auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 2 TVergG LSA weisen wir darauf hin, dass der Bestbieter im Fall der beabsichtigten Zuschlagserteilung die gem. Bekanntmachung und in den Vergabeunterlagen genannten vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nach Aufforderung innerhalb einer nach Tagen bestimmten Frist vorlegen muss und dass bei nicht fristgerechter Vorlage der verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise das Angebot von der Wertung auszuschließen ist. Darunter fallen: -Eigenerklärungen nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt (TVergG-LSA) - Mindestens eine mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbare Referenz (der letzten drei Jahre) mit einer Laufzeit von mind. 12 Monaten -Auszug aus dem Handelsregister des zuständigen Amtsgericht bzw. Gewerbeanmeldung Vordrucke liegen den Vergabeunterlagen bei Bewerbererklärung gemäß RdErl. des MW vom 21.11.2008 Die Bewerbererklärung kann aus dem Internet eingesehen werden: https://sachsen-anhalt.abst.de/media/download/Bewerbererklaerung%20nach%20Abschnitt%202%20-%20Anla ge%201a.pdf Vordruck liegt den Vergabeunterlagen bei. Die o. g. Nachweise oder Erklärungen müssen auch von den von Ihnen angegebenen Nachunternehmen erbracht werden. Bei Bedarf wird durch die Vergabestelle die Angebotskalkulation abgefordert. Ebenso behält sich die Vergabestelle vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise bzw. Originale der eingereichten Kopien zu verlangen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
Beschreibungalleiniges Zuschlagskriterium
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-194abf78db6-71fc001d48fb4508
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungZulässig
Adresse für die Einreichunghttps://www.evergabe.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote14/04/2025 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss49 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenNach Ermessen des Auftragsgebers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf (Angebotsfrist) nachgereicht werden.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin14/04/2025 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsEs gelten die Vorgaben in den Vergabeunterlagen und die VOL/B
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr.4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlagerfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs.1GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§160Abs. 3 Satz 1Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1Nr. 2 GWB).Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden(§ 160 Abs. 3Satz 1Nr. 3 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandkreis Börde, Zentrale Vergabestelle
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtLandkreis Börde, Zentrale Vergabestelle
8. Organisationen
8.1.
ORG-7001
Offizielle BezeichnungLandkreis Börde, Zentrale Vergabestelle
Registrierungsnummerkeine
PostanschriftTriftstr. 9-10
StadtOschersleben (Bode)
Postleitzahl39387
Land, Gliederung (NUTS)Börde (DEE07)
LandDeutschland
KontaktpersonZentrale Vergabestelle
E-Mailvergabestelle@landkreis-boerde.de
Telefon+49 3904-7240-6382
Fax+49 39047240 56262
Internetadressewww.landkreis-boerde.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-7004
Offizielle BezeichnungVergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Registrierungsnummerk.a.
PostanschriftErnst-Kamieth-Str. 2
StadtHalle (Saale)
Postleitzahl06112
Land, Gliederung (NUTS)Halle (Saale), Kreisfreie Stadt (DEE02)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.de
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-7005
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung00b35c84-af1a-48fb-b101-bfcdd3f17efa  -  01
FormulartypWettbewerb
Art der BekanntmachungAuftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung07/03/2025 11:02:18 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung155044-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe48/2025
Datum der Veröffentlichung10/03/2025